Betreff
Bestellung von Landschaftswarten
Vorlage
635/2010
Aktenzeichen
12/3.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 59 des Nds. Naturschutzgesetzes können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwachen und für den Artenschutz sorgen.


Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Die Dokumentation von Entwicklungen in den Schutzgebieten zählt auch zu den Aufgaben. Ebenso arbeiten sie aktiv mit beim Artenschutz; so z. B. bei der Erfassung von Brut- oder Rastvögeln.


Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen. Der Personenkreis ist im überwiegenden Teil im Nationalpark Nds. Wattenmeer tätig. Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.


Von einstmals 23 Landschaftswarten im Jahr 2002 sind derzeit noch 18 Personen aktiv


Herr Klaus Kuck aus Bockhorn ist für den derzeit vakanten Bereich der Gemeinde Bockhorn als Landschaftswart vorgesehen.


Herr Rolf Jenkel aus Schortens soll den gesamten Bereich des geplanten Landschaftsschutzgebietes V64 „Marschen am Jadebusen“ betreuen.


Herr Bernd Pannbacker, Schortens, ist für den Fledermausartenschutz im Landkreis Friesland zuständig.


Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 12 -Umwelt- vorhanden.



Beschlussvorschlag:

Herr Klaus Kuck, Bockhorn wird zum Landschaftswart für das Gemeindegebiet Bockhorn, Herrn Rolf Jenkel, Schortens, zum Landschaftswart für das geplante Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen“ und Herr Bernd Pannbacker, Schortens, zum Landschaftswart für den Fledermausschutz im Landkreis Friesland bestellt.


Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


1.440,00 €

1.440,00 €

Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im X Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. A. Tuinmann gez. G. Peters

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss