Betreff
Jugendwerkstätten in Friesland, hier: Anfrage der MMW vom 20.02.2010
Vorlage
662/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Als Anlage 1 liegt die Anfrage der MMW vom 20.02.2010 zu den Jugendwerkstätten in Friesland bei.


Zur Begründung wird auf den Inhalt der anliegenden Anfrage verwiesen. Dem Kreistagsabgeordneten Iko Chmielewski wird in der Sitzung Gelegenheit gegeben, den Antrag zu erläutern.


Seitens der Verwaltung wurden die Volkshochschule Friesland-Wittmund als Betreiber der Jugendwerkstätten im Bereich der Landkreise Friesland und Wittmund und das Job-Center Friesland um Stellungnahmen gebeten. Sobald diese Stellungnahmen vorliegen werden diese nachgereicht oder in der Sitzung vorgelegt.


Zur Erläuterung der in dem Schreiben aufgeworfenen Fragestellungen wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Friesland sich schon frühzeitig mit der Gesamtproblematik auseinander gesetzt hat.


Neben den klassischen Hilfemustern des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hat der Landkreis Friesland das Konzept HAnd in HaND entwickelt. Inhaltlich geht es in diesem Konzept um Bildung, Prävention, Frühe Hilfen und Betreuung bis hin zur Begleitung von jungen Volljährigen. Im weiteren wird auf die Konzeption „Bildungsregion Friesland“ verwiesen.


Jugendprobleme wie Überschuldung, Drogen usw. werden durch die Schuldnerberatung und die Jugendgerichtshilfe des Landkreises, den Verein „Jugendberatung-, -therapie und -weiterbildung e.V.“ als Träger der Fachstelle Sucht und Suchtprävention SBB Friesland und die Erziehungsberatung des SOS Hilfeverbundes Wilhelmshaven-Friesland abgedeckt.


Eine intensive Betreuung kann außerdem durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Landkreises und das Pro-Aktiv-Center Friesland erfolgen. Das Pro-Aktiv-Center betreut individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren und möchte den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration verbessern. Das Pro-Aktiv-Center unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und ergänzt die Leistungen des SGB II bzw. des SGB III.


Im Bereich der Schulbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten des Erwerbs von Abschlüssen.


Beschlussvorschlag:


Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein (evtl. Kosten sind erst nach der Beratung ermittelbar)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Gramberg

_________________ ___________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:



________________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


  • Anlage 1: Schreiben der MMW vom 20.02.2010 (per E-Mail)

Anlage 2: Stellungnahme der VHS Friesland- Wittmund

Anlage 3: Stellungnahme des Job-Centers Friesland