Begründung:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg endet mit Ablauf des 30. Juni 2010. Darauf wies der Präsident des VG mit Schreiben vom 12. Januar 2010 hin. In Vorbereitung ihrer Neuwahl ist zunächst die Versammlung der Wahlbevollmächtigten beim Verwaltungsgericht neu zu bilden. Diese Versammlung wählt Vertrauensleute, die zusammen mit einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts den Wahlausschuss bilden. Der Ausschuss vollzieht dann die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den Vorschlagslisten.
Den Ablauf des Verfahrens der Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg können Sie zum besseren Verständnis der beigefügten schematischen Darstellung entnehmen.
Zur Neubesetzung des Wahlausschusses (aus der Versammlung der Wahlbevollmächtigten) hat der Landkreis Friesland gemäß o. a. Schreiben des Verwaltungsgerichtes
1 Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied
zu wählen. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richter nach §§ 20 – 22 Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen. Ihre Wahl durch den Kreistag muss noch im ersten Quartal 2010 erfolgen.
Für die letzte Versammlung der Wahlbevollmächtigten hat der Kreistag im März 2005 Herrn Günther Heußen als Wahlbevollmächtigten und Herrn Peter Tischer als seinen Stellvertreter benannt.
Die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages wurden in dieser Angelegenheit angeschrieben und um Vorschläge gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Wahl einer/eines Wahlbevollmächtigten und ihres/seines Vertreterin/Vertreters erfolgt gemäß Vorschlag.
Anlagen:
- schematische Darstellung der Wahl der ea. Richter/innen am Verwaltungsgericht OL