Betreff
Antrag der BfB-Fraktion vom 01.03.2010: Kommunalwahl 2011, Reduzierung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten
Vorlage
670/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die BfB-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.03.2010 eine Beschlussfassung zur Reduzierung der Anzahl der Kreistagssitze um 6 auf 40 Sitze, um damit auch seitens der politischen Vertreter einen eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Jedes Kreistagsmandat bedeutet direkte jährliche Kosten für Aufwandsentschädigung und Wegstreckenentschädigung etc. von ca. 3.000 € zuzüglich individuellem Auslagenersatz, so dass in der Summe rd. 90.000,- € innerhalb einer Kommunalwahlperiode eingespart werden könnten.


Der Landkreis Friesland hat zum Stichtag der letzten Kommunalwahl knapp die 100.000- Einwohner-Grenze nach § 27 NLO überschritten. Demnach sind für Kreise von 100.000 - 125.000 Einwohner 46 Kreistagsabgeordnete zu wählen.


Die NLO bietet mit dem § 27 Abs. 2 die Möglichkeit, die Anzahl der zu wählenden Kreistags-abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu vermindern. Aus Gründen des Vertrauensschutzes muss nach § 27 Abs. 2 NLO die Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten in Form einer Satzung mit der Mehrheit aller Kreistagsmitglieder (qualifizierte Mehrheit, also 24 Ja-Stimmen) beschlossen werden. Dabei ist eine Frist von mindestens 18 Monate vor Ablauf der Kommunalwahlperiode am 31.10.2011, also bis zum Stichtag 30.04.2010, einzuhalten. Diese Satzung gilt nur für die jeweils folgende Wahlperiode und kann zwischenzeitlich nicht aufgehoben werden.


Für die Kommunalwahl 2011 ist nach § 79 Abs. 1 NLO die Einwohnerzahl am 30.06.2010 maßgeblich. Sollte die Zahl dann unter 100.000 Einwohner gesunken sein, würden ohnehin nur 42 Sitze zu besetzen sein. Angesichts der letzten Bevölkerungsfortschreibung mit einem Rückgang um 318 Einwohner erscheint ein Absinken unter 100.000 Einwohner wahrscheinlich.


Für den Fall, dass die Einwohnerzahl aber trotz aller Prognosen knapp über 100.000 bleiben sollte, kann die Reduzierung nach Rücksprache mit der obersten Kommunalaufsicht auch alternativ zu unterschiedlichen Einwohnerzahlen am Stichtag gefasst werden, oder es kann eine Reduzierung auf eine tatsächliche Sitzanzahl, entsprechend dem BfB-Antrag „eine Reduzierung auf 40 Sitze“ in der Satzung beschlossen werden.


Sollte dem Antrag der BfB-Fraktion stattgegeben werden, müsste im Kreistag am 17.03.2010 eine Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Kreistagssitze beschlossen werden. Dieser Beschluss ist dann noch vom Kreisausschuss vorzubereiten. Die Vorbereitung kann in dieser Sitzung oder in einer zusätzlichen Sitzung vor der Kreistagssitzung am 17.03.2010 erfolgen.


In seiner Sitzung am 25. November 2009 hat der Kreisausschuss die Thematik bereits aufgegriffen; der Sitzungsauszug zu TOP 3.3.3 ist beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Kreisausschuss und Kreistag werden um ein Votum gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein ggf. Einsparungen wie in der Vorlage geschildert

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Mario Atzesdorfer

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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Antrag der BfB-Fraktion vom 01.03.2010