Betreff
Beitritt zum Verein ÖBAV Unterstützungskasse e.V., Düsseldorf
Vorlage
768/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Gesetzgeber hat durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung geschaffen.


Ergänzend zur gesetzlichen Grundlage besteht für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA).


Die Entgeltumwandlung ist ausschließlich durch die VBL, die Sparkassen-Finanzgruppe oder den Kommunalversicherern durchzuführen (§ 6 TV-EUmw/VKA).


Der Landkreis Friesland bietet derzeit zwei Möglichkeiten der Entgeltumwandlung an:


1. durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und

2. durch die Sparkassen Pensionskasse AG, Düsseldorf


Die Sparkassen-Finanzguppe stellt für die Beschäftigten des Landkreises durch Entgeltumwandlung eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge durch die ÖBAV Unterstützungskasse e.V. (Servicegesellschaft für betriebliche Altersversorgung öffentlicher Versicherer mbH) zur Verfügung. Die ÖBAV Servicegesellschaft ist eine 100%ige Tochter des Verbands öffentlicher Versicherer mit Sitz in Düsseldorf. Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2000 unterstützt die ÖBAV Servicegesellschaft als Kompetenz Center die Verbundpartner des Sparkassen-Finanzverbunds, d.h. die öffentlichen Versicherer, die Sparkassen und die DekaBank, auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung.


Beiträge zur Entgeltumwandlung sind vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern. Durch die Unterstützungskasse wird ein steuerlicher Freibetrag besser als bei den anderen Möglichkeiten ausgenutzt, so dass der Arbeitgeber geringere Pauschalsteuern zahlen muss. Dem Arbeitnehmer entsteht eine Verbesserung, indem der steuerliche Freibetrag sowohl für die tariflich festgelegte Altersversorgung ausgenutzt wird als auch bei der Entgeltumwandlung. Die bisher angebotenen Möglichkeiten ließen die doppelte Nutzung des Steuerfreibetrages nicht zu.


Derzeit sorgen rund 55 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Entgeltumwandlung vor. Pro Mitarbeiter würden mit dem neuen Angebot rund 11 €/Monat eingespart werden.


Um dieses Angebot nutzen zu können, ist der Beitritt des Landkreises zur ÖBAV Unterstützungskasse e.V erforderlich.



Beschlussvorschlag:


Der Landkreis Friesland tritt dem Verein ÖBAV Unterstützungskasse e.V., Düsseldorf, bei.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss