Betreff
Breitbandförderung im LK Friesland, hier: Informationsbericht
Vorlage
771/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Nachdem bereits durch das Konjunkturpaket II (Clusterförderung)
ca. 2.900 Haushalte von einer verbesserten Internetanbindung profitieren können, sollen nun im nächstem Schritt weitere "Weißen Flecken" geschlossen werden. Rund 1500 weitere Adressen sollen im Rahmen des Förderprogramms “Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz” (GAK), verwaltet durch das ML Niedesachsen, eine ausreichende Mindestversorgung erhalten.


Gegenüber der alten Richtlinie sowie der Clusterförderung ergibt sich durch die neue Richtlinie eine wesentliche Verbesserung der Fördermöglichkeiten. Als unterversorgt gelten nun Bereiche, bei denen die Downloadrate unter 2 Mbit/s (=DSL 2000) liegt, während nach der alten Regelung bereits Gebiete mit einer Versorgung von 1 Mbit/s (= DSL 1000) als erschlossen galten. Ziel ist es also, sowohl die Bereiche, die nicht von der Clusterförderung profitieren konnten, als auch die verbleibenden “weißen Flecken”, bei denen eine Förderung wegen der 1  Mbit/s-Grenze bislang nicht möglich war, in das Förderverfahren aufzunehmen. Entsprechend wurden die in der Anlage dargestellten Gebiete mit dem Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen (BKZ) abgestimmt und in Hinblick auf die neue Richtlinie für das Förderverfahren optimiert.


Voraussetzung und erster Schritt im Förderverfahren ist die Markterkundung mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV). Dieses soll für den LK Friesland Anfang September 2010 durchgeführt werden und fordert die potenziellen Netzbetreiber auf, ein Erschließungskonzept für die “Weißen Flecken” vorzulegen sowie ihre Wirtschaftlichkeitslücke nachzuweisen. Grundsätzlich ist die Förderung technologieneutral, so dass auch Funklösungen möglich sind. Diese bieten gegenüber den leistungsfähigeren kabelgestützten Technologie den Vorteil, dass sie relativ kostengünstiger und schneller einzurichten sind. Langfristig gesehen sind (glasfaser-) kabelgebundene Lösungen jedoch leistungsfähiger und erlauben in Zukunft Downloadraten im Bereich von 50 – 100 Mbit/s, was dem sogenannten Next-Generation-Access (NGA) entspräche und Fernsehen via Internet oder vergleichbare Anwendungen erlaubt.


Eine direkte Auftragsvergabe ist mit der Durchführung des IBV nicht verbunden; diese erfolgt erst nachgelagert, sobald die Förderung gesichert ist. Im Gegenzug müssen die Netzbetreiber einen diskrimierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene garantieren; d. h. auch anderen Anbieter die Nutzung ihres Netzes gestatten. Bewohner in den geförderten Bereichen sind also nicht an den geförderten Anbieter gebunden, sondern können sich weiterhin frei entscheiden.


Im Rahmen des IBV können Netzbetreiber auch den eigenwirtschaftlichen Aufbau eines Netzes mit den geforderten Mindestbedingungen bekunden. Diese Bereiche müssen dann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ( Breitbandbeihilferegelung der EU) von der Förderung ausgenommen werden.


Gefördert werden 90% der Wirtschaftlichkeitslücke, so dass ein kommunaler Eigenanteil von 10% verbleibt. Pro Antrag beträgt die Fördersumme maximal 250.000 EUR. Eine Förderung unterhalb der Bagatellgrenze von 15.000 EUR Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt nicht.


Insgesamt steht in Niedersachsen ein Fördervolumen von 2.500.000 EUR zur Verfügung, so dass Anträge mit relativ geringen Wirtschaftlichkeitslücken und einer hohen Anzahl an erreichten Haushalten tendenziell bessere Chancen haben. Bei der Entscheidung übe r die Vergabe der Fördermittel spielen ferner die Anzahl der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe, die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Technologie sowie des Netzbetreibers eine Rolle.


Der Landkreis kann einen gemeinsamen Antrag für diIe Gemeinden stellen, so dass - wie schon bei der Clusterförderung - der Eigenanteil wiederum hälftig aufgeteilt werden kann. Aktuell erfolgt hierzu die Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden. Die genaue Höhe des erforderlichen Eigenanteils ist erst nach der Durchführung des IBV zu beziffern, das spätestens Ende September beendet sein wird, so dass das Ergebnis in den Haushaltsplanungen 2011 berücksichtigt werden kann.


Weitere Informationen zu dem Thema Breitbandförderung in Niedersachsen können auch auf www.breitband-niedersachsen.de eingesehen werden. Insbesondere wird auf den Breitbandatlas und die Möglichkeit zur weiteren Bedarfsmeldung hingewiesen.



Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Informationsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. R. Neuhaus


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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlage:

- Förderbereiche 2010