Betreff
Freier Strandeintritt an den Stränden im Landkreis Friesland, hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.11.2008
Vorlage
776/2010
Aktenzeichen
01/5.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die SPD/FDP-Gruppe des Kreistages Friesland hat mit Schreiben vom 03.11.2008 einen Antrag auf Verabschiedung eines Zukunftsplanes zur Tourismusförderung für den Landkreis Friesland übersandt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen hat in der Sitzung am 24.11.2008 folgende Beschlussempfehlung gefasst:


Der vom Tourismusverband Nordsee e.V. erabeitete „Masterplan Nordsee“ ist auf die örtlichen Gegebenheiten „herunterzubrechen“. Dies soll durch einen Arbeitskreis unter Beteiligung der Touristikfachleute und Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden geschehen.


Der Kreisausschuss (03.12.2008) und der Kreistag (10.12.2008) haben einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Parallel dazu hat die CDU-Kreistagsfraktion mit Datum vom 27.11.2009 für die Beratung des Kreishaushaltes in der Kreistagssitzung am 10.12.2008 folgenden weitergehenden Antrag gestellt:


Zusätzlich bitten wir darum, mit den Fremdenverkehrsgemeinden des Landkreises Verhandlungen über eine mögliche Erstattung von Einnahmeausfällen für den Wegfall der Eintrittsgebühren an den Stränden aufzunehmen, Nach Vorliegen gesicherter Zahlen sollten dann angemessene Mittel im ersten Nachtragshaushalt 2009 bereitgestellt werden. Ziel unserer Fraktion ist der freie Zugang zu allen Stränden in Friesland.


Zurzeit gibt es im Landkreis Friesland folgende Regelungen:

In den Gemeinden Nordseeheilbad Wangerooge, Wangerland und Varel-Dangast wird ein Kurbetrag von den Übernachtungsgästen erhoben. Alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis sind kurbeitragsfrei. Mit der Erhebung des Kurbeitrages haben die Urlaubsgäste automatisch freien Zugang zum Strand. Die Tagesgäste/Strandbesucher hingegen müssen zum Teil Parkgebühren und / oder Strandeintritt im Wangerland und in Dangast bezahlen. Für Tagesgäste nach Wangerooge wird der Kurbeitrag mit der Bezahlung der Fährkarte erhoben.


Die Entscheidung über die Erhebung von Strandeintritten / Kurbeiträgen zur Deckung des Aufwandes bei der Kurverwaltung Wangerooge, der Wangerland Touristik GmbH und der Kurverwaltung Dangast gehört zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Eine angedachte landkreisweite Lösung mit einem freien Strandeintritt für alle Bürger in Friesland sowie zusätzlich für alle auswärtigen Besucher stellt insofern einen direkten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Die den Städten und Gemeinden fehlenden Einnahmen müssten ebenfalls zentral durch den Landkreis Friesland erstattet werden und stellen einen Aufwand im Ergebnishaushalt dar. Dieser Aufwand fließt indirekt in die Berechnung der Kreisumlage mit ein, so dass die entstehenden Einnahmeausfälle bei der Stadt Varel und den Gemeinden Wangerooge und Wangerland durch alle Städte und Gemeinden im Landkreis anteilig mitgetragen werden müssen.



In der ersten und bisher auch einzigen Sitzung des Arbeitskreises „Zukunftsplan zur Tourismusförderung im Landkreis Friesland“ am 17.08.2009 bestand unter den Teilnehmern ebenfalls Einigkeit, dass es sich ausschließlich um ein kommunales Thema auf örtlicher Ebene handelt. Eine Kostenübernahme der Einnahmeausfälle durch den Landkreis ist von den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden mit Hinweis auf die Verrechnung über die Kreisumlage abgelehnt worden. Als Lösungsansatz wurde vorgeschlagen, dass die Stadt Varel und die Gemeinde Wangerland eine Vergleichsberechnung mit Gegenüberstellung der Kosten aus der Strandbewirtschaftung und den Erlösen aus den Strandeinnahmen erstellen und parallel als Alternative eine Kosten- und Erlösermittlung für eine Parkraumbewirtschaftung vornehmen.



Parallel zu dem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion hat die Gruppe SPD/FDP/GRÜNE im Rat der Gemeinde Wangerland im Oktober 2008 den Abbau der Zäune auf den Deichen und den freien Strandeintritt für alle Besucher beantragt. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der WTG und der Gemeinde Wangerland gebildet worden.

Zum Thema Abbau der Zäune hat eine gemeinsame Begehung mit dem III. Oldenburgischen Deichband stattgefunden. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass ein Abbau der Zäune wegen der Schafbeweidung nur in kleineren Strandbereichen möglich ist.


Der Rat der Gemeinde Wangerland hat am 16.12.2008 den freien Strandeintritt für die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Wangerland beschlossen. Die entgangenen Einnahmen werden dem Betreiber Wangerland Touristik GmbH durch die Gemeinde erstattet.


Eine Berechnung der Einnahmeausfälle der auswärtigen Gäste durch Wegfall des Strandeintritts hat ergeben, dass hierdurch für die Wangerland Touristik GmbH Mindereinnahmen in Höhe von 255.000 Euro entstehen. Parallel sind die Kosten für eine Parkraumbewirtschaftung ermittelt worden. Hierbei entstehen einmalige Investitionen in Höhe von 170.00 Euro und laufende jährliche Kosten in Höhe von 190.000 Euro. Zusammen mit den Mindereinnahmen und den Abschreibungen auf die Investition müssten danach jährlich Parkeinnahmen in Höhe von 462.000 Euro erzielt werden.

Die Arbeitsgruppe kommt zusammenfassend zu der Bewertung, dass die Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen bei der WTG von 255.000 Euro durch eine restriktive Parkraumbewirtschaftung mit einem zu hohen Aufwand, zu viel Risiko für die Gemeinde und möglicher Nicht-Akzeptanz beim Gast und beim heimischen Gewerbe behaftet ist (Anlage 1).


Ergänzt wird die Bewertung der Arbeitsgruppe durch die Diplomarbeit von Herrn Jan Schake, Horumersiel aus dem Jahr 2010 zum Thema „Strandkassen an norddeutschen Küsten – Eine Analyse des Modells Strandkasse aus touristischer Sicht untersucht am Beispiel der Gemeinde Wangerland.“ Herr Schake kommt in der Zusammenfassung der Diplomarbeit zu folgender Aussage:

Das Modell Strandkasse stellt eine zweckmäßige Lösung für die Erhebung des Strandeintritts dar. Es bietet darüber hinaus aber noch weitere Vorteile, insbesondere den positiven Einfluss auf die Kurbeitragsehrlichkeit. Um die Attraktivität der Strände zu erhöhen, sind frei zugängliche Strände ohne Strandeintritt eine gute Möglichkeit. Sie lösen positive Effekte auf den Tourismus in der Region aus. Ob das Modell Strandkasse langfristig durch frei zugängliche Strände ohne Strandeintritt ersetzt werden kann, hängt vor allem mit wirtschaftlichen Aspekten und der Erhebung der Kurabgabe zusammen. Die Betreiber der Strände sind auf die Einnahmen aus dem Strandeintritt angewiesen. Es müssen deshalb alternative Einnahmequellen gefunden werden. Ebenso muss eine Lösung gefunden werden, die die Kurbeitragsehrlichkeit auch ohne das Modell Strandkasse gewährleistet. Derzeit ist das Modell Strandkasse ein wichtiges Instrument zur Finanzierung des Strandbetriebes, auf das nicht ohne Weiteres verzichtet werden kann. (Anlage 2)



Im Nordseebad Dangast gibt es sowohl einen kommunal betriebenen Strand wie auch einen privaten Strandbereich vor dem Kurhaus Tapken. Der Eigenbetrieb Kurverwaltung Nordseebad Dangast der Stadt Varel hat auf Basis der Wirtschaftspläne ebenfalls eine Berechnung der Erlöse und Kosten für den gemeindeeigenen Strandbereich vorgenommen. Die Gesamterlöse aus den Strandeintritten und der Vermietung der Strandkörbe betragen 75.000 Euro. Demgegenüber stehen Gesamtkosten in Höhe von 135.100 Euro, so dass sich im Ergebnis trotz der erzielten Einnahmen bereits heute eine Unterdeckung in Höhe 60.100 Euro ergibt. (Anlage 3). Ein Verzicht auf die erzielten Einnahmen kann durch den Eigenbetrieb derzeit auch nicht kompensiert werden. Hierzu gibt es auch keine Beschlusslage des Eigenbetriebes.

Auf Grund eines Antrages des Kurvereins Dangast auf Freigabe des gemeindeeigenen Strandbereichs ist das Thema im Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Nordseebad Dangast am 26.04.2010 beraten worden. Da der Kurverein den Antrag allerdings vorher zurück gezogen hat, ist keine Entscheidung in den Gremien der Stadt Varel mehr erfolgt (Anlage 4).



Im Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

Durch den Wegfall des Strandeintritts in der Gemeinde Wangerland und der Stadt Varel würden insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 315.000 Euro entstehen. Diese Einnahmeausfälle müssten auf andere Weise kompensiert bzw. den Städten und Gemeinden erstattet werden. Eine Übernahme der Kosten durch den Landkreis Friesland führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung im Ergebnishaushalt. Außerdem wird die Kostenübernahme durch die Städte und Gemeinden wegen der Auswirkungen auf die Kreisumlage abgelehnt.



Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. R. Graalfs


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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Anlage 1: WTG Ergebnis Püfauftrag „Abbau der Zäune an den Stränden
    Horumersiel-Schillig und Hooksiel (freier Strandeintritt)“

Anlage 2: Zusammenfassung der Diplomarbeit Schake „Strandkassen an
norddeutschen Küsten – Eine Analyse des Modells Strandkasse aus
touristischer Sicht untersucht am Beispiel der Gemeinde Wangerland“

Anlage 3: Dangast Kosten Strand

Anlage 4: Dangast Beschluss „des Kurvereins Dangast auf Freigabe des
gemeindeeigenen Strandbereichs –Darstellung der Einnahmen und
Ausgaben“ vom 26.04.2010