Betreff
Ausweisung des Jeverschen Moorlands als Landschaftsschutzgebiet
Vorlage
788/2010
Aktenzeichen
12-3.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzenarten,

  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Die Rechtsgrundlagen für den Erlass von Landschaftsschutzgebieten sind im § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. im § 19 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) enthalten.


Die Empfehlung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland wird durch die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet umgesetzt.


Das Moorland am Rande der Oldenburgisch-Ostfriesischen Geest ist ein großflächiger Grünlandkomplex südlich der Stadt Jever mit feuchten bis nassen Standorten auf überwiegend Niedermoorböden.

Um den unterschiedlichen Schutzbedürfnissen und den Nutzungserfordernissen gerecht zu werden, ist das Landschaftsschutzgebiet in die Zonen I und II gegliedert worden.

Geprägt wird das Moorland von zahlreichen Gräben und dem Moorlandstief. Am Rande der Geest gehen die Gräben in Hecken und Gehölzreihen über. Im zentralen Bereich der Zone I finden sich Feuchtgrünländereien sowie randlich mesophiles Grünland. Die Niedermoorstandorte und die Übergänge zur Geest aber auch zur Marsch haben im gesamten Landschaftsschutzgebiet Bedeutung aufgrund ihres guten Erhaltungszustands. Aufgrund der Standortbedingungen haben die Böden im Schutzgebiet Bedeutung für die hierauf angewiesenen seltenen und gefährdeten Tier- sowie Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften.

Das Moorland hat Bedeutung für die Erholung.

Die Landschaftsgeschichte im Übergangsbereich von der Geest zur Marsch ist im Moorland auch heute noch durch die Unterschiede in der Bewirtschaftung und die Niveauunterschiede erkennbar.

Durch die Unterschutzstellung sollen in den Zonen I und II des Schutzgebiets das gesamte großflächige, offene und bisher noch von Bebauung freigebliebene Niederungsgebiet in einer Bucht der Oldenburgisch-Ostfriesischen Geest erhalten werden. Die charakteristischen und als Grünland genutzten Niedermoorböden mit ihren Übergängen zur Geest und zur Marsch und die hierauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten mit deren Lebensgemeinschaften sollen gesichert werden. Die Gehölzstrukturen, die den Übergang von der Geest in das Niederungsgebiet einschließlich der wegebegleitenden Gehölze kennzeichnen sollen gesichert werden. Die Schönheit des Landschaftsbildes soll nachhaltig gesichert werden.

Einer ordnungsgemäßen, auf Nachhaltigkeit und auf die Erhaltung der Böden und ihrer Fruchtbarkeit ausgerichteten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung kommt dabei Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Sicherung und langfristige Erhaltung der Gehölzbestände im Übergangsbereich zur Geest.

In der Zone I im zentralen Bereich des Schutzgebiets, die sich zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung ausschließlich im öffentlichen Eigentum befindet, ist zur Sicherung der Böden die Erhaltung der auch heute noch hohen Wasserstände sowie deren Optimierung mit der Beibehaltung der Grünlandbewirtschaftung erforderlich. Dies ist auch für die Sicherung der Standorte von gefährdeten Pflanzen und Tieren und deren Lebensgemeinschaften notwendig.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet sowie die Abgrenzung und die Zonierung sind in einem Arbeitskreis unter Beteiligung des Kreislandvolkverbands Friesland e.V. und der Landwirtschaftskammer Niedersachsenerarbeitet worden.


Die Gründe für die Ausweisung des Jeverschen Moorlands als Landschaftsschutzgebiet ergibt sich aus der als Anlage 4 beigefügten Begründung zum geplanten Schutzgebiet.


Eine erste Beteiligung der betroffenen Behörden und Verbände sowie der beiden Gemeinden hat vom 7. Oktober - 11. Dezember 2009 stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung bei der Stadt Jever und der Stadt Schortens fand vom 18. Januar - 19. Februar 2010 statt.


Die nochmalige Beteiligung der betroffenen Stellen und Behörden und die Wiederholung der öffentlichen Auslegung wurde notwendig, da nach dem Inkrafttreten der neuen Naturschutzgesetzgebung zum 1. März 2010 eine Überarbeitung der Verordnung erforderlich war. Erforderlich war auch die Erarbeitung einer Begründung, die bisher nicht notwendig war.


Die nochmalige Beteiligung der betroffenen Behörden und Verbände sowie der beiden Gemeinden wurde vom 3. August – 6. September 2010 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung bei der Stadt Jever und der Stadt Schortens fand vom16. August - 15. September 2010 statt.


Die eingegangenen Bedenken und Anregungen aus den Beteiligungen und den öffentlichen Auslegungen sowie deren Berücksichtigung ergeben sich aus der Anlage 5.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschliesst die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Jeversches Moorland“.


Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten



Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in


Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen






Anlagen:


Anlage 1: Verordnungstext

Anlage 2: Karte 1:10.000

Anlage 3: Übersichtskarte 1:25.000

Anlage 4: Begründung

Anlage 5: Abwägungsvorschlag