Betreff
Klimaschutzkonzept für den Landkreis Friesland, hier: Bau- und Wirtschaftsausschuss werden hierzu hinzugeladen.
Vorlage
817/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Kreistag hat am 24.06.2009 mittelfristige Entwicklungsziele (MEZ) und Handlungsschwerpunkte (HSP) beschlossen.


Als ein mittelfristiges Entwicklungsziel wurde „der Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensgrundlagen“ beschlossen:


Der nachhaltige Umgang sowie die Erhaltung und Verbesserung unserer Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna soll sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen in einer intakten Umwelt und möglichst ohne Vorbelastungen leben können. Intakte Lebensgrundlagen sind ein wichtiger Standortfaktor für die Lebensqualität im Landkreis Friesland und den Tourismus.


Besondere Beachtung kommt den Auswirkungen des Klimawandels und seinen Auswirkungen auf den Kulturraum zu.“


Als ein Handlungsschwerpunkt wurde unter Ziffer 38 die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten beschlossen.


Im Zusammenhang mit Diskussionen über die Aufstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für den kreiseigenen Gebäudebestand, wurde beschlossen, darüber hinaus für seine eigenen und überörtlichen Zuständigkeiten ein ressortübergreifendes, integriertes kommunales Klimaschutzkonzept zu erstellen, zumal für die Erarbeitung des Konzeptes Fördermittel des Bundes beantragt werden konnten.


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Ende 2009 einen entsprechenden Förderantrag des Landkreises Friesland positiv beschieden, so dass die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes mit 80 % aus Bundesmitteln gefördert wird.


Der Auftrag zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland wurde an die Bietergemeinschaft Firma Thalen, Neuenburg/Firma KEEA, Kassel, erteilt. Der Förderzeitraum ist für 2010 festgelegt – das Konzept war daher in diesem Jahr fertigzustellen und liegt zur Beschlussfassung vor. Federführend begleitet wird die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes seitens des Landkreises Friesland durch den Fachbereich Umwelt.


Schwerpunkte des Konzepts liegen in der Analyse der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs sowie in der Erstellung eines handlungsorientierten, tragfähigen Maßnahmenkatalogs zur Erschließung von Minderungspotenzialen, um die angestrebte Zielsetzung der Klimaneutralität zu erreichen.

Hierzu dient der Maßnahmenkatalog, der sowohl technische wie auch flankierende und übergreifende Maßnahmen umfasst.

Gemeinsam mit den lokalen Akteuren wurde dieser in einem dialogorientierten Prozess entwickelt. Das Klimaschutzkonzept ist auf den Rahmen des Landkreises Friesland zugeschnitten und nimmt nur die Handlungsfelder und Maßnahmen auf, auf die der Landkreis Friesland als kommunale Gebietskörperschaft direkt oder indirekt Einfluss nehmen kann. Zusätzlich ist das Konzept so ausgelegt, dass mit geeigneten, im Rahmen der Konzepterstellung erarbeiteten Verfahren die mit der Ausführung der Maßnahmen eingesparten Energie- und CO2-Emissionen jährlich neu erfasst und evaluiert werden.


Bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurden neben den Bürgern alle für den Bereich Klimaschutz relevanten Akteure angesprochen, sich aktiv an der Erstellung des Konzeptes zu beteiligen.


Die Resonanz dieser Akteure in dem dialogorientierten Prozess, die u. a. aus den Bereichen Unternehmen/Wirtschaft, Tourismus, Energieversorger, Banken, Landwirtschaft, Städte/Gemeinden, Handwerk, Kirchen, Gewerkschaften, Bildung, Schulen und Schüler stammen, war durchweg positiv. In mehreren Veranstaltungen wurden Anregungen und Ideen aufgenommen, erörtert und konkrete Maßnahmen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten erarbeitetet. Im Anschluss erfolgte eine zeitliche Priosierung.


Mit dem Klimaschutzkonzept wurde ein konkreter Maßnahmenkatalog für den Landkreis Friesland entwickelt. Dieser umfasst empfohlene technische sowie flankierende und übergreifende Maßnahmen.

Diese gliedern sich in die thematischen Schwerpunkte Elektrische Energie, Gebäude, Ausbau von Erneuerbaren Energien, Wohnen, Unternehmen, Tourismus, Mobilität und Bildung als Handlungsfelder. Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes bildet der handlungsorientierte, tragfähige Maßnahmenkatalog die Basis zur Erschließung von Minderungspotenzialen, um die angestrebte Zielsetzung der Klimaneutralität zu erreichen.

Die konkrete Kurzdarstellung der einzelnen Maßnahmen enthält eine Beschreibung der Zielsetzungen, Angaben zur Effektivität, die Darstellung der erwarteten Investitions- und Maßnahmenkosten sowie den erwarteten Energieverbrauchs- Energiekosten – und CO2-Minderungspotenziale. Weiterhin werden Aussagen zum Zeitraum der Durchführung, zu Akteuren und Zielgruppen, räumlichen Schwerpunkten und Handlungsschritten getroffen.


Der Klimaschutz ist eine bedeutende kommunale Aufgabe und wird auch in der Politik als „Jahrhundertaufgabe“ angesehen.

Die Thematik des Klimawandels und des Klimaschutzes und die daraus resultierenden Handlungserfordernisse stellen die aktuelle Stadt- und Gemeindeentwicklungspolitik vor erhebliche Herausforderungen.

Ziele zum Klimaschutz werden zwar nach wie vor auf europäischer-, Bundes- und Landesebene formuliert, umgesetzt werden können diese aber nur auf der regionalen und kommunalen Ebene.

Die Entwicklung hin zu einer energie- und ressourcenschonenden Entwicklung ist daher ein bedeutendes Ziel. Landkreisen, Städten und Gemeinden fällt bei der Erreichung von Klimaschutzzielen als unterste staatliche Ebenen eine aktive Schlüsselposition zu. Sie tragen als (Mit-) Verursacher weltweit mit ihren Gesamtemissionen erheblich zum Klimawandel bei. So wird zum Beispiel durch die räumliche Konzentration unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Verkehr) ein großer Teil von Treibhausgasen erzeugt. Gleichzeitig sind sie von den negativen Folgen in besonderem Maße betroffen. Dies gilt insbesondere für den Landkreis Friesland als Küstenlandkreis.


Landkreise, Städte und Gemeinden können jedoch im Rahmen ihrer Gebietshoheit durch ihre Rolle als Energieverbraucher, Versorger und Anbieter, als Planungs- und Genehmigungsinstanz sowie als Eigentümer von Liegenschaften einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Dieses langfristige Ziel wird mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und einer verstärkten Nutzung von Erneuerbaren Energien erreicht. Gleichzeitig nehmen die Kommunen eine Vorbildfunktion gegenüber den Bürgern ein.


Klimaschutzziele können ohne das Engagement von Landkreisen, Städten und Gemeinden nicht erreicht werden. Deshalb werden diese im Rahmen der Klimaschutzinitiative als Schlüsselakteure finanziell unterstützt, um Klimaschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Erstellung und Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten. Neben ökologischen und energiepolitischen Zielen ist ausdrücklich die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ein erklärtes Ziel der Bundesregierung.


Das Klimaschutzkonzept ist folglich als langfristiger Leitfaden für den Landkreis Friesland anzusehen.


Der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes hat, insbesondere durch die Mitwirkung der zahlreichen Akteure, eine Eigendynamik entwickelt.


Deutlich wurde auch das große Potenzial in ökologischer und ökonomischer Hinsicht für den Landkreis Friesland.


Allein für den Bereich der Privathaushalte wurde ein Potenzial von ca. 60 Mio. € pro Jahr mehr verfügbares Kapital in der Region ermittelt.


Dieses Kapital würde nicht ausschließlich für den Konsum zur Verfügung stehen, würde zum Teil aber im Bereich Energieeffizienz/Energieeinsparung investiert werden (Dämmung, Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Photovoltaik, Solarthermie u. a.).


Klimaschutz ist nicht ausschließlich ein Umweltthema ist, sondern stellt aktiv betriebene lokale Wirtschaftsförderung dar.

Bei den Veranstaltungen wurde deutlich, dass auch bei den Unternehmen, Gewerbebetrieben, im Tourismus und bei kommunalen Liegenschaften und sonstigen Bürogebäuden ein großes Einsparungs- und somit Wertschöpfungspotenzial besteht.


Die Energiezukunft in Friesland wird sich unter dem Aspekt Treibhausgasreduzierung insbesondere auf die 3 Eckpfeiler „Energieeffizienz steigern“, „Energie sparen“ und „erneuerbare Energien ausbauen“, stützen.


Neben den in finanzieller Hinsicht und beim CO2-Einsparungspotenzial messbaren Maßnahmen kommt auch dem Bereich „Bildung und Klimaschutz“ eine wichtige Bedeutung zu.


Gerade die frühzeitige Sensibilisierung im Bereich Energie/Klimaschutz kann einen großen Beitrag für zukünftiges umweltbewusstes Handeln leisten und ebenfalls zur

CO2-Minderung beitragen.


Mit dem Regionalen Umweltzentrum in Schortens (RUZ), Schulen, Büros im Bereich Umweltbildung (z. B. Mobilum), der Kreisvolkshochschule können auch zukünftig weitere wichtige Projekte im Bereich der Kinder und Jugend, aber auch der Erwachsenenbildung angeschoben werden.


Durch ein erweitertes Umweltbewusstsein und den Entwicklungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbarer Energien öffnen sich auch Perspektiven im Bereich der qualifizierten Ausbildung für Berufe im Bereich der sogenannten „grünen Energien“. Auch hier können das lokale Handwerk, Unternehmen, Berufsschulen o. a. einen wichtigen Beitrag leisten.


Der Landkreis Friesland ist sich seiner Verantwortung und tragenden Rolle für den Klimaschutz bewusst. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2010 das vorliegende Klimaschutzkonzept erarbeitet.


Der Landkreis hat sich folgendes Klimaschutzziel gesetzt:


Die Klimaneutralität im Bereich elektrische Energie und Wärme soll bis zum Jahre 2025, im Bereich Mobilität bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Mit dem Klimaschutzkonzept werden Wege aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann.


Zur Realisierung des Klimaschutzkonzeptes sollen nach Mittel zur begleitenden Umsetzung beantragt werden.

Hiermit soll die Stelle eines Klimaschutzmanagers eingerichtet werden, dessen Aufgabe die langfristige und systematische Begleitung aller Aktivitäten im Bereich Klimaschutz im Landkreis ist, sowie die Umsetzung des Konzepts in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren. Die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements ist eine wichtige Voraussetzung für eine zielgerichtete Steuerung und nachhaltige Verankerung des Themas im gesamten Landkreis.


Am 22.09.2010 hat der Kreistag beschlossen, einen Antrag für die begleitende Umsetzung von Klimaschutzkonzepten auf Fördermittel für die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzmanagers/einer Klimaschutzmanagerin zu stellen. Damit soll die Realisierung der Umsetzungsschritte des Konzeptes über einen kontinuierlichen Prozess gewährleistet werden.


Die Verwaltung wurde beauftragt, Ende 2010/Anfang 2011 eine entsprechende Stellenausschreibung durchzuführen und über ein Fachbüro einen Antrag auf Fördermittel beim Bundesumweltministerium zu stellen. Unter der Voraussetzung von entsprechenden Fördermitteln soll die Stelle des Klimaschutzmanagers zunächst befristet besetzt werden.


Voraussetzung für die Förderung der begleitenden Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist ein entsprechendes vom Kreistag beschlossenes Klimaschutzkonzept.






Beschlussvorschlag:


Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Friesland wird mit folgendem Klimaschutzziel beschlossen.


Die Klimaneutralität im Bereich elektrische Energie und Wärme soll bis zum Jahr 2025, im Bereich Mobilität bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Mit dem Klimaschutzkonzept werden Wege aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt bzw. Investitionsobjekt:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimm



Enthaltungen



Kenntnisnahme


Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlage:


Das Vorexemplar wird nachgereicht.