Betreff
Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des SGB II ab 2011
Vorlage
818/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Bundeskabinett hat am 20.10.2010 umfassende gesetzliche Änderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe auf den Weg gebracht.


Danach haben die Jobcenter zum 01.01.2011 nunmehr auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder bzw. für Schüler unter 25 Jahren zu gewähren. Konkret sind nach den vorliegenden Entwürfen zur gesetzlichen Neuregelung die den Eltern entstehenden Aufwendungen für die Teilnahme eines Kindes an Schul- oder Kita-Ausflügen sowie einem in der Verantwortung der Schule oder der Kindertageseinrichtung organisierten gemeinschaftlichen Mittagessen förderfähig. Zusätzlich können Kosten für die individuell unter besonderen Voraussetzungen erforderliche vorübergehende Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Lernförderung übernommen und ein Budget zur Abrechnung der Kosten einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben innerhalb einer Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 € zur Verfügung gestellt werden.


Da die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche zum Lebensunterhalt gehören, ist auch die Verantwortung des Bundes für diese Leistungen gegeben.


Zwar ist sind die entsprechenden Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft. Es ist aber jetzt schon angezeigt, die Vorbereitungen für die voraussichtlich zum 01.01.2011 geltende Rechtslage zu treffen, damit die Kinder ihnen zur Verfügung stehende Leistungen ohne Verzögerung in Anspruch nehmen können. Diese Vorarbeiten erfolgen allein wegen des geringen zeitlichen Spielraumes und sind völlig unabhängig von der Frage, wer die Durchführung der neuen Aufgaben letztlich verantwortlich übernehmen wird. Insbesondere sind die Jobcenter zunächst gehalten, eine „Markterkundung“ vorzunehmen, um Transparenz über Angebote und Anbieterstrukturen von Teilhabe- und Bildungsleistungen zu erhalten.


Die neuen Leistungen werden nicht in Geld sondern in Form von Gutscheinen oder Kostenübernahmeerklärungen erbracht. Diese Form der Leistungserbringung erfordert in der Regel den Abschluss von Vereinbarungen mit den Anbietern vor Ort, so dass Transparenz über die regionale Situation erforderlich ist, um mit den Akteuren Gespräche aufnehmen zu können.


Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der kommunale Träger (Landkreis) auf sein Verlangen mit dem Abschluss der Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern und mit der Ausführung und Abrechnung der Leistungen für Bildung und Teilhabe beauftragt werden. Eine solche Beauftragung ist nach dem Willen des Gesetzgebers anzustreben, weil der Landkreis im Rahmen der Daseinsvorsorge Bildungs- und Teilhabeangebote vorhält, fördert und organisiert.



Gemeint sind insbesondere die Angebote des Landkreises als Schulträger und als Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei sind von besonderer, nicht trennbarer Bedeutung auch die Angebote der Städte und Gemeinden in diesen Bereichen


Die Umsetzung erfordert die genaue Kenntnis der konkreten Strukturen vor Ort, der einzelnen Schulen, der Vielzahl von Vereinen und anderen Teilhabeangeboten. Die kommunalen Träger sind mit all dem vertraut. Sie kennen die einzelnen Angebote, da sie mit ihnen in der Jugendarbeit, der Kinderbetreuung, der Vereinsförderung, als Schulträger, beim bürgerschaftlichen Engagement und weiteren kommunalen Aufgaben in enger Verbindung stehen.



Zugleich obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Aufgabe ohnehin auch als Sozialhilfeträger. Denn nach der geplanten Änderung des SGB XII ist die gleiche Struktur auch für die Sozialhilfe vorgesehen. Sie müssen sich also für den kleinen Personenkreis der Kinder im SGB XII-Bezug ohnehin dieses Feldes annehmen.



Angesichts der Eilbedürftigkeit wurde die bereits angeführte sogenannte Markterkundung zur Sicherstellung der Umsetzung im Rechtskreis SGB II (und SGB XII) ab 1.1.2011 bereits eingeleitet. Der Fachbereich Soziales und Senioren arbeitet hier bereits mit dem Jobcenter zusammen. Ein erstes Abstimmungsgespräch hat am 16.11.2010 stattgefunden.

Ein Abstimmungsgespräch mit den Schulträgern findet am 24.11.2010 statt.



Der Landkreis ist wegen des kleinen Zeitfensters gehalten, möglichst kurzfristig seine Bereitschaft zu erklären, ob er zur Übernahme der vorgenannten Aufgaben bereit ist.



Allerdings ist die bis jetzt absehbare vorgesehene Abwicklung der Leistungen über Einzelabrechnungen viel zu kompliziert und verwaltungsaufwändig. Die kommunalen Spitzenverbände halten eine institutionelle Förderung der örtlichen Strukturen bei den Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für sinnvoller. Auch einzelne Bundesländer haben bereits ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren gefordert.



Eine verwaltungsökonomischeres Vorgehen als der im Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag ist unbedingt geboten.

Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb zwar die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme dieser freiwilligen Aufgabe erklärt.

Sie erwarten aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechend praktikablere Abwicklungsmöglichkeit und auch eine auskömmliche, nachhaltige und abgesicherte Kostenregelung im Falle der Aufgabenübernahme durch die Kommunen.


Beschlussvorschlag:


Der Landkreis Friesland erklärt sein Interesse, nach § 29 Abs. 4 SGB II mit dem Abschluss der Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe und mit deren Ausführung und Abrechnung beauftragt zu werden, sofern eine praktikable Abwicklung der Erbringung der Leistungen geregelt ist.

Darüber hinaus muss eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes durch den Bund garantiert sein.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X (bei einer auskömmlichen Finanzregelung durch den Bund)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



__Rocker _ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


____________ ________________ ___Ambrosy_____

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Darstellung Bildungs- u. Teilhabepaket