Betreff
Festsetzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2011
Vorlage
820/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 10 NKWO bestimmt der Kreistag die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Mit Schnellmeldung vom 30.07.2010 hat der Landeswahlleiter darüber informiert, dass durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 26.07.2010 (Nds. GVBl. S. 296) der Wahltag der Ge­meinde- und Kreiswahlen 2011 (allgemeine Neuwahlen) auf den 11. September 2011 festge­setzt worden ist. Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt nach § 27 Abs. 1 NLO bei einem Landkreis mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 42. Gemäß § 7 NKWG sind bei 40 bis 49 zu wählenden Vertretern mindesten vier und höchstens sieben Wahlbereiche zu bilden. Jedoch wird nach Gesetzentwurf des Landtags vorgesehen mindestens drei und höchstens sechs Wahlbereiche zu bilden. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind nach § 7 Abs. 6 NKWG die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen. Bei der Abgrenzung sollen möglichst die Gemeindegrenzen eingehalten werden.


Bei den letzten Kreiswahlen wurde das Gebiet des Landkreises Friesland in vier Wahlbereiche eingeteilt. Diese Einteilung ist auch nach der ausstehenden Änderung des NKWG zulässig, so dass diese Einteilung beibehalten werden sollte. Zudem würde sich eine Einteilung in drei Wahlbereiche, auf Grund der geografischen Verhältnisse und der Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden, nicht anbieten. Bei Beibehaltung der Einteilung in vier Wahlbereiche beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbereich 24.963 ( Einwohner am 31.12.2009: 99.851) Von dieser durchschnittlichen Zahl ergeben sich folgende Abweichungen:



Wahlbereich Einwohner Abweichung vom prozentuale

31.12.2009 Durchschnitt ( 24.963) Abweichung


  1. Varel 24.663 -300 -1,20 %


  1. Bockhorn/ 8.571 - 4.647 -18,62 %

Zetel 11.745

20.316


  1. Sande/ 9.224 + 5.062 +20,28 %

Schortens/ 20.801

30.025


  1. Jever/ 13.904 -116 -0,46 %

Wangerland 10.020

Wangerooge 923

24.847


Diese Wahlbereichseinteilung berücksichtigt die örtlichen Verhältnisse im südlichen und nördli­chen Teil des Wahlgebietes und erfüllt außerdem die gesetzliche Forderung, dass die Ge­meindegrenzen eingehalten werden. Zudem sind die Abweichungen noch innerhalb der 25 %-Grenzen.


Es wird vorgeschlagen, die Zahl und Abgrenzungen der Wahlbereiche im Landkreis Friesland wie vorstehend aufgeführt zu beschließen. Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung ge­beten.


Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2011 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Mario Atzesdorfer

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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss