Begründung:
Nach § 10 NKWO bestimmt der Kreistag die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Mit Schnellmeldung vom 30.07.2010 hat der Landeswahlleiter darüber informiert, dass durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 26.07.2010 (Nds. GVBl. S. 296) der Wahltag der Gemeinde- und Kreiswahlen 2011 (allgemeine Neuwahlen) auf den 11. September 2011 festgesetzt worden ist. Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt nach § 27 Abs. 1 NLO bei einem Landkreis mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 42. Gemäß § 7 NKWG sind bei 40 bis 49 zu wählenden Vertretern mindesten vier und höchstens sieben Wahlbereiche zu bilden. Jedoch wird nach Gesetzentwurf des Landtags vorgesehen mindestens drei und höchstens sechs Wahlbereiche zu bilden. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind nach § 7 Abs. 6 NKWG die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen. Bei der Abgrenzung sollen möglichst die Gemeindegrenzen eingehalten werden.
Bei den letzten Kreiswahlen wurde das Gebiet des Landkreises Friesland in vier Wahlbereiche eingeteilt. Diese Einteilung ist auch nach der ausstehenden Änderung des NKWG zulässig, so dass diese Einteilung beibehalten werden sollte. Zudem würde sich eine Einteilung in drei Wahlbereiche, auf Grund der geografischen Verhältnisse und der Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden, nicht anbieten. Bei Beibehaltung der Einteilung in vier Wahlbereiche beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbereich 24.963 ( Einwohner am 31.12.2009: 99.851) Von dieser durchschnittlichen Zahl ergeben sich folgende Abweichungen:
Wahlbereich Einwohner Abweichung vom prozentuale
31.12.2009 Durchschnitt ( 24.963) Abweichung
Varel 24.663 -300 -1,20 %
Bockhorn/ 8.571 - 4.647 -18,62 %
Zetel 11.745
20.316
Sande/ 9.224 + 5.062 +20,28 %
Schortens/ 20.801
30.025
Jever/ 13.904 -116 -0,46 %
Wangerland 10.020
Wangerooge 923
24.847
Diese Wahlbereichseinteilung berücksichtigt die örtlichen Verhältnisse im südlichen und nördlichen Teil des Wahlgebietes und erfüllt außerdem die gesetzliche Forderung, dass die Gemeindegrenzen eingehalten werden. Zudem sind die Abweichungen noch innerhalb der 25 %-Grenzen.
Es wird vorgeschlagen, die Zahl und Abgrenzungen der Wahlbereiche im Landkreis Friesland wie vorstehend aufgeführt zu beschließen. Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2011 wird zugestimmt.