Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Landrat Ambrosy endet mit dem 31.10.2011 zusammen mit dem Ende der Kommunalwahlperiode, so dass nach § 55 Abs. 2 NLO die Neuwahl innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der laufenden Amtszeit stattfinden muss. Nach § 45 b des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bestimmt die Vertretung den Wahltag dieser Direktwahl. Aus Gründen der Wahlorganisationsvereinfachung und aus Kostengründen sollen möglichst verbundene Wahlen stattfinden. Im Jahr 2011 finden ebenfalls die Kommunalwahlen sowie einige Direktwahlen von Bürgermeistern statt, so dass sich eine gemeinsame Wahldurchführung anbietet.
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 26.07.2010 (Nds. GVBl. S. 296) der Wahltag der Gemeinde- und Kreiswahlen 2011 (allgemeine Neuwahlen) auf den 11. September 2011 festgesetzt.
Dem Kreistag wird daher vorgeschlagen, den 11.09.2011 ebenfalls zum Wahltag der Landratswahl 2011 zu bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Termin der Landratswahl 2011 wird auf den 11. September 2011 festgelegt.