Betreff
Bestimmung des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertretung zur Kommunalwahl 2011
Vorlage
823/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist i.d.R. der Landrat kraft Amtes der Kreiswahlleiter sowie nach Abs. 1 Satz 2 der Vertreter im Amt mit der Stellvertretung betraut. Gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 4 kann die Vertretung abweichend von Abs. 1 andere Kreisbedienstete mit den Aufgaben der Wahlleitung beauftragen.


Es wird vorgeschlagen, folgende Kreisbedienstete mit der Kreiswahlleitung der verbundenen Wahlen zu beauftragen:


Kreiswahlleiter: Erster Kreisrat Peter Wehnemann

stellv. Kreiswahlleiter: Kreisamtmann Mario Atzesdorfer



Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Friesland beruft nach § 9 Abs. 2 Ziff. 4 NKWG für die Kreiswahlleitung 2011 Herrn Ersten Kreisrat Peter Wehnemann zum Kreiswahlleiter und Herrn Kreisamtmann Mario Atzesdorfer zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter.



Finanzielle Auswirkungen: - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Mario Atzesdorfer

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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss