Begründung:
Die Wohnberatung des Landkreises Friesland erhält Unterstützung von drei ehrenamtlichen Wohnberatern.
Dies sind:
Frau Alke Sindern aus Schortens.
Herr Rolf-Werner Becker aus Hooksiel
Herr Henning Budde aus Varel
Frau Sindern hat gemeinsam mit den hauptamtlichen Wohnberatern des Landkreises im Jahre 2009 an der Schulung für Ehrenamtliche Wohnberater in Wilhelmshaven teilgenommen und ist seitdem für den Landkreis tätig.
Auch Herr Becker verfügt über eine solche Schulung. Er bot dem Landkreis seine Unterstützung an und wirkt seit Januar 2010 als ehrenamtlicher Wohnberater in Friesland.
Herr Budde hat sich im im Juli 2009 der Wohnberatung angeschlossen; er bringt vor allem sein bauliches Wissen ein. Er hat ebenfalls an einer Schulung für Ehrenamtliche teilgenommen.
Das Aufgabenfeld der ehrenamtlichen Wohnberater/innen lässt sich wie folgt umschreiben:
Unterstützung der hauptamtlichen Wohnberater/inenn bei Besichtigungen vor Ort
- Unterstützung bei Vorträgen o. ä. Veranstaltungen
- Teilnahme an Messen etc. (Beispiel Seniorenmesse Schortens)
- Netzwerkbildung („Klinkenputzen“), d. h. Institutionen vor Ort aufsuchen und
„Werbung“ für die Wohnberatung machen
- Teilnahme an internem Wohnberatertreffen (alle 6 bis 8 Wochen) im Kreishaus
- je nach Spezifizierung der jeweiligen EA: Prüfung der Kostenvoranschläge,
Möglichkeiten aufzeigen vor Ort (Beispiel Badezimmerumgestaltung o. ä.)
Die Fahrten zu Ortsbesichtigungen (Bürger, Veranstaltungen, Besichtigungen) werden von den Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung so geplant, dass sie die ehrenamtlichen Berater/innen im Dienstwagen abholen können.
Gemeinsame Fahrten z. B. nach Osnabrück (Fachtagung) werden so abgewickelt, dass Herr Becker nach Jever fährt und die Kreismitarbeiter/innen mit dem Dienstwagen gemeinsam weiter fahren über Schortens (Frau Sindern).
Im ersten Jahr der ehrenamtlichen Wohnberatung hat sich gezeigt, dass sich trotz Mitfahrgelegenheiten doch immer wieder Fahrten (zu den Bürgern bzw. zu Seminaren u. ä.( ergeben, die die ehrenamtlichen Kräfte mit ihrem eigenen Pkw zurück legen müssen. Ihnen sind Aufwendungen entstanden, die ihnen nach Beleg der gefahrenen km für die zurück liegende Zeit bereits erstattet wurden.
Für die Zukunft sollte hierzu – in Anlehnung an die auch für andere ehrenamtliche Positionen bestehenden Regelungen - in der Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige eine Erstattungsregelung getroffen werden.
Der Fachbereich 14 als für die Wohnberatung zuständige Einheit schlägt dazu folgende Formulierung vor:
„Den ehrenamtlichen Wohnberatern wird auf Nachweis ein Auslagenersatz in Höhe von jährlich je 200 Euro gewährt. Die Stundenhöchstgrenzen sind an die Aufwandsentschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten angeglichen.
Es wird um Zustimmung zu dieser Regelung und zur Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Den ehrenamtlichen Wohnberatern wird auf Nachweis ein Auslagenersatz bis zur Höhe von jährlich je 200 Euro gewährt.
Der daraus resultierenden 5. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992 wird zugestimmt.
Anlage:
Satzung zur 5. Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992