Betreff
Eckpunkte der neuen niedersächsischen Schulstruktur
Vorlage
828/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen eines so genannten „Bildungsgipfels“ hat Kultusminister Dr. Bernd Althusmann am 26.10.2010 die innerhalb der Landesregierung und der Koalition abgestimmten Eckpunkte einer künftigen niedersächsischen Schulstruktur vorgestellt.

Sie sollen größere Gestaltungsspielräume für die Schulträger und den Erhalt eines differenzierten Schulsystems im Sekundarbereich I gewährleisten.


Hierzu wird auf die Anlage 1 (Eckpunkte einer Schulstruktur) sowie auf die Anlage 2 (Präsentation) hingewiesen.


Die notwendigen Änderungen des Schulgesetzes sollen noch während der Dezember-Sitzung des Landtages eingebracht werden.


Möglichst vor diesem Termin soll eine weitere Veranstaltung mit den Fraktionen des Landtages, den kommunalen Spitzenverbänden und den an der Schulpolitik beteiligten sonstigen Verbänden in Niedersachsen stattfinden.


Die künftigen Oberschulen sollen sowohl eine sozialpädagogische Unterstützung als auch die Möglichkeit einer verbesserten Ganztagsausstattung (bis hin zu einer teilgebundenen Ganztagsschule) erhalten. Hierbei ist offenbar daran gedacht, auf Ressourcen der bisherigen Hauptschulen zurückzugreifen, die in die künftige Oberschule überführt werden. Die Klassengrößen sollen auf 28 Klassenkinder gesenkt werden. Die Oberschulen sollen eine verbesserte Ausstattung mit Funktionsstellen erhalten.


Die Umsetzung des Gesetzes soll zum 1. August 2011 erfolgen. Der Nds. Landkreistag führt zu den anstehenden Gesetzesänderungen aus, dass „die Überlegungen des Kultusministers für eine zusammengeführte Haupt- und Realschule als Angebot für den Schulträger in die richtige Richtung zielen. Sie erhöhen die Flexibilität für die Schulträger. Durch die Möglichkeit eines gymnasialen Zweiges wird die Attraktivität der neuen Schulform für eine wohnortnahe Beschulung gesteigert. Auch der Ansatz eines weiteren Ausbaus des Ganztagsschulangebotes entspricht den Anforderungen des Nds. Landkreistages. Bedauerlich ist das grundsätzliche Festhalten an der Fünfzügigkeit für Integrierte Gesamtschulen. Im Interesse der Eltern insbesondere in den dünner besiedelten Räumen des Landes muss in dieser Frage in den kommenden Wochen noch nachgebessert werden“.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ ___________ gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleite

Sichtvermerke:

____________ ________________ gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


  • Eckpunkte einer Schulstruktur

Präsentation