Begründung:
Nach § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 24.02.2006 (Nds. GVBl. Seite 91), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Nds. Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 13. 5. 2009 (Nds. GVBl. S. 191) d § 8 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 24.04.2001 (Nds. GVBl. Seite 139), zuletzt geändert durch Art. 6 G zur Änderung des Nds. Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 13. 5. 2009 (Nds. GVBl. S. 191) wird ein Kreiswahlausschuss gebildet, nachdem der Tag der Hauptwahl der Vertreterinnen und Vertreter bestimmt worden ist. Auf Grund der verbundenen Wahl musste die Bestimmung des Wahltages der Landratswahl abgewartet werden.
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag der im Landkreis Friesland vertretenen Parteien und Wählergruppen vom Kreiswahlleiter berufen werden. Bei der Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend der Reihenfolge der Stimmenzahlen der letzten Kommunalwahl berücksichtigt werden:
-
lfd. Nr.
Partei/Wählergruppe
Stimmen
1
SPD
47.465
2
CDU
32.423
3
FDP
11.165
4
GRÜNE
7.044
5
BfB
5.223
6
UWG
4.415
7
M.M.W.
3.767
8
SWG
3.134
9
Das Linksbündnis
1.543
116.179
Demnach sind von den ersten 6: SPD, CDU, FDP, GRÜNE, BfB und UWG je ein Mitglied und ein Stellvertreter vorzuschlagen.
Erfolgt binnen angemessener Frist kein Vorschlag oder wird auf das Vorschlagsrecht verzichtet, wird das Vorschlagsrecht entsprechend der Reihenfolge an M.M.W., SWG und das Linksbündnis weitergegeben. Wenn nicht genügend Vorschläge eingehen, beruft die Wahlleitung Mitglieder aus den Reihen der Bediensteten des Landkreises.
Beschlussvorschlag:
Von der voraussichtlichen Zusammensetzung bzw. den Vorschlagsrechten der Parteien und Wählergemeinschaften für die Besetzung des Kreiswahlausschusses auf der Basis des letzten Kommunalwahlergebnisses:
SPD, CDU, FDP, GRÜNE, BfB und UWG je ein Mitglied und ein Stellvertreter
wird Kenntnis genommen.