Begründung:
Der Landkreis Friesland und die Stadt Wilhelmshaven sind verpflichtet, eine Erhebungsstelle für den Zensus 2011 einzurichten. Aus Kostengründen soll eine gemeinsame Erhebungsstelle auf Basis einer Zweckvereinbarung eingerichtet werden. Diskussionsgrund für die Zweckvereinbarung ist die Personalgestellung. Die Stadt Wilhelmshaven ist der Ansicht, dass der Landkreis Friesland den Personalanteil einstellen bzw. abstellen soll. Der Landkreis möchte, dass die Stadt Wilhelmshaven gegen Kostenerstattung befristet Einstellungen vornimmt. Der Landkreis Friesland müsste zwei für ca. 6 Monate befristete Neueinstellungen vornehmen, da zurzeit kein entsprechender Personalbestand vorhanden ist.
Aus Sicht des Landkreises Friesland ist eine gemeinsame Erhebungsstelle sinnvoll, da auf die bestehenden Strukturen (eigenständiges Gebäude, von der restlichen Verwaltung losgelöste EDV und geschultes Personal für den Erhebungsstellenleiters) zurückgegriffen werden kann. Der Landkreis Friesland müsste ansonsten Personal freistellen, welches in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt ist und entweder gesondert eingestellt oder von laufenden Aufgaben abgezogen werden müsste.
Ein Vereinbarungsentwurf ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Es wird um Entscheidung gebeten, ob auf der Grundlage der beigefügten Zweckvereinbarung die gemeinsame Durchführung des Zensus 2011 für Landkreis Friesland und Stadt Wilhelmshaven erfolgen soll.
Anlage:
Entwurf der Zweckvereinbarung