Betreff
Öffentliches Auftragswesen - Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte, hier Verlängerung des Wertgrenzenerlasses
Vorlage
844/2011
Aktenzeichen
01/1.2
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Runderlass – 24-32573/0020 – vom 04.02.2009 wurden durch das Land Niedersachsen zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für


  1. Bauaufträge (VOB/A) und

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)


festgesetzt, deren Anwendung das Land Niedersachsen den kommunalen Körperschaften empfohlen hat. Der Runderlass trat am 5.2.2009 in Kraft und sollte mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft treten.


Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen wurde der Erlass angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise mit ergänzenden Regelungen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe festgelegt, bis zu denen Aufträge ohne nähere Begründung vergeben werden dürfen. Danach ist generell von der besonderen Dringlichkeit i.S. des § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A auszugehen.


Demnach können öffentliche Auftraggeber Ihre Aufträge wie folgt vergeben:


  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Abschnitt 1 der VOL/A können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer wahlweise im Rahmen einer Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung,

Bauleistungen nach Abschnitt 1 der VOB/A bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung, in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Freihändigen Vergabe vergeben werden.



In seiner Sitzung am 25.03.2009 hat der Kreistag des Landkreises Friesland der Anwendung der empfohlenen Wertgrenzen auf den Landkreis Friesland, gemäß dem Runderlass vom 04.02.2009, zugestimmt.


Mit Runderlass vom 19.11.2010 ist nunmehr die Schlussbestimmung des Runderlasses vom 04.02.2009 mit Wirkung vom 29.11.2010 geändert worden. Die Ablauffrist des Runderlasses wurde dahingehend geändert, dass der Wertgrenzenerlass nunmehr erst am 31.12.2011 abläuft. Auf Grund dieser Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes des Wertgrenzenerlasses besteht weiterhin die Möglichkeit zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen unterhalb der EU-Schwellenwerte.


Die Kreisverwaltung bittet daher um erneute Zustimmung zur Anwendung des Wertgrenzenerlasses auf den Landkreis Friesland bis zum endgültigen Gültigkeitsablaufs des Erlasses.


Beschlussvorschlag:

Der Anwendung der im Runderlass vom 19.11.2010 (RdErl. 24-32573/0020) empfohlenen Wertgrenzen für den Landkreis Friesland wird bis zum endgültigen Gültigkeitsablauf des Wertgrenzenerlasses zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. S. Klüsing


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Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss