Betreff
Zulassung als kommunaler Träger nach dem SGB II (Option) - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage
853/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2010 be­schlossen, dass der Landkreis die Zulassung als Optionslandkreis beantragt. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Nach der zuvor bestehenden Beschlusslage hatte die Kreisverwaltung die Bildung einer ge­meinsamen Einrichtung mit der Agentur vorzubereiten, darüber hinaus sollten für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit der Agentur Vorbereitungen für das Stellen eines Optionsantrages getroffen werden.

Aufgrund dieser Vorarbeiten war es möglich, sofort nach dem Beschluss vom 13. Dezem­ber 2010 einen ersten Antragsentwurf zu erstellen. Hierzu war kurzfristig auch die Zuhilfe­nahme eines externen Beraters erforderlich, welcher bereits mehrere Kommunen in Deutschland beim Stellen eines Optionsantrages begleitet hatte.

Die Endfassung des Antrages wurde von der Verwaltung am 28. Dezember 2010 abge­schlossen, so dass der Antrag am Folgetag in Hannover beim Sozialministerium abge­geben werden konnte.

Eine Zusammenfassung des Antrages liegt als Anlage bei. Um eine Übersicht über die komplexen Verfahrensschritte für die Umsetzung der Option darzustellen, ist weiterhin ein Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beigefügt. Den kompletten Antrag (rd. 100 Seiten) haben jeweils die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales erhalten.

Interne Arbeitskreise sind inzwischen unter Beteiligung der BA gegründet worden. Die erste Lenkungsgruppensitzung fand am 24.1.2011 statt.

Neben dem Landkreis Friesland haben vier weitere Landkreise in Niedersachsen einen ent­sprechenden Antrag gestellt (Aurich, Wittmund, Schaumburg und Lüchow-Dannenberg).

Dem Land Niedersachsen stehen voraussichtlich vier Optionen zur Verfügung. Das Land wird bis 31.3.2011 im Rahmen des Eigungsfeststellungsverfahrens über die Zuteilung be­finden. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung muss der Landkreis die Vorbe­reitungshandlungen forcieren.



Der Landkreis hat seinen Antrag u.a. damit begründet, mit dem Land und den Partner­landkreisen und -städten eine arbeitsmarktpolitische Strategie für die gesamte Region zu entwickeln.

Dabei sehen wir den Landkreis als Türöffner für einen sogenannten „Optionsteppich“ in Nordwest-Niedersachsen mit den Landkreisen Ammerland und Leer - jetzt schon Options­kommunen – und neu dann Aurich, Wittmund und Friesland. Dabei wollen wir die Vorteile eines „Optionsteppichs“ nutzen und unsere Vorreiterrolle in der Interkommunalen Zu­sammenarbeit weiter ausbauen. Die genannten Landkreise haben wurden zu einem Ge­dankenaustausch am 27.01.2011 eingeladen, hier wurden Kooperationsmöglichkeiten besprochen und auch schon eingeleitet.



Weitere Informationen, insbesondere zu der Sitzung der Lenkungsgruppe und dem Treffen mit den genannten Landkreisen, werden in der Sitzung gegeben.




Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt den Sachstandbericht zum Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger nach dem SGB II („Option“) zur Kenntnis.



Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



_______________ ________________

Rocker

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:



____________ ________________ ________________

Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


- Zusammenfassung Optionsantrag

- Zeit- und Maßnahmenplan