Betreff
Antrag der Gemeinde Wangerland / Wangerland Touristik GmbH auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Herstellung einer touristischen Infrastruktur im Freizeitgelände nördlich des Erholungsgebietes Hohenkirchen - Bau einer Promenadenbrücke -
Vorlage
081/2007
Aktenzeichen
01/1-805020-05-03
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gemeinde Wangerland gehört mit ca. 1,8 Mio. Gästeübernachtungen zu den touristisch höchst entwickelten Kommunen an der deutschen Nordseeküste. Der Erholungsort Hohenkirchen, der auch Sitz der Gemeindeverwaltung ist, spielt derzeit innerhalb der Kommune, zumindest was den Tourismus anbelangt, nur eine nachrangige Rolle. Im Bereich Hohenkirchen wurden z.B. im Jahre 2004 3.153 Personen mit 24.447 Übernachtungen gezählt.


Nördlich der Wangerland Kaserne entsteht ein See in Folge des Kleiabbaus für eine Deichbaumaßnahme im Elisabethaußengroden in einer Endausbaustufe bis zu ca. 110 ha. In dem See wird eine Inselwelt mit ca. 180 Wohneinheiten und 720 Betten entstehen.


Im Rahmen der Konversion entwickelt die "Van der Most BV", Niederlande, in der Kasernenanlage eine 3-Sterne-Superior-Hotel-Anlage mit Spielstadt und Wellnessangeboten. Die Hotelanlage in den ehemaligen Unterkunftsgebäuden wird 350 Zimmer und ca. 700 Betten umfassen.


Die Ferienparkanlage auf der Insel, die Nordsee Spielstadt Wangerland, in der ehemaligen Kasernenanlage und der Erholungsort Hohenkirchen sollen mit einer ca. 325 m langen Brückenpromenade verbunden werden. Die kurze Fuß- und Radweganbindung erzeugt Synergieeffekte in der entstehenden Spielstadt und im Ort Hohenkirchen sowie umgekehrt.


Die Promenadenbrücke soll als Holzbrücke in ihrer Höhenanlage so angelegt werden, dass diese von kleinen Segelschiffen (Jollen) unterquert werden kann. Plattformen und Aufenthaltsgelegenheiten gestalten dieses Bauwerk zu einer Promenade, die nicht nur der Verkehrsbedeutung, sondern auch der touristischen Nutzung gerecht wird.


Die Gemeinde Wangerland / Wangerland Touristik GmbH hat mit Schreiben vom 29. Juni 2005 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Herstellung einer touristischen Infrastruktur im Freizeitgelände nördlich von Hohenkirchen - Bau einer Promenadenbrücke - gestellt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 2.036.000,00 €.


Die Finanzierung ist wie folgt geplant:

- Eigenmittel der Gemeinde Wangerland: 493.000,00 €

- Kreiszuschuss des Landkreises Friesland: 525.000,00 €

- Ziel 2-Förderung: 1.018.000,00 €

Gesamtsumme: 2.036.000,00 €


Die Gesamtkosten betragen 2.036.000,00 €. Aus Fördermitteln des Ziel 2-Programms der EU soll das Vorhaben mit einem Zuschuss von 50 % in Höhe von 1.018.000,00 € bezuschusst werden (Bewilligungsbescheid vom 01.06.2007). Auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme ergibt sich von dem maximal verbleibenden Anteil in Höhe von 1.018.000,00 € ein Zuschuss des Landkreises Friesland in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal jedoch 305.400,00 €.


Die Gemeinde hat aber, insbesondere mit Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für den Fremdenverkehr in dieser Region, besonders wegen der nachrangigen Position des Erholungsortes Hohenkirchen, und wegen der prekären finanziellen Situation der Gemeinde beantragt, eine erhöhte Förderung von mindestens 525.000,00 € zur Verfügung zu stellen.


Die herausragende touristische Bedeutung dieses Projekts sieht die Verwaltung nicht und schlägt deshalb im Ergebnis vor, der Gemeinde Wangerland / Wangerland Touristik GmbH für den Bau der Promenadenbrücke einen Kreiszuschuss entsprechend der Leitlinien in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 305.400,00 € zu gewähren.


Die Auszahlung der Mittel soll nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises erfolgen.



Beschlussvorschlag:

Der Bau einer Promenadenbrücke im Freizeitgelände nördlich des Erholungsgebietes Hohenkirchen wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Wangerland / Wangerland Touristik GmbH wird auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal jedoch 305.400,00 € bewilligt.


Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


305.400,00

0

305.400,00

0

0

Erfolgte Veranschlagung: Ja

im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: 7900.98200

gez. S. Ahrends

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss