Begründung:
Nach der Satzungsänderung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) muss nun ein Hauptverwaltungsbeamter der Verbandsversammlung angehören. In Anbetracht der anstehenden Kommunalwahl am 11.09.2011 hält der OOWV es jedoch nicht für angebracht, die Besetzung für die verbleibenden 10 Monate der Legislaturperiode noch zu verändern. Deswegen soll rückwirkend zum 01.11.2010 ein bereits bestehendes Mitglied der Verbandsversammlung als Vertreter für den HVB benannt werden. Zusätzlich kann der HVB an den Verbandsversammlungen als Gast teilnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, als Vertreter für Landrat Sven Ambrosy Herrn 1. stellv. Landrat Reinhard Onnen-Lübben in die Verbandsversammlung des OOWV zu entsenden.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 47 Abs. 5 NLO wird 1. stellv. Landrat Reinhard Onnen-Lübben rückwirkend zum 1. November 2010 zum Vertreter für Landrat Sven Ambrosy in der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes benannt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein -- entf. -- |
|||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
||||||||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||||||
Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
|||||||||||
gez. Sibylle Jans ________________ __________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
||||||||||
Beratungsergebnis: |
|||||||||||
Einstimmig |
Ja-Stimmen
|
Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
|
Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |