Betreff
Neuauflage des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2010/ 2011
Vorlage
888/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Unterstützung des Fachbereichs 14/Planung und Bauordnung wurde die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/2011 erstellt. Der Entwurf des Planes wurde mit gesonderter Post übersandt.


Für die Ermittlung der zukünftigen Kinderzahlen wurde – wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung - das Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, eingesetzt.


Berechnungsgrundlage sind die Bevölkerungsdaten der jeweiligen Geburtsjahrgänge bis zum 31.12.2010 der Städte und Gemeinden.


Gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII haben Kinder, die das. 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch wird kreisweit erfüllt.


Ab dem 01. August 2013 besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendetem 1. Lebensjahr.


Daher wird beginnend mit dieser 17. Auflage des Kindertagesstättenbedarfsplanes die Versorgung der Altersgruppe von 0-3 Jahren (Krippe) sowie der Altersgruppe von 3-6 Jahren (Kindergarten) für jede Stadt/Gemeinde differenziert dargestellt.


Aus diesem Grund gewährt das Land Niedersachsen über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.


Seit Inkrafttreten der Richtlinie sind in Jever, Schortens, Varel, Wangerland und Bockhorn insgesamt 132 neue Plätze für diese Altersgruppe entstanden. In Kürze werden 15 weitere Plätze in der Gemeinde Bockhorn hinzukommen. In den Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland werden derzeit für 8 % bis 17 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.



Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Jahr 2010/2011.


Finanzielle Auswirkungen: NEIN

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

Papen

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss