Begründung:

Zu I.
Seit der Umsetzung der Schulstrukturreform im Landkreis Friesland im Jahr 2004 wurden diverse Maßnahmen zum verbesserten Aufbau der bildungspolitischen Landschaft in den Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland unternommen.

So wurden bis zum heutigen Tage insgesamt 14 Schulen genehmigte Ganztagsschulen.

Mensen wurden gebaut. In Bockhorn wurde die zusätzliche Schulform „Realschule“ installiert, in der Stadt Schortens und in der Gemeinde Zetel wurden gymnasiale Standorte errichtet, in der Stadt Schortens zusätzlich die IGS Friesland, an den Förderschulen in Jever und Varel wurden die 10. Schuljahrgänge eingeführt, alle Hauptschulen sowie die Förderschulen in Jever und Varel sowie die IGS Friesland verfügen über Schulsozialarbeiter, bei der Hauptschule Schortens und der Schule am Falkenweg in Sande erfolgen verstärkte berufsorientierende Maßnahmen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, die Berufsorientierung für Haupt- und Realschüler wurde landkreisweit mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 eingeführt, ein Projekt, welches landesweit einzigartig ist. Seit 2008 haben bedürftige Schülerinnen/Schüler die Möglichkeit, vergünstigt ein Mittagessen in den Schulen einnehmen zu können.

Die Bildungsregion Friesland wurde ins Leben gerufen, ein Zusammenspiel von verschiedenen bildungspolitischen Akteuren zur Verbesserung der Bildungsbiografien der Schülerinnen/Schüler, seit 2003 wurden mehr als 70 Mill. Euro für bauliche Instandsetzungsmaßnahmen sowie für schulische Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen investiert.

Zu II.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 01.12.2010 wurde zu den Eckpunkten der neuen Nds. Schulstruktur berichtet, sh. Vorlage Nr. 828/2010 vom 15.11.2010.


Die dieser Vorlage beigefügten Eckpunkte des Nds. Kultusministeriums vom 26.10.2010 wurden zwischenzeitlich durch das Nds. Kultusministerium überarbeitet, die zurzeit aktuellen Eckpunkte der Oberschule liegen dieser Vorlage als Anlage 1 an.


Geändert wurden u. a. die Errichtungsbedingungen, sh. Seite 9 dieses Eckpunktepapiers.

In der Fassung aus 10/2010 war noch vorgegeben, dass die Oberschule ohne gymnasiales Angebot mindestens zweizügig mit mindestens 52 Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang zu errichten wäre.


Nunmehr sind Oberschulen ohne Gymnasialangebot möglich, wenn sie zweizügig mit mindestens 48 Schüler je Schuljahrgang errichtet werden, in Ausnahmefällen darf diese Schülerzahl bis zum 31.07.2015 unterschritten werden, wenn bei Errichtung der Oberschule gleichzeitig eine organisatorisch zusammengefasste Haupt- und Realschule aufgehoben wird.


Ferner hat das Kultusministerium sich nunmehr dahingehend geäußert, dass Oberschulen grundsätzlich nicht mehr mit Oberstufen errichtet werden sollen.


Die wesentlichen Eckpunkte der Oberschule können wie folgt zusammengefasst werden:

> Eine Oberschule ist mit oder ohne einem gymnasialen Angebot möglich.

> Eine Oberschule kann als Halbtagsschule, als teilweise offene („sogenannte
teilgebundene“ )
oder als offene Ganztagsschule geführt werden.

> Die Organisation des Unterrichts erfolgt nach Entscheidung der Schule
jahrgangsbezogen, kursdifferenziert oder überwiegend schulzweigspezifisch.

> Die Oberschule wird eine sozialpädagogische Fachkraft erhalten.

> Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 25,5 bzw. 23,5 Wochenstunden.

> Die Schülerhöchstzahl soll bei 28 liegen.

Es soll zusätzliche Funktionsstellen geben: gemeint sind die didaktische Leitung
sowie die Leitung des Sekundarbereichs I.
> Die Besoldungsstruktur für die Funktionsstellen soll unabhängig vom Lehramt
erfolgen.


Das Nds. Schulgesetz soll wegen der neuen Schulform „Oberschule“ voraussichtlich noch in der März-Sitzung 2011 durch den Nds. Landtag verabschiedet werden, sonach soll das Anhörungsverfahren der untergesetzlichen Regelungen erfolgen.


Anträge auf Genehmigung zur Errichtung von Oberschulen können bis zum 31. Mai 2011 gestellt werden, Oberschulen sollen bereits mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 zum 01.08.2011 möglich sein.


Im Landkreis Friesland kommt die Errichtung von Oberschulen nur durch eine „Umwandlung“ bestehender Haupt- und Realschulen in Betracht. Die „Umwandlung“ umfasst alle Schuljahrgänge. Die Vorgaben für die Oberschule gelten aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang, so dass die noch bestehenden Schuljahrgangsstufen 6 bis 10 einen Bestandsschutz genießen würden.


Auch bei Einführung der neuen Schulform können die Schulträger weiterhin zusammengefasste Haupt- und Realschulen führen, ein „Umwandlungszwang“ ist mithin nicht gegeben.


Soll eine Oberschule eingeführt werden, muss der Schulträger über einen Zeitraum von 10 Jahren die prognostizierten Schülerzahlen nachweisen.


Auch wenn „Die Linke, Kreisverband Friesland“ mit Schreiben 02.12.2010 den Verzicht zur Errichtung von Oberschulen im Kreisgebiet beantragt (Anlage 2), kann

zusammenfassend aus der Sicht der Verwaltung festgehalten werden, dass die neue Schulform „Oberschule“ aus den o. a. Gründen eine Verbesserung im Vergleich zu den bestehenden Schulformen „Hauptschule“ und „Realschule“ darstellt. Gegenüber den Schulen und den Erziehungsberechtigten wird man nicht darstellen können, warum man die Verbesserungen an den betreffenden Schulen nicht durchführen will, auch wenn der einen oder anderen politischen Richtung dies nicht als ausreichend erscheinen mag.


Sie kann dazu beitragen, die Schulstandorte weiterführender Schulen zu sichern.


Für eine „Umwandlung“ von bestehenden Haupt- und Realschulen in Oberschulen kommen im Landkreis Friesland folgende Schulen in Betracht:


  • Haupt- und Realschule Hohenkirchen

  • Haupt- und Realschule Jever

  • Haupt- und Realschule Sande

Haupt- und Realschule Bockhorn

Haupt- und Realschule Zetel

Haupt- und Realschule Varel („Arngaster Straße“)

Haupt- und Realschule Obenstrohe


Wegen der besonderen Situation bei der Inselschule Wangerooge („alle Schulformen unter einem Dach“) kommt hier eine „Umwandlung“ nicht in Betracht.


Im Januar/Februar 2011 wurden mit allen Schulleitungen der o. a. Schulen Gespräche geführt, um auszuloten, inwieweit für die Schulen eine „Umwandlung“ von Interesse ist.


Der einhellige Grundtenor war, dass die Schulen in der neuen Schulform eine Verbesserung der Schulinfrastruktur im Vergleich zum Status quo erkennen.


Man sieht die realistische Möglichkeit, durch diese neue Schulform insbesondere das „Ausbluten“ der Hauptschule zu verhindern und die Schulstandorte der weiterführenden Schulen zu erhalten.

Auch in der Teilgebundenheit sehen die Schulen Vorteile im Vergleich zur jetzigen Situation.


Einige Schulen wiesen darauf hin, dass sie sich einen Start bereits zum 01.08.2011 noch nicht vorstellen können, da es sich bislang nur um Entwürfe handelt, die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Erlassen würden noch ausstehen.


Des Weiteren müssten in der Schule nicht wenige organisatorische Maßnahmen vorangetrieben werden, die einen Start zum 01.08.2011 noch nicht erlauben würden.


Einer „Umwandlung“ zum 01.08.2012 stehen jedoch sehr viele Schulleitungen positiv gegenüber.


Die Haupt- und Realschule Hohenkirchen als auch die Haupt- und Realschule Sande können sich vorbehaltlich der Voraussetzung, dass die bislang bekannten Vorgaben zur Oberschule sich nicht verschlechtern, vorstellen, bereits zum Schuljahresbeginn 2011/2012 Oberschule zu werden.


Die Beschlüsse der schulischen Gremien liegen zwar bislang noch nicht vor, aus fristwahrenden Gründen sollten entsprechende Anträge auf „Umwandlung“ gestellt werden.


Die Errichtung der Oberschule soll als teilweise offene (sogenannte „teilgebundene“) Ganztagsschule beantragt werden.


Die Überprüfung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung hat ergeben, dass die bislang bekannten gesetzlichen Voraussetzungen (sh. insbesondere: Schülermindestzahl) in beiden Fällen auch über den vorgegebenen Zeitraum von 10 Jahren erfüllt sind.

Hierzu wird auf Anlage 3 verwiesen.


Die Anspruchsvoraussetzungen dürften mithin gegeben sein.


Da die betreffenden Schulen durch eine „Umwandlung“, wie ausgeführt, eine positive Veränderung bezüglich der pädagogischen Rahmenbedingungen erfahren, und ferner die „Umwandlung“ dazu beitragen kann, die Schulstandorte der weiterführenden Schulen zu erhalten, wird vorgeschlagen, die „Umwandlung“ der Haupt- und Realschule Hohenkirchen und der Haupt- und Realschule Sande in Oberschulen zum 01.08.2011 zuzustimmen, soweit die schulischen Gremien zugestimmt haben und die bekannten Eckpunkte der Oberschulen eingehalten werden.


Bestehende Schulen wie beispielsweise die IGS Friesland in Schortens erfahren durch diese „Umwandlung“ keine Nachteile, die IGS Friesland wird auch zukünftig eine ausreichende Nachfrage erreichen. Vielmehr gilt, dass bei einer entsprechenden „Nichtumwandlung“ die Nachteile, nämlich eine schlechtere pädagogische Infrastruktur vor Ort sowie ein „Leerlaufen“ der Hauptschulen gegeben wären.


Da es sich um eine neue Aufgabe handelt, die freiwillig übernommen wird, ist die ausschließliche Zuständigkeit in dieser Angelegenheit beim Kreistag liegend. Der nächste Kreistag tagt am 22.06.2011, der Antrag ist bei der Landesschulbehörde bis zum 31.05.2011 zu stellen. Dieses würde fristwahrend erfolgen. Sollte die Landesschulbehörde auf einen abschließenden Beschluss des zuständigen Organs bis zum 31.05.2011 bestehen, würde der Kreisausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung zu beschließen haben.


Für die Haupt- und Realschule Sande wurde bereits Ende Januar 2011 aus fristwahrenden Gründen ein entsprechender Antrag vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien des Landkreises Friesland gestellt, da die Durchführung der Oberschule in Sande als dauerhafte Modellschule für eine integrative/inklusive Beschulung von Schülerinnen/Schülern, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, konzipiert ist, sh. hierzu auch Ausführungen zu TOP 3.2.1.


Ebenso ist die Beteiligung des Kreiselternrates sowie der Schülervertretung rechtzeitig durchzuführen, damit das Ergebnis in die Entscheidung mit einfließen kann.


Zu III.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 01.12.2012 wurde die Schulentwicklungsplanung vorgestellt, sh. Vorlage Nr. 827/2010 vom 15.11.2010.


Es wurde ausgeführt, dass es erforderlich sei, verschiedene Szenarien anzunehmen und zu berechnen, um einen vollständigen Schulentwicklungsplan zu erstellen und damit auf die anstehenden Entwicklungen und Veränderungen in der Schullandschaft des Landkreises Friesland angemessen reagieren zu können. Auch die mögliche Errichtung einer zweiten IGS sollte dabei ein Szenario sein und würde mithin bezüglich ihrer Auswirkungen auf die restliche Schulstruktur des Landkreises Friesland beleuchtet.


Unabhängig von der Frage, ob bestehende Haupt- und Realschulen in Oberschulen „umgewandelt“ werden sollen (sh. zu II.) stellt sich insbesondere im Südkreis auch die Frage nach den Standorten, an denen ein gymnasiales Angebot vorgehalten werden soll. Dieses betrifft Varel und Zetel.


Im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform zum Schuljahresbeginn 2004/2005 wurde auch durch die Schulbezirkssatzung beschlossen, dass in der Gemeinde Zetel ein gymnasiales Angebot vorgehalten werden soll.


Aus diesem Grunde wurde zum 01.08.2004 im ehemaligen Realschulgebäude in Zetel eine Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums errichtet, in dem die Schuljahrgänge 5 bis 9 unterrichtet werden.


Die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums wird von Schülerinnen/Schülern aus der Gemeinde Zetel sowie aus der Gemeinde Friedeburg besucht.


Die Schuljahrgänge 5 bis 9 in der Außenstelle werden zweizügig geführt, im laufenden Schuljahr besuchen 35 Schülerinnen/Schüler die Jahrgangsstufe 5.


Der in der Schulausschuss-Sitzung am 01.12.2010 vorgestellten Schulentwicklungsplanung für das allgemein bildende Schulwesen (Teil A) kann die Prognose für die Einschulung der Klasse 5 in der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel für die Schuljahre 2010/2011 bis 2023/2024 entnommen werden.


Danach wird die Jahrgangsstufe 5 von durchschnittlich 26 bis 35 Schülerinnen/Schüler besucht.


Diese sehr geringe Schülerzahl, die durchschnittlich 7 Schüler je Jahrgang aus dem Landkreis Wittmund berücksichtigt, erlaubt gerade eine Zweizügigkeit.


Bei einer solch geringen Schülerzahl kann das nach den Lehrplänen vorgegebene schulische Angebot in geeigneter Form kaum aufrecht erhalten werden.


Es gilt mithin zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, Sorge dafür zu tragen, dass auch zukünftig in Zetel ein stabiles gymnasiales Angebot vorgehalten werden kann.


Die Erfahrung aus der Umsetzung der Schulstrukturreform hat nämlich gezeigt, dass bei Vorhaltung eines wohnortnahen gymnasialen Angebotes die „gymnasiale Rate“ zunimmt.


Auch aus diesem Grunde sollte in jedem Falle der gymnasiale Standort in Zetel erhalten und gesichert werden. Gleichermaßen verhält es sich mit einem gymnasialen Standort in der Stadt Schortens. Sollte hier die Außenstelle des Mariengymnasiums Jever aufgegeben werden, wäre in jedem Falle durch die IGS Friesland in Schortens weiterhin eine gymnasiale Ausbildung möglich.


Aus den dargelegten Gründen wurden von der Verwaltung vier verschiedene Szenarien im Südkreis entwickelt, die nachstehend dargestellt werden:

Szenario 1

Wahrung des Status quo unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung


Es wird auf die Vorlage 827/2010 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland) vom 15.11.2010 verwiesen.


Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass insbesondere die Hauptschulen, aber auch, wie oben ausgeführt, die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums eine sehr geringe Resonanz erfahren, die Hauptschulen sind danach komplett einzügig, die Außenstelle in Zetel schwach zweizügig. Das vorzuhaltende schulische Angebot mit notwendiger Differenzierung etc. kann kaum vorgehalten werden.


Szenario 2

Umwandlung der bestehenden Haupt- und Realschulen in Oberschulen ohne gymnasialen Zweig
Der Anlage 3 zu dieser Vorlage ist zu entnehmen, dass die bestehenden Haupt- und Realschulen in Zetel sowie in Varel („Arngaster Straße“) auch unter Berücksichtigung des darzulegenden 10-jährigen Zeitraums als Oberschulen genehmigungsfähig wären.


Problematischer gestaltet sich die Situation in Bockhorn sowie in Obenstrohe. Hier könnte aber eine von der CDU-/FDP-Landesregierung angedachte Übergangslösung zum Tragen kommen, siehe zu II. Grundsätzlich führt die Umwandlung in Oberschulen nicht zu Veränderungen der Schülerströme; vielmehr ist von einer Stabilisierung der vorhandenen Standorte auszugehen.


Szenario 3

Erhalt eines gymnasialen Angebotes in Zetel durch
3.1 Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot
3.2 eine IGS

Es wird auf die Anlage 4 (Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot) und Anlage 5 (IGS) verwiesen.
Diesen Unterlagen sind die Berechnungen bezüglich eines möglichen Besuchs einer Oberschule mit gymnasialem Angebot bzw. einer IGS zu entnehmen. Diese Berechnungen gelten auch für das u. a. Szenario 4.

Die Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der IGS in Schortens, wohl wissend, dass erst eine qualifizierte Elternabfrage veritable Aussagen erlauben.


Generell kann jedoch bei der Errichtung einer IGS in Zetel unterstellt werden, dass sie Auswirkungen auf die Schulstandorte in Bockhorn und Obenstrohe haben wird, Schulstandorte, die ohnehin wegen der Schülerzahlenentwicklung Probleme aufweisen, sh. Szenarien 1 und 2. Eine 5-zügige IGS allein am Standort Zetel ist im Betrachtungszeitraum von 10 Jahren aus demografischen Gründen voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. Eine 4-zügige IGS wäre nur genehmigungsfähig, wenn es im Landkreis keine weitere IGS gäbe. Eine zu untersuchende Lösung könnte eine 5 - 6-zügige IGS Friesland-Süd mit den Standorten Zetel und Bockhorn sein. Dies muss in 2011 aber erst noch mit den Betroffenen abgestimmt werden.


Szenario 4

Erweiterung des gymnasialen Angebotes in Varel durch
4.1 eine Oberschule in der Arngaster Straße mit einem gymnasialen Angebot

4.2 eine IGS an der Arngaster Straße


Es wird hierzu auf die Anlage 6 (eine Oberschule in der Arngaster Straße mit einem gymnasialen Angebot) und Anlage 7 (eine IGS an der Arngaster Straße) verwiesen.

Eine Oberschule mit gymnasialem Zweig bzw. eine IGS in der Arngaster Straße kann aufgrund der Auswirkungen auf andere Standorte nicht empfohlen werden.


Bezüglich der Auswirkungen ist auf das Szenario 3 zu verweisen.


Hier wäre ergänzend auf die wahrscheinlich erhebliche Auswirkung auf die Schülerzahlenentwicklung beim Lothar-Meyer-Gymnasium hinzuweisen.


Generell gilt, dass bei der Errichtung einer Oberschule mit gymnasialen Angebot oder bei der Errichtung einer IGS durch den Schulträger gegenüber der Landesschulbehörde darzulegen wäre, wie die Auswirkungen auf bestehende Gymnasien sind. Anträge auf Oberschule mit gymnasialen Angebot bzw. auf eine zweite IGS im Südkreis wären nur dann genehmigungsfähig, wenn bestehende Gymnasien mittel- und langfristig nicht in ihrem Bestand gefährdet sind.


Wegen der nicht unerheblichen Auswirkungen auf die bestehende Schullandschaft bei Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot bzw. bei der Errichtung einer zweiten IGS im Südkreis wird daher vorgeschlagen, in 2011 die beiden Alternativen mit den betroffenen Schulen, Eltern- und Schülerräten sowie den Gemeinden Zetel und Bockhorn zu beraten und ggf. in 2012 die entsprechenden Befragungen durchzuführen.


Es sollte, wie auch in der Vergangenheit, das Ziel sein, einen breiten politischen Konsens zum langfristigen Erhalt der Schulstandorte der weiterführenden Schulen, zu erzielen.


Als Anlage 8 ist der Antrag der SPD/FDP-Gruppe im Kreistag des Landkreises Friesland vom 07.03.2011 beigefügt.


Er fordert den Erhalt der in den letzten Jahren erfolgreich erweiterten Bildungslandschaft im Landkreis Friesland




Beschlussvorschlag:

I.
Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Friesland erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1. Die vorhandenen Schulstandorte sind zu erhalten.
2. Die vorhandenen örtlichen Schulangebote sind zu erhalten.
3. Bei der Umwandlung von Schulformen ist auf den Willen der Schulvorstände
bzw. der Erziehungsberechtigten abzustellen.
4. Dem möglichen Ausdünnen von Bildungsangeboten durch die demografische Entwicklung ist durch Kooperationen der betroffenen Schulen entgegenzuwirken.
II.
Der Landkreis Friesland wird die Errichtung von Oberschulen in den Gemeinden Hohenkirchen und Sande zum 01.08.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde beantragen, sofern die Anträge der HS/RS Hohenkirchen sowie der HS/RS Sande auf Errichtung (durch „Umwandlung“) von Oberschulen als teilweise offene (sog. teilgebundene) Ganztagsschule ohne gymnasialen Zweig beim Landkreis Friesland vorliegen und die bislang bekannten Eckpunkte der Oberschule eingehalten werden
III.
1. Eine IGS in Varel kann angesichts der demografischen Entwicklung und der Auswirkungen der übrigen Schulstandorte in der Stadt Varel und in den Gemeinden Bockhorn und Zetel nicht empfohlen werden.
2. Ein weiteres gymnasiales Angebot in Varel (bspw. durch einen gymnasialen Zweig an Oberschulen) kann wegen der Auswirkungen auf das LMG und das gymnasiale Angebot in Zetel nicht empfohlen werden.
3. Ein nachhaltiges gymnasiales Angebot soll in der Gemeinde Zetel erhalten bleiben. Dies ist grundsätzlich möglich durch eine Umwandlung der HS/RS Zetel in eine Oberschule mit gymnasialem Zweig bzw. durch eine 5-zügige IGS Friesland-Süd mit Standorten in Zetel und Bockhorn. Die Kreisverwaltung wird gebeten, in 2012 entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Bis dahin ist in 2011 das Gespräch mit den betroffenen Schulen, Eltern- und Schülerräten sowie Gemeinden zu suchen, mit dem Ziel der Erarbeitung einer möglichst einvernehmlichen Lösung für die Schulstandorte in den Gemeinden Bockhorn und Zetel.


Finanzielle Auswirkungen: Können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten



Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ ______________ gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter



gez. Ambrosy
Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen