Betreff
Integrative Beschulung von Schülerinnen/Schülern im Landkreis Friesland
Vorlage
893/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:
Zu 1.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 01.12.2009 wurde ausführlich über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Nds. Schulgesetz berichtet, sh. Vorlage Nr. 598/2009 vom 18.11.2009.


Danach ist Kerngedanke der UN-Menschenrechtskonvention, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verboten ist, das Übereinkommen garantiert den Menschen mit Behinderungen gleiche bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte.


Hierzu gehört auch die grundsätzliche Möglichkeit der freien Schulwahl.


Wie der o. a. Vorlage zu entnehmen ist, wurde und werden in Grundschulen aber auch in weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland Schülerinnen und Schüler integrativ beschult.


Im laufenden Schuljahr haben Eltern aus Jever und Sande den Antrag gestellt, ihre Kinder mit geistiger Behinderung, die zurzeit die vierten Jahrgangsstufen in Grundschulen besuchen, ab dem Schuljahr 2011/2012 in der Jahrgangsstufe 5 der Regelschulen beschulen zu lassen.


Das Mariengymnasium Jever hat sich bereit erklärt, diese zwei Kinder ab dem 01.08.2011 in der Jahrgangsstufe 5 ff. integrativ zu beschulen.


Dieser Sachverhalt wurde im Vorfeld ausführlich zwischen den Erziehungsberechtigten, der Landesschulbehörde, dem Mariengymnasium Jever, der Förderschule in Jever sowie dem Schulträger erörtert.


Danach ist beim Mariengymnasium Jever die notwendige personelle, sächliche und organisatorische Voraussetzung gegeben.


Die Förderschule in Jever stellt die notwendigen Förderstunden zur Begleitung während des Unterrichts zur Verfügung (je Kind 5 Wochenstunden), eine weitere Betreuung während des Unterrichts ist durch Integrationshelfer, die vom Sozialamt des Landkreises Friesland gestellt werden, gewährleistet.

Zu 2.

Da in den nächsten Schuljahren mit weiteren Schülerinnen/Schülern zu rechnen ist, die integrativ bei den weiterführenden Schulen des Landkreises Friesland zu beschulen sind, wurde überlegt, wie eine solche integrative Beschulung bei den jeweiligen Schulen gewährleistet werden kann.


Auch wenn ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Besuch jeder Regelschule gegeben ist, gilt es dennoch zu überlegen, inwieweit bei einigen dieser Regelschulen eine optimierte integrative Beschulung erreicht werden kann.


Zu diesem Zweck wurde, wie bereits zu TOP 3.1.1 ausgeführt, fristwahrend (Fristende: 01.02.2011) durch den Landkreis Friesland als Schulträger der Antrag gestellt, bei etwaiger Umwandlung der HS/RS Sande zur Oberschule diese als dauerhafte Modellschule für eine integrative/inklusive Beschulung von Schülerinnen/Schülern durchzuführen, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen.


Der Antrag auf Einrichtung einer Modellschule bei der zukünftigen Oberschule in Sande wurde gem. § 23 Abs. 3, Satz 4 Nds. Schulgesetz gestellt.


Es ist das Ziel, in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der zukünftigen Oberschule in Sande Integrationsklassen einzurichten, in denen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.


Grundlage für die Antragstellung ist die Intention des § 4 Nds. Schulgesetz, wonach Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.


Die jetzige Haupt- und Realschule Sande hat sich aus diesem Grunde bereits auf den Weg gemacht, eine sogenannte Schwerpunktschule in Richtung einer integrativen Beschulung zu werden. So hat der Schulvorstand der Haupt- und Realschule Sande am 30.09.2010 beschlossen, der Gesamtkonferenz zu empfehlen, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Integrationskonzeptes zur Einführung einer Integrationsklasse einzurichten.


Die Gesamtkonferenz hat anschließend wie empfohlen beschlossen, so dass sonach unverzüglich ein Konzept für die Einführung von Integrationsklassen an der Haupt- und Realschule erarbeitet wurde. Dieses Konzept liegt nunmehr vor. Die Intention dieses Konzeptes ist es, durch einen gemeinsamen Unterricht die Stärkung aller Schülerinnen/Schüler zu erreichen.


Der jetzige Schulleiter hat an seiner früheren Wirkungsstätte, einer Hauptschule, bereits erfolgreich Integrationskonzepte entwickelt und praktiziert.


Durch einen zeitgleichen Start der Oberschule in Verknüpfung mit Integrationsklassen ab dem 01.08.2011 sind aus der Sicht der Schule und des Schulträgers gute Bedingungen gegeben, auch den Kindern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, ein schulisches Umfeld zu bieten, welches hilft, vorhandene Beeinträchtigungen zur Normalität werden zu lassen.


Der Antrag wurde, wie ausgeführt, fristwahrend vorbehaltlich der Beschlussfassung der schulischen und politischen Gremien des Landkreises Friesland gestellt.


Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, der Durchführung der Oberschule in Sande als dauerhafte Modellschule für eine integrative/inklusive Beschulung von Schülerinnen/Schülern, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, zuzustimmen.


Die notwendigen sächlichen Voraussetzungen wie barrierefreie Zugänglichkeit sowie der Einbau eines Fahrstuhls, wären sukzessive zu gewährleisten.


Aufgrund des geschilderten Rechtsanspruchs auf Besuch von weiterführenden Regelschulen wären diese baulichen Maßnahmen jedoch ohnehin auch am Standort in Sande zu gewährleisten.


Beschlussvorschlag:

1.
Die Ausführungen zu einer integrativen Beschulung am Mariengymnasium Jever ab dem Schuljahr 2011/2012 werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Durchführung der Oberschule in Sande als dauerhafte Modellschule für eine integrative/inklusive Beschulung von Schülerinnen/Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Zu Punkt 2: Ja (Kosten können noch nicht beziffert werden

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten



Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ ______________ gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter



gez. Ambrosy
Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen