Betreff
Bericht der Verwaltung über Maßnahmen an Kreisstraßen und sonstige straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten.
Vorlage
904/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


A. Kreisstraßenbau und -unterhaltung



Kreisstraße 87, Herstellung eines Radweges


Die Herstellung des Radweges entlang der „Stumpenser Mühle“ zwischen der L 810 bei Kaisershof und Horum musste in diesem Jahr wegen nicht gewährter Fördermittel erneut verschoben werden. Die Förderhöhe wird sich auf mind. 60 v.H. der Bauausgaben belaufen.

Eine positive Tendenz, ob die Fördermittel in 2012 gewährt werden, konnte die Bewilligungs-behörde auf Anfrage noch nicht vermitteln.

Im Zuge der Radwegbaumaßnahme muss das Hooksieler Tief mittels einer separaten Radwegbrücke, die neben der über 130 Jahre (!) alten gemauerten Straßenbrücke (lastbeschränkt) unter Verwendung der bestehenden Widerlager errichtet werden soll, überquert werden. Wie die NLStBV bei der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen mitteilte, ist dies wegen des Zustandes der Straßenbrücke aber problematisch; die vorhandenen Widerlager sind alters- und konstruktionsbedingt nicht für die geplante Brückenausführung geeignet. Es müssen für die Radwegbrücke eigene Widerlager/ Fundamente errichtet werden. Die Kosten für die Radwegbrücke werden auf 130.000,- € beziffert.

Mitte Mai finden mit der Sielacht Wangerland Gespräche über eine Erneuerung der Straßen-brücke statt. Die NLStBV hat die Kosten für den Abriss der Brücke und den Einbau eines Hamco-Profiles (Wellstahl) auf rd. 235.000,- € veranschlagt. Der Landkreis könnte sich mit dem veranschlagten Kostenansatz der Radwegbrücke = 130.000,- € beteiligen.




Kreisstraße 89, Herstellung eines Radweges


Die Verwaltung hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung eines Radweges von Oldorf über Tettens bis nach Middoge beauftragt.

Ein Entwurf einer möglichen Trassenführung liegt hier bereits vor. Danach könnte der Radweg von Middoge bis Tettens südlich, vom Ortsausgang Tettens bis nach Oldorf soll der Radweg dann nördlich der Fahrbahn verlaufen.

Die Gründe dieser Trassenführung liegen bei den dort verlaufenden Versorgungsleitungen. Details auch hinsichtlich der Gewährung von Fördermitteln liegen noch nicht vor.




Kreisstraße 89, Fahrbahnsanierung


Im vergangenen Jahr sollte nach Beschluss der politischen Gremien mit der Fahrbahn-sanierung der K 89 im Bereich von Middoge begonnen werden. Bedingt durch die früh eintretende kalte Witterung und der damit entstehenden Probleme beim Einbau des Asphaltmischgutes wurden die Asphaltierungsarbeiten verschoben und sollen jetzt in der 20. Kalenderwoche durchgeführt werden.







Kreisstraße 93, Herstellung eines Radweges


Für die Herstellung eines Radweges an der Kreisstraße zwischen Sillenstede und Waddewarden wurde ein Planungsauftrag vergeben. Eine Entwurfsplanung ist in Arbeit.

Die Maßnahme ist nach dem GVFG als förderfähig anerkannt.




Kreisstraße 105, Herstellung eines Radweges


Nachdem die Planung für den Ausbau und die Verlegung der Fahrbahn nach Protesten der betroffenen Grundstückseigentümer verworfen wurde, hatte die Verwaltung die Planung eines separaten Radweges abseits der Fahrbahn in Auftrag gegeben. Im September wurde diese Planung den Anliegern vorgestellt. Bis auf einige wenige Betroffenen bezeugte die Mehrheit der Anlieger ihre Zustimmung für die Planungsentwürfe. Es zeigten sich in Teilbereichen differierende Ansichten über die in den Planunterlagen dargestellten Grenzverläufe. Das Planungsbüro hat sich daraufhin nochmals mit der Katasterbehörde in Verbindung gesetzt und sich den Datensatz den betreffenden Gebietes nochmals überspielen lassen. Es zeigte sich, dass die zuletzt übertragenen Daten in einigen Bereichen Abweichungen in z. T. nicht unerheblichem Maße auswiesen.

Das Ing.-Büro überarbeitet gegenwärtig die Planunterlagen. Die Verwaltung erwartet, dass das Planfeststellungsverfahren dann im Sommer eröffnet werden kann.




Kreisstraße 108, Fahrbahnausbau


Die Kreisstraße verfügt auf dem Streckenbereich von Streek bis zur Kreisgrenze Wesermarsch

über keinen verkehrsgerechten Unterbau. Es handelt sich hier um eine Moorstrecke ähnlich der K 105, die Probleme sind allerdings nicht ganz so gravierend.

Der Ausbau wäre nach dem GVFG förderfähig; allerdings nur, wenn auch der LK Wesermarsch das Teilstück der K 108 auf seinem Gebiet sanieren würde. Der LK Wesermarsch hat jetzt mitgeteilt, dass er in absehbarer Zeit keinen Ausbau vorsehen wird.

Da somit eine GVFG-Förderung entfällt, wird die Verwaltung auch die eigenen Planungen für einen Ausbau einstellen. Die NLStBV wird für die Fahrbahnsanierung ein Konzept erarbeiten.




Kreisstraße 113, Herstellung eines Radweges


Für die Herstellung eines Radweges zwischen der B 437 in Hohenberge und dem Vareler Hafen

wurde ein Planungsauftrag erteilt. Die Maßnahme ist als GVFG förderfähig anerkannt.


An der Kreisstraße wurde vor Kurzem eine Biogasanlage errichtet; aus dem Kreisausschuss wurde die Befürchtung geäußert, es könne bedingt durch die Lieferfahrzeuge zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Gefahrenlage für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kommen.

Die Verwaltung hat das Verkehrsaufkommen auf der K 113 „Neuwangerooger Straße“ aktuell ermittelt. Die Auswertung dieser Daten ergab keine Erhöhung der verkehrlichen Belastung.

Daneben zeigte sich bei der Auswertung der 3-jährigen Unfallstatistik eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit.

Die Verkehrsbelastung und die Unfallhäufigkeit sind wesentliche Aspekte, die für die Bewertung und die Einstufung in die Prioritätenliste des Radwegebedarfes einfließen. Einer Korrektur der Liste bedarf es nicht.




Kreisstraße 294, Fahrbahnschäden


Durch den starken und lang anhaltenden Winter zeigten sich auf der K 294 zwischen der Abzweigung Roffhausen und dem Ems-Jade-Kanal großflächige Fahrbahnschäden, die durch den Einsatz von „Bordmitteln“ nicht zu beheben waren.

Bedingt durch den Produktionsstopp bei den Asphaltmischwerken konnten diese Schäden erst Anfang März mit einem Kostenaufwand von rd. 35.000,- € behoben werden.

Da dieser Streckenbereich nicht über einen verkehrsgerechten Unterbau verfügt, wird die Verwaltung für den Ausbau einen GVFG-Förderantrag stellen.




B. Radwegebenutzungspflichten


Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem November 2010 hat in Fachkreisen für Aufsehen gesorgt: Hier wurde eine Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, die Beschilderung an einem bisher als benutzungspflichtig beschilderten Radweg zu entfernen.

Unabhängig davon hat in den vergangenen Jahren die Diskussion der sicheren und komfortab-len Radfahrerführung gleichermaßen Verkehrsteilnehmer, Verbände, Verkehrsplaner und Behörden beschäftigt: Nachdem jahrelang der Radverkehr aus Sicherheitsgründen so weit wie möglich vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt werden sollte, hat dieses Prinzip der Trennung vielfach keine Zukunft mehr. Ergebnisse aus langjährigen Unfalluntersuchungen, Erfahrungen von Behörden und nicht zuletzt die Bemühungen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) haben zu einem Umdenken geführt.

Es ist nunmehr gesichert, dass die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn im Bereich des fließenden Verkehrs zu besserem Sichtkontakt zwischen Autofahrern und Radfahrern führt und damit vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit teilweise sogar tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden. Außerdem wurde und wird vielfach auch zurecht Beschwerde geführt über den Zustand der vorhandenen Radwege: Mal sind sie zu schmal, mal durch Hindernisse verstellt.


Darauf hat der Verordnungsgeber bereits 1997 mit der sog. „Fahrradnovelle“ reagiert, in der viele Benutzungsregelungen ergangen sind mit dem Ziel der sicheren Gestaltung des Fahrradverkehrs und der Förderung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad. Inzwischen wird auch in der aktuellen Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt, dass „benutzungspflichtige Radwege durch amtliche Beschilderung mit Verkehrszeichen nur angeordnet werden dürfen, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.“ Am Rande sei erwähnt, dass hierzu ergangene Regelwerke (-> sog. ERA 2010 „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) übrigens betonen, dass bei Verkehrsstärken bis 800 Kfz. pro Stunde der Radverkehrs sich stets sicher und komfortabel auf der Fahrbahn bewegen kann (ggf. in Kombination mit nicht benutzungs-pflichtigen Radverkehrsanlagen).


Es besteht kein Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Führung des Radfahrers auf einer getrennten Radverkehrsanlage außerhalb geschlossener Ortschaften, innerorts sind die Benutzungs-pflichten durch Beschilderung mit amtlichen Verkehrszeichen jedoch aus den genannten Gründen umstritten und wurden in einigen Städten schon durch Verwaltungsgerichte aufgehoben. Hier wurde stets betont, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Benutzungspflicht nur anordnen darf, wenn sich die Radwege in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO befinden und besondere Umstände die Benutzungspflicht zwingend erforderlich machen (§ 45 Abs. 9 StVO).

Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat sich auch die Verkehrssicherheits-Kommission für den Landkreis Friesland eingehend mit dieser Thematik beschäftigt und ist sich einig, dass vorhan-dene Radwegbenutzungspflichten kritisch hinterfragt werden müssen. Für Friesland wurde ein abgestuftes Vorgehen gewählt und festgelegt, dass die bestehenden Beschilderungen jeweils

im Rahmen der turnusmäßigen Verkehrsschauen überprüft werden, darüber hinaus noch die jeweiligen Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern kritisch durch die Polizei analysiert werden und offensichtliche Missverhältnisse unabhängig hiervon bereinigt werden.

Nunmehr werden – nicht zuletzt aufgrund von konkreten Anregungen und Wünschen aus der Bevölkerung - in der Gemeinde Zetel erstmals im Landkreis vorhandene Beschilderungen entfernt, so dass eine neue Situation entsteht, denn nunmehr hat der Radfahrer die Wahlmög-lichkeit zwischen der Fahrbahn und dem sog. „sonstigen Radweg“.

In Zetel sind die vorhandenen Radwege vielfach baulich gestaltet und mindestens durch einen erkennbaren Pflasterstreifen vom Gehweg getrennt, so dass diese Verkehrsfläche nach wie vor vom Radfahrer benutzt werden darf, aber eben nicht „muss“.


Somit haben Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen, weiterhin die Möglichkeit, getrennt vom Kraftfahrzeugverkehr auf dem sonstigen Radweg zu fahren, sind aber – wie gesagt - nicht gezwungen, diesen zu benutzen.





C. Unfallkommission/ Unfallhäufungsstellen 2010

Die Jahressitzung der Unfallkommission (UK) für den Landkreis Friesland fand unter der Geschäftsführung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland am 28.02. statt.

Wie bereits in der Presse dargestellt weist die Statistik leicht sinkende Unfallzahlen insgesamt und auch einen Rückgang der Verletztenzahlen aus; sogenannte Unfallhäufungsstellen waren nur noch bei der

  • B 437/ Hellmut-Barthel-Straße (Varel)

  • L 819/ K 340 („Kaffeehaus-Kreisel“, Varel)

  • B 210/ Im Gewerbegebiet (Schortens)

  • L 807, km 2,0 – 3,0 (Jever/ Schortens)

festzustellen.

Im Rahmen der UK wurde in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe „Baumunfälle“ gegründet, die bereits Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle an der L 807 in einer ersten Sitzung verabschiedet hat. Obwohl im Landkreis Friesland kein Schwerpunkt „Baumunfälle“ festzustellen ist, können in diesem Gremium bestimmte Streckenverläufe – auch präventiv - in Augenschein genommen werden, um unter bewusster Hinzuziehung auch unterschiedlicher Interessen („Aktion Sicherer Straßenrand“, Bürgerinitiative „Alleen sind Heimat“) einzelfallabhängig Lösungen zu finden.


Dem Protokoll der Sitzung wird der Jahresunfallbericht 2010 beigefügt.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss