Betreff
Landesgartensschau 2016 in der Gemeinde Sande, Entscheidung über eine Zuschussgewährung zur Machbarkeitsstudie im Wege einer Eilentscheidung nach § 60 NLO
Vorlage
937/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gemeinde Sande hat ein sehr großes Interesse daran, sich für die Durchführung einer Landesgartenschau in Niedersachsen im Jahr 2016 zu bewerben. Hierzu sind Anfang des Jahres 2011 Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Sande und dem Landkreis Friesland erfolgt. Sowohl die Gemeinde Sande als auch der Landkreis Friesland befürworten das Projekt und haben die Unterstützung zugesichert. Weitere positive Gespräche sind mit der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Niedersachsen mbH und dem Nds. Landwirtschaftsministerium geführt worden.


Grundlage für eine tatsächliche Bewerbung ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, die neben den planerischen und gestalterischen Inhalten auch die Kosten und finanziellen Auswirkungen während und insbesondere auch nach der Durchführung einer Landesgartenschau aufzeigen soll. Nach Vorlage dieser Studie soll der Rat der Gemeinde Sande endgültig darüber entscheiden, ob eine Bewerbung erfolgt.


Die Gemeinde Sande hat acht Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie abzugeben. Insgesamt haben sieben Planungsbüros ein Angebot abgegeben. In Abstimmung zwischen Gemeinde Sande und Landkreis Friesland sind drei Büros ausgewählt worden, die sich am 04.05.2011 vorgestellt haben. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sande hat nach der Präsentation und nach Rücksprache mit den Vertretern des Landkreises beschlossen, dem Planungsbüro „Lohaus und Carl“ den Auftrag zu erteilen.


Da die Gemeinde Sande zurzeit über keine Mittel zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie verfügt, hat sie beim Landkreis Friesland einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie gestellt.


Der Landkreis Friesland hat zurzeit keine finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2011 (Produkt Tourismusförderung, Sachkonto Informationsmaterial, Werbung) eingeplant, so dass der Zuschuss als überplanmäßige Ausgabe geleistet werden muss. Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen im laufenden Budget des Fachbereiches 01.


Die Entscheidung über die überplanmäßige Ausgabe obliegt grundsätzlich dem Kreistag. Die nächste Sitzung findet am 22.06.2011 statt. Das Planungsbüro hat dargelegt, dass der Zeitraum für die Erstellung der Machbarkeitsstudie rund drei Monate beträgt. Um weitere zeitlichen Verzögerungen bei der Erteilung des Auftrages zu vermeiden, bittet die Verwaltung darum, der Entscheidung über die überplanmäßige Ausgabe im Wege der Eilentscheidung nach § 60 NLO zuzustimmen.



Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Friesland gewährt der Gemeinde Sande einen Zuschuss bis zur Höhe von max. 40.000 Euro für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.

  2. Der überplanmäßigen Ausgabe nach § 89 NGO wird im Wege der Eilentscheidung nach § 60 NLO zugestimmt.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein, überplanm. Ausgabe, Deckung aus

dem Gesamtbudget FB 01.

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss