Begründung:
Der derzeitige Erste Kreisrat, Herr Peter Wehnemann, hat mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 31.12.2011.
Zum 01.01.2012 ist ein/e neue/r Erste/r Kreisrätin/Kreisrat als Vertreter/in für den Landrat einzustellen.
Nach § 62 NLO ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Auf eine Ausschreibung kann nur verzichtet werden, wenn der/die bisherige Stelleninhaber/in gewählt werden soll oder eine/n bestimmte/n Bewerber/in gewählt werden soll und nicht erwartet wird, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre.
Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, die Stelle auszuschreiben.
Nach der Kommunalwahl wird der neue Kreistag über die Besetzung der Stelle entscheiden. Die Entscheidungsvorbereitung (d. h., bis zur KA-Entscheidung) kann noch von den bis zum 31. Oktober 2011 amtierenden Organen getroffen werden; anderweitige Entscheidungen der Kreistagsorgane ab dem 1. November 2011 bleiben davon unberührt.
Die Ausschreibung wird neben der örtlichen Presse in Fachzeitschriften (beispielsweise NJW - Neue Juristische Wochenschrift) sowie der bundesweit erscheinenden Presse (z. B. Die Zeit, FAZ etc.) erfolgen. Die hierfür erforderlichen Geldmittel sind aus dem allgemeinen Verwaltungsbudget zu beordnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der/des Ersten Kreisrätin/Kreisrates öffentlich in der Fach-, regionalen und bundesweiten Presse auszuschreiben.
Anlage:
Entwurf des Ausschreibungstextes