Begründung:
Gemäß § 65 der Nds. Landkreisordnung in Verbindung mit § 118 Abs. 2 der Nds. Gemeindeordnung beruft der Kreistag die Leiterin / den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/-innen des Rechnungsprüfungsamtes und beruft sie ab.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist zurzeit wie folgt besetzt:
Kreisoberamtsrätin Rothe-Hanstein, Leiterin
Kreisamtsrat Michels-Lübben, stellvertretender Leiter
Kreisamtfrau Strathmann, Prüferin
Dipl.-Kaufmann Koch, Prüfer
Dipl.-Ing. Onnen, techn. Prüfer
Verwaltungsangestellte Hans, Schreibdienst und Hilfsprüferin
Herr Koch ist seit dem 05.01.2011 als neuer Prüfer im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Er hat sich in die ihm seitdem übertragenen Prüftätigkeiten sehr schnell eingefunden und nimmt diese eigenverantwortlich wahr. Allen an ihn gestellten Anforderungen ist er in vollem Umfang gerecht geworden. Gegen seine Bestellung zum Prüfer bestehen nach Mitteilung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.
Der Kreisausschuss wird daher gebeten, Herrn Olaf Koch gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 118 Abs. 2 NGO als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zu beauftragen.
Der Kreistag wird um gleiche Entscheidung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Herr Diplom-Kaufmann Olaf Koch wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 118 Abs. 2 NGO als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland berufen.