Betreff
Personalbedarf für den Zensus 2011 - Änderung der Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2011 Befristete Weiterbeschäftigung einer Beschäftigten für die Mitarbeit beim Zensus 2011 bis zum 31.03.2012
Vorlage
970/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Friesland haben mit Zustimmung des Rates der Stadt Wilhelmshaven und des Kreistages des Landkreises Friesland einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2011 geschlossen. Der Landkreis Friesland hat die Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises auf die Stadt Wilhelmshaven übertragenen.


In § 5 der Zweckvereinbarung ist geregelt, dass der Landkreis Friesland sicherstellt, dass Personal für die Aufgabenerfüllung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.07.2011 im Umfang von 2 Vollzeitstellen zur Verfügung steht. Diesen Passus hat der Landkreis erfüllt.


Im Juli hat die Stadt Wilhelmshaven mitgeteilt, dass für weitere 2 Monate der Einsatz einer Kraft des Landkreises Friesland erforderlich sei.


Diese Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses ging über die Zweckvereinbarung hinaus. Kreisausschuss und Kreistag hätten einer entsprechenden Änderung der Zweckvereinbarung zustimmen müssen.


Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde im Eilverfahren seitens des Landrates und des stellv. Landrates einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses der für die Mitarbeit beim Zensus eingestellten Mitarbeiterin bis zum 30.09.2011 zugestimmt. Der Kreisausschuss und der Kreistag werden hiermit über die Situation informiert, damit eine Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen wird.


Die Stadt Wilhelmshaven teilt nunmehr mit, dass eine weitere Verlängerung der Beschäftigung der Mitarbeiterin bis zum 31.03.2012 erforderlich ist. Die Notwendigkeit wird wie folgt begründet:


Die erneute Vertragsverlängerung ist erforderlich, da die Arbeiten in der Erhebungsstelle noch lange nicht abgeschlossen sind. Die Ursache hierfür liegt zum einen in einer schlechten Projektplanung auf Seiten des Landes, zum anderen in massiven EDV-Problemen, die die Bearbeitungszeiten für die Erfassung der Zensus-Fragebögen stark verlängern. Die ursprüngliche Personalbedarfsplanung wurde anhand von Berechnungen durchgeführt, die der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) in Hannover uns zur Verfügung gestellt hatte. Hier waren minutengenau die einzelnen Arbeitsschritte gelistet und hochgerechnet worden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass jeder Arbeitsschritt länger dauert, als ursprünglich erwartet. Zusätzlich erschwert werden die Arbeiten in der Erhebungsstelle durch eine sehr instabile EDV. Die Programme funktionieren zeitweise gar nicht oder nur sehr langsam. An solchen Tagen kann nur ein Bruchteil dessen bearbeitet werden, was als normales Tagespensum berechnet war. Wir liegen also deutlich hinter unserem Zeitplan zurück. Die Arbeiten, die bis 31.07.2011 abgeschlossen sein sollten, werden wir aller Voraussicht nach nicht mehr in diesem Jahr abschließen können. Zudem erwarten wir noch weitere Aufgaben für den Zensus 2011, die uns nach Informationen des Innenministeriums im Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2012 zugewiesen werden sollen.“


Am 8. August 2011 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) Informationen für die weitere Arbeitsplanung herausgegeben. Danach besteht auch weiterhin Personalbedarf für folgende (zusätzliche) Aufgaben:


1.Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern)

2.Ersatzvornahmen bei der Gebäude- und Wohnungszählung

3.Mehrfachfallprüfung


Die erforderlichen Daten werden den Erhebungsstellen im Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2012 zur Verfügung gestellt. Das MI geht davon aus, dass die Befragungen 4 -8 Wochen nach diesem Zeitraum abgeschlossen sein werden.

Hinzu kommen noch die vorzunehmenden Ersatzvornahmen. Ob Mehrfachfallprüfungen vorgenommen werden müssen, steht derzeit noch nicht fest.


Die Stadt Wilhelmshaven führt diese Aufgaben auch für den Landkreis durch. Die Weiterbeschäftigung einer Kraft ist erforderlich.


Nach Abschluss des Zensus 2011 werden die tatsächlichen Kosten, abzüglich der Finanzzuweisungen und abzüglich der Personalkosten des Landkreises ermittelt und mit dem Landkreis abgerechnet.


Anlässlich eines vom NLT anberaumten Treffens der Erhebungsstellen hat sich herausgestellt, dass die Verzögerung der Abläufe ein flächendeckendes Problem ist. Massive Rückstände und damit auch weiterer Personalbedarf bestehen bei nahezu allen Erhebungsstellen in Niedersachsen. Ob die bisher festgelegten Finanzzuwendungen des Landes zur Deckung aller Kosten ausreichen, wird angezweifelt. Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie wird sich an das MI wenden zur Klärung einer evt. Erhöhung der Zuwendungen.


Sollte der Landkreis das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterin nicht verlängern, würde es zu weiteren zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Belastungen der Kollegen in WHV kommen.


Die entstehenden Kosten sind vom Landkreis ebenfalls mitzutragen.


Eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin ist jedoch wiederum nur möglich, wenn die Zweckvereinbarung wie folgt geändert wird:


Der Landkreis Friesland stellt sicher, dass Personal für die Aufgabenerfüllung im Zeitraum vom 01.04.2011 – 31.07.2011 im Umfang von zwei Vollzeitstellen zur Verfügung steht.

Für den Zeitraum ab dem 01.08.2011 stellt der Landkreis Friesland eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Die Dauer des Personaleinsatzes richtet sich nach den Vorgaben des MI, derzeit bis 31.03.2012.“


Beschlussvorschlag:


§ 5 Absatz 2 Satz 2 der Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2011 wird wie folgt geändert:


Der Landkreis Friesland stellt sicher, dass Personal für die Aufgabenerfüllung im Zeitraum vom 01.04.2011 – 31.07.2011 im Umfang von zwei Vollzeitstellen zur Verfügung steht.

Für den Zeitraum ab dem 01.08.2011 stellt der Landkreis Friesland eine Vollzeitkraft zur Verfügung. Die Dauer des Personaleinsatzes richtet sich nach den Vorgaben zur Arbeitsplanung des MI, derzeit bis zum 31.03.2012.“


Aufgrund der Eilbedürftigkeit ermächtigt der Kreisausschuss die Verwaltung, die für die Mitarbeit beim Zensus 2011 beschäftigte Mitarbeiterin - schon vor Änderung der Zweckvereinbarung - für die Zeit vom 01.10.2011 bis zum 31.03.2012 weiterzubeschäftigen.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung: *abzgl. Finanzzuwendungen vom Land – Höhe derzeit noch nicht bekannt (sh. Begründung)

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss