Betreff
Aufwandsentschädigung für die Leitung des Kreismedienzentrums
Vorlage
989/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 1 Nr. 1 c der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 06.11.1992 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 13.12.2010 erhält der Kreisbildstellenleiter eine monatliche Aufwandsentschädigung von 154,00 €.


Frau Lewerenz leitet seit August 2003 das Kreismedienzentrum, untergebracht in den Räumlichkeiten der HS/RS Varel. Seit dem 01.08.2003 erhält sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 154,00 €.


Ab August 2007 übernahm Frau Lewerenz zusätzlich die Aufgaben des Medien-zentrums in Jever.


Bis dahin erhielt jeder Leiter der Medienzentren in Jever und Varel jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von 154,00 €, so dass ab August 2007 der Betrag für das ehemalige Medienzentrum in Jever eingespart wurde.


Durch die Zusammenlegung der Kreismedienzentren ergaben sich für Frau Lewerenz zusätzliche Aufgaben.


Zu den wesentlichen Aufgaben von Frau Lewerenz gehören:


  • Repräsentation des Kreismedienzentrums/Ansprechpartnerin für beliebige Anfragen „von außen“

  • Kontakt zu den Schulen/Ansprechpartnerin

  • Jährliche Abfragen an den Schulen, welche Filme von den Anbietern gewünscht werden

  • Einbringen neuer Ideen/Schnittstelle zur Schule: Unterstützung der Schulen bezüglich Multimedia

  • Verwaltung des Etats, dazu gehören der Ankauf der Filme, die regelmäßige Filmsichtung und die Kaufentscheidung bezüglich neuer Filmangebote

  • Ankauf von Hardware für den Verleih (ständiges Sondieren des Marktes, welche Hardware ist sinnvoll, Preisvergleiche, was ist neu auf dem Markt und für die Schule sinnvoll)

  • Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Kreismedienzentrum; beschäftigt sind ein Elektrotechniker für die Pflege der Hardware sowie eine Verwaltungskraft für die Ausgabe und Pflege der Medien.


Wegen dieser inhaltlich aber auch zeitlich anspruchsvollen Aufgabe, aber auch unter Berücksichtigung der Aufwandsentschädigungen, die gemäß § 1 Nr. 1 der o. a. Satzung für die übrigen Ehrenbeamten und sonst ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden, wird empfohlen, eine Erhöhung von zurzeit 154,00 € auf 180,00 € vorzunehmen.


Auch in den benachbarten Landkreisen beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung für die Leitung des Kreismedienzentrums überwiegend mehr als 180,00 €, so dass eine Erhöhung angezeigt ist.

So werden zum Beispiel im

Landkreis Wesermarsch 150,00 €,

Landkreis Ammerland 204,52 €,

Landkreis Aurich 230,00 €,

Landkreis Wittmund 400,00 €,


gezahlt.


Für die Erhöhung ist es notwendig, § 1 Nr. 1 c der o. a. Satzung zu ändern.


Die Erhöhung soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Die jährlichen Mehrkosten betragen 312,00 €






Beschlussvorschlag:

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Leitung des Kreismedienzentrums wird ab dem 01.01.2012 von zurzeit 154,00 € auf 180,00 € erhöht. Hierzu ist es notwendig,

§ 1 Nr. 1 c der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige zu ändern.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) jährlich

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein, ab 2012

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss