Betreff
Oberschulen im Landkreis Friesland
Vorlage
991/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:
1.

Unter TOP 3.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage 892/2011) hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 17.03.2011 beschlossen, dass der Landkreis Friesland der Errichtung von Oberschulen in den Gemeinden Hohenkirchen und Sande zum 01.08.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde beantragen wird, sofern die Anträge der HS/RS Hohenkirchen sowie der HS/RS Sande auf Errichtung (durch „Umwandlung“) von Oberschulen als teilweise offene (sogenannte teilgebundene) Ganztagsschule ohne gymnasialen Zweig beim Landkreis Friesland vorliegen und die bislang bekannten Eckpunkte der Oberschule eingehalten werden.


Gleichermaßen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011 beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden die Anträge rechtzeitig bei der Nds. Landesschulbehörde zum 31.05.2011 gestellt.

Die Nds. Landesschulbehörde genehmigte mit Bescheid vom 24.05.2011 die Aufhebung der Haupt- und Realschule Hohenkirchen zum 01.08.2011 in Verbindung mit der gleichzeitigen Errichtung einer Oberschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 10 zum 01.08.2011 in Hohenkirchen.


Ebenso genehmigte die Nds. Landesschulbehörde mit Schreiben vom 24.05.2011 die Aufhebung der Haupt- und Realschule Sande zum 01.08.2011 mit der gleichzeitigen Errichtung der Oberschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 10 in Sande.


Diesen beiden Oberschulen wurde mit Genehmigungen vom 30.06.2011 erlaubt, diese Schulen als Ganztagsschulen, aufbauend ab Jahrgang 5, zu führen.


Das verpflichtende Ganztagsangebot hat an zwei Tagen in der Woche stattzufinden. An den übrigen Tagen ist die Teilnahme freiwillig. Sobald ein Ganztagsangebot an mehr als drei Tagen stattfinden soll, verzichten der Schulträger wie auch die Schule insoweit auf die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen.


Nach Vorliegen der Genehmigungen konstituierten sich sowohl in Sande als auch in Hohenkirchen Planungsgruppen zur Realisierung dieser Oberschulen.


In den diversen Planungsgruppentreffen, an denen auch Vertreter des Schulträgers sowie in beratender Funktion Vertreter der Nds. Landesschulbehörde teilgenommen haben, wurden zahlreiche Themen wie didaktische Rahmenkonzepte, Raumverteilung, Lehrerstunden/Zuweisung von Lehrkräften, Etat, Verlässlichkeit (teilgebundene Ganztagsschule), Durchlässigkeit, Transparenz (z.B. Jahrgangsteams), Differenzierung, gemeinsames Lernen, etablierte Sozialarbeit, Ganztagsschulkonzept etc. erörtert.


Gemäß § 10 a Abs. 2 Nds. Schulgesetz werden in der Oberschule die Hauptschule und die Realschule entweder als aufeinanderbezogene Schulzweige („sogenannte horizontale Oberschule, somit getrennte Unterrichtung von HS und RS“) geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert (sogenannte jahrgangsübergreifende Oberschule, somit gemeinsamer Unterricht von HS und RS mit Kurssystem).


Sowohl die Planungsgruppe in Hohenkirchen als auch in Sande haben entschieden, dass die Oberschulen in Hohenkirchen und Sande jahrgangsübergreifend unterrichten.


Eine Integrationsarbeit kann sich mithin entwickeln.


Die 5. Jahrgangsstufe der Oberschule Sande wird von 11 Lehrern in drei Klassen unterrichtet. Die Unterrichtsversorgung bei der Oberschule Sande liegt derzeit bei
100,7 %. 20,4 Std. stehen für den Ganztagsbetrieb der neuen 5. Jahrgangsstufe zur Verfügung, insgesamt hat die Oberschule Sande 32,5 Std. Die aktuelle Schülerzahl beträgt 483 Schülerinnen/Schüler. Die Stelle der didaktischen Leitung wurde am 01.09.2011 ausgeschrieben.

In der Jahrgangsstufe 5 werden in drei Klassen 70 Schülerinnen/Schüler unterrichtet.


Für den Differenzierungsunterricht in den Fächern Englisch/Mathematik werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zusätzlich 9 Stunden gewährt.


Bei der Oberschule Hohenkirchen liegt die Lehrerversorgung derzeit bei vorläufig

106 % . Für die Jahrgangsstufe 5 der Oberschule Hohenkirchen stehen 11 Stunden für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung, insgesamt erhält die Oberschule Hohenkirchen 23 Stunden.


Die aktuelle Schülerzahl liegt bei 366 Schülerinnen/Schüler, in der Jahrgangsstufe 5 werden 33 Schülerinnen/Schüler in zwei Klassen unterrichtet.

Für den Differenzierungsunterricht in den Fächern Englisch/Mathematik werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ebenfalls zusätzlich 9 Stunden gewährt.

2.
Neuanträge auf Genehmigung von Oberschulen

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 unter III Nr. 6 des TOP 3.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage 892/2011) beschlossen, Anträge auf Errichtung einer Oberschule zu befürworten, wenn ein pädagogisches Konzept vorgelegt wird, in dem die Integrationsarbeit sich entwickeln kann und wenn keine anderen Schulstandorte dadurch gefährdet werden.

So auch gleichermaßen der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011.

2.1
Die Haupt- und Realschule Bockhorn als auch die Haupt- und Realschule Jever haben mitgeteilt, dass ihre Schulen zum 01.08.2012 zu Oberschulen ohne Gymnasialangebot mit teilgebundener Ganztagsschule „umgewandelt“ werden sollen.

Entsprechende Beschlüsse der Schulvorstände liegen vor.

Beide Schulen wollen die Oberschule so führen, dass Hauptschule und Realschule nach Schuljahrgängen gegliedert sind, so dass eine Integrationsarbeit sich entwickeln kann.

Da durch die „Umwandlung“ dieser beiden HS/RS in Oberschulen keine anderen Schulstandorte gefährdet werden und auch die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen (sh. oben angeführte Vorlage 892/2011) aus der Sicht des Schulträgers erfüllt sind, werden diese Anträge auf Errichtung von Oberschulen in Bockhorn und Jever befürwortet und bis zum 31.10.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde für das Schuljahr 2012/2013 gestellt.

2.2
Die Schulleitungen der HS/RS Varel und der HS/RS Obenstrohe haben angekündigt, dass sie ebenfalls zum 01.08.2012 Oberschulen ohne Gymnasialangebot mit teilgebundener Ganztagsschule werden wollen.
In der Sitzung der Gesamtkonferenz der HS/RS Varel am 26.09.2011 wird das Konzept „Oberschule“ von der Nds. Landesschulbehörde vorgestellt, der Schulvorstand befindet am selben Tage über den Antrag.

Der Schulvorstand der HS/RS Obenstrohe befindet in seiner Sitzung am 04.10.2011 über diesen Antrag.

Da die Schulleitungen signalisiert haben, dass sie ebenfalls in ihren zukünftigen Oberschulen die Hauptschule und die Realschule nach Schuljahrgängen gegliedert führen wollen, sind die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Integrationsarbeit gegeben. Da durch eine „Umwandlung“ der HS/RS Varel und der HS/RS Obenstrohe keine anderen Schulstandorte gefährdet werden und die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen dürften, wird den Anträgen auf Errichtung einer Oberschule befürwortet. Die Anträge werden bis zum 31.10.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde für das Schuljahr 2012/2013 gestellt.


2.3

Die Schulleitung der HS/RS Zetel hat mitgeteilt, dass sie zum 01.08.2012 nicht Oberschule werden will.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss