Begründung:
1.
Unter TOP 3.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage 892/2011) hat der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 17.03.2011 beschlossen, dass der Landkreis Friesland der Errichtung von Oberschulen in den Gemeinden Hohenkirchen und Sande zum 01.08.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde beantragen wird, sofern die Anträge der HS/RS Hohenkirchen sowie der HS/RS Sande auf Errichtung (durch „Umwandlung“) von Oberschulen als teilweise offene (sogenannte teilgebundene) Ganztagsschule ohne gymnasialen Zweig beim Landkreis Friesland vorliegen und die bislang bekannten Eckpunkte der Oberschule eingehalten werden.
Gleichermaßen hat
der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011
beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die Anträge
rechtzeitig bei der Nds. Landesschulbehörde zum 31.05.2011
gestellt.
Die Nds. Landesschulbehörde genehmigte mit
Bescheid vom 24.05.2011 die Aufhebung der Haupt- und Realschule
Hohenkirchen zum 01.08.2011 in Verbindung mit der gleichzeitigen
Errichtung einer Oberschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 10 zum
01.08.2011 in Hohenkirchen.
Ebenso genehmigte die Nds. Landesschulbehörde mit Schreiben vom 24.05.2011 die Aufhebung der Haupt- und Realschule Sande zum 01.08.2011 mit der gleichzeitigen Errichtung der Oberschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 10 in Sande.
Diesen beiden Oberschulen wurde mit Genehmigungen vom 30.06.2011 erlaubt, diese Schulen als Ganztagsschulen, aufbauend ab Jahrgang 5, zu führen.
Das verpflichtende Ganztagsangebot hat an zwei Tagen in der Woche stattzufinden. An den übrigen Tagen ist die Teilnahme freiwillig. Sobald ein Ganztagsangebot an mehr als drei Tagen stattfinden soll, verzichten der Schulträger wie auch die Schule insoweit auf die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen.
Nach Vorliegen der Genehmigungen konstituierten sich sowohl in Sande als auch in Hohenkirchen Planungsgruppen zur Realisierung dieser Oberschulen.
In den diversen Planungsgruppentreffen, an denen auch Vertreter des Schulträgers sowie in beratender Funktion Vertreter der Nds. Landesschulbehörde teilgenommen haben, wurden zahlreiche Themen wie didaktische Rahmenkonzepte, Raumverteilung, Lehrerstunden/Zuweisung von Lehrkräften, Etat, Verlässlichkeit (teilgebundene Ganztagsschule), Durchlässigkeit, Transparenz (z.B. Jahrgangsteams), Differenzierung, gemeinsames Lernen, etablierte Sozialarbeit, Ganztagsschulkonzept etc. erörtert.
Gemäß § 10 a Abs. 2 Nds. Schulgesetz werden in der Oberschule die Hauptschule und die Realschule entweder als aufeinanderbezogene Schulzweige („sogenannte horizontale Oberschule, somit getrennte Unterrichtung von HS und RS“) geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert (sogenannte jahrgangsübergreifende Oberschule, somit gemeinsamer Unterricht von HS und RS mit Kurssystem).
Sowohl die Planungsgruppe in Hohenkirchen als auch in Sande haben entschieden, dass die Oberschulen in Hohenkirchen und Sande jahrgangsübergreifend unterrichten.
Eine Integrationsarbeit kann sich mithin entwickeln.
Die 5. Jahrgangsstufe der
Oberschule Sande wird von 11 Lehrern in drei Klassen
unterrichtet. Die Unterrichtsversorgung bei der Oberschule Sande
liegt derzeit bei
100,7 %. 20,4 Std. stehen für den
Ganztagsbetrieb der neuen 5. Jahrgangsstufe zur Verfügung,
insgesamt hat die Oberschule Sande 32,5 Std. Die aktuelle Schülerzahl
beträgt 483 Schülerinnen/Schüler. Die Stelle der
didaktischen Leitung wurde am 01.09.2011 ausgeschrieben.
In der Jahrgangsstufe 5 werden in drei Klassen 70 Schülerinnen/Schüler unterrichtet.
Für den Differenzierungsunterricht in den Fächern Englisch/Mathematik werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zusätzlich 9 Stunden gewährt.
Bei der Oberschule Hohenkirchen liegt die Lehrerversorgung derzeit bei vorläufig
106 % . Für die Jahrgangsstufe 5 der Oberschule Hohenkirchen stehen 11 Stunden für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung, insgesamt erhält die Oberschule Hohenkirchen 23 Stunden.
Die
aktuelle Schülerzahl liegt bei 366 Schülerinnen/Schüler,
in der Jahrgangsstufe 5 werden 33 Schülerinnen/Schüler in
zwei Klassen unterrichtet.
Für den
Differenzierungsunterricht in den Fächern Englisch/Mathematik
werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ebenfalls zusätzlich 9
Stunden gewährt.
2.
Neuanträge
auf Genehmigung von Oberschulen
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 unter
III Nr. 6 des TOP 3.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis
Friesland, Vorlage 892/2011) beschlossen, Anträge auf Errichtung
einer Oberschule zu befürworten, wenn ein pädagogisches
Konzept vorgelegt wird, in dem die Integrationsarbeit sich entwickeln
kann und wenn keine anderen Schulstandorte dadurch gefährdet
werden.
So auch gleichermaßen der Kreistag in seiner
Sitzung am 22.06.2011.
2.1
Die Haupt- und Realschule
Bockhorn als auch die Haupt- und Realschule Jever haben mitgeteilt,
dass ihre Schulen zum 01.08.2012 zu Oberschulen ohne Gymnasialangebot
mit teilgebundener Ganztagsschule „umgewandelt“ werden
sollen.
Entsprechende Beschlüsse der Schulvorstände
liegen vor.
Beide Schulen wollen die Oberschule so führen,
dass Hauptschule und Realschule nach Schuljahrgängen gegliedert
sind, so dass eine Integrationsarbeit sich entwickeln kann.
Da
durch die „Umwandlung“ dieser beiden HS/RS in Oberschulen
keine anderen Schulstandorte gefährdet werden und auch die
übrigen Genehmigungsvoraussetzungen (sh. oben angeführte
Vorlage 892/2011) aus der Sicht des Schulträgers erfüllt
sind, werden diese Anträge auf Errichtung von Oberschulen in
Bockhorn und Jever befürwortet und bis zum 31.10.2011 bei der
Nds. Landesschulbehörde für das Schuljahr 2012/2013
gestellt.
2.2
Die Schulleitungen der HS/RS Varel und der
HS/RS Obenstrohe haben angekündigt, dass sie ebenfalls zum
01.08.2012 Oberschulen ohne Gymnasialangebot mit teilgebundener
Ganztagsschule werden wollen.
In der Sitzung der Gesamtkonferenz
der HS/RS Varel am 26.09.2011 wird das Konzept „Oberschule“
von der Nds. Landesschulbehörde vorgestellt, der Schulvorstand
befindet am selben Tage über den Antrag.
Der
Schulvorstand der HS/RS Obenstrohe befindet in seiner Sitzung am
04.10.2011 über diesen Antrag.
Da die Schulleitungen
signalisiert haben, dass sie ebenfalls in ihren zukünftigen
Oberschulen die Hauptschule und die Realschule nach Schuljahrgängen
gegliedert führen wollen, sind die Voraussetzungen für die
Entwicklung einer Integrationsarbeit gegeben. Da durch eine
„Umwandlung“ der HS/RS Varel und der HS/RS Obenstrohe
keine anderen Schulstandorte gefährdet werden und die
Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen dürften, wird den Anträgen
auf Errichtung einer Oberschule befürwortet. Die Anträge
werden bis zum 31.10.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde für
das Schuljahr 2012/2013 gestellt.
2.3
Die Schulleitung der HS/RS Zetel hat mitgeteilt, dass sie zum 01.08.2012 nicht Oberschule werden will.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.