Betreff
Übertragung der Aufgaben nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde Wangerland auf den Landkreis Friesland, Änderung der Heranziehungssatzungen
Vorlage
1001/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland sind durch vom Kreistag beschlos­sene Satzungen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) - und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) herange­zogen.

Es handelt sich dabei um die Heranziehungssatzung SGB XII vom 27. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 18. Juli 2007 und die Heranziehungssat­zung AsylbLG vom 24. Juni 2009.

Die Gemeinde Wangerland hat bekanntermaßen mit dem Land Niedersachsen einen Ent­schuldungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem, die ihr obliegenden Aufgaben der Sozialleistungsgewährung nicht weiter wahr­zunehmen.

Der Landkreis hat diesem Vertrag zugestimmt.

Um diesen Teil des Vertrages rechtlich zu ermöglichen, sind von daher die genannten Sat­zungen wie folgt zu ändern:

  • § 1 der Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisange­hörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch-Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 18. Juli 2007 wird um den Halbsatz „mit Ausnahme der Gemeinde Wangerland“ erweitert.

  • § 1 der Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisange­hörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 24. Juni 2009 wird um den Halbsatz „mit Ausnahme der Gemeinde Wangerland“ erweitert.



Die Sachbearbeitung in der Gemeinde Wangerland wurde bisher durch eine Verwaltungs­kraft der Entgeltgruppe 8 TVöD bearbeitet. Die Gemeinde geht in dem Vertrag von Einspa­rungen von 49.000 Euro jährlich aus. Aufgrund der Übernahme müssen entsprechende Ressourcen beim Landkreis Friesland bereit gestellt werden.






Beschlussvorschlag:

Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Heranziehungssatzung nach SGB XII sowie der 1. Änderungssatzung zur Heranziehungssatzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zugestimmt.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss




Anlagen:

a) Heranziehungssatzung nach SGB XII

b) 1. Änderungssatzung von 2007 zur Verlängerung der Geltungsdauer

c) 2. Änderungssatzung zur Aufgabenverlagerung von Gemeinde Wangerland auf Lk (Gegegenstand der Beschlussfassung)

d) Heranziehungssatzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

e) 1. Änderungssatzung zur Übertragung der Aufgaben von Gemeinde Wangerland auf Lk (Gegenstand der Beschlussfassung)