Begründung:
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland sind durch vom Kreistag beschlossene Satzungen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) - und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) herangezogen.
Es handelt sich dabei um die Heranziehungssatzung SGB XII vom 27. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 18. Juli 2007 und die Heranziehungssatzung AsylbLG vom 24. Juni 2009.
Die Gemeinde Wangerland hat bekanntermaßen mit dem Land Niedersachsen einen Entschuldungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem, die ihr obliegenden Aufgaben der Sozialleistungsgewährung nicht weiter wahrzunehmen.
Der Landkreis hat diesem Vertrag zugestimmt.
Um diesen Teil des Vertrages rechtlich zu ermöglichen, sind von daher die genannten Satzungen wie folgt zu ändern:
§ 1 der Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch-Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 18. Juli 2007 wird um den Halbsatz „mit Ausnahme der Gemeinde Wangerland“ erweitert.
§ 1 der Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 24. Juni 2009 wird um den Halbsatz „mit Ausnahme der Gemeinde Wangerland“ erweitert.
Die Sachbearbeitung in der Gemeinde Wangerland wurde bisher durch eine Verwaltungskraft der Entgeltgruppe 8 TVöD bearbeitet. Die Gemeinde geht in dem Vertrag von Einsparungen von 49.000 Euro jährlich aus. Aufgrund der Übernahme müssen entsprechende Ressourcen beim Landkreis Friesland bereit gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Heranziehungssatzung nach SGB XII sowie der 1. Änderungssatzung zur Heranziehungssatzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zugestimmt.
Anlagen:
a) Heranziehungssatzung nach SGB XII
b) 1. Änderungssatzung von 2007 zur Verlängerung der Geltungsdauer
c) 2. Änderungssatzung zur Aufgabenverlagerung von Gemeinde Wangerland auf Lk (Gegegenstand der Beschlussfassung)
d) Heranziehungssatzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
e) 1. Änderungssatzung zur Übertragung der Aufgaben von Gemeinde Wangerland auf Lk (Gegenstand der Beschlussfassung)