Begründung:
Nach § 116 SGB XII sind vor der Entscheidung in Widerspruchsangelegenheiten der Sozialhilfe sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.
Der Gesetzgeber misst dieser Beteiligung erhebliches Gewicht bei, da hierdurch eine erhöhte „Richtigkeitsgewähr“ für die zu treffenden Widerspruchsentscheidungen erreicht werden soll.
Um ein ausgewogenes Verhältnis bei der Beteiligung der sozial erfahrenen Dritten zu gewährleisten, wird die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland traditionell um entsprechende Mitteilung von Vorschlägen gebeten. Die Benennung erfolgt für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages.
Mit Schreiben vom 14.10.2011 teilte die Arbeitsgemeinschaft folgende Vorschläge mit:
Sozial erfahrene Dritte:
Frau Roswita Niemeyer, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven-Friesland, Hooksweg 28, 26441 Jever
Frau Petra Meyer-Machtemes, Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshaven, Weserstrasse 192, 26382 Wilhelmshaven
Vertretung:
Frau Wilma Fiedler-Hahn, Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshaven, Weserstrasse 192, 26382 Wilhelmshaven
Beschlussvorschlag:
Frau Roswita Niemeyer und Frau Petra Meyer-Machtemes werden als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.
Frau Wilma Fiedler-Hahn wird als stellvertretende sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.