Betreff
Benennung sozial erfahrener Dritter nach § 116 SGB XII
Vorlage
1008/2011
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 116 SGB XII sind vor der Entscheidung in Widerspruchsangelegenheiten der Sozialhilfe sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.

Der Gesetzgeber misst dieser Beteiligung erhebliches Gewicht bei, da hierdurch eine erhöhte „Richtigkeitsgewähr“ für die zu treffenden Widerspruchsentscheidungen erreicht werden soll.

Um ein ausgewogenes Verhältnis bei der Beteiligung der sozial erfahrenen Dritten zu gewährleis­ten, wird die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland traditionell um entsprechende Mitteilung von Vorschlägen gebeten. Die Benennung erfolgt für die Dauer der jeweiligen Wahlperi­ode des Kreistages.


Mit Schreiben vom 14.10.2011 teilte die Arbeitsgemeinschaft folgende Vorschläge mit:


Sozial erfahrene Dritte:


  • Frau Roswita Niemeyer, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven-Friesland, Hooks­weg 28, 26441 Jever

  • Frau Petra Meyer-Machtemes, Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshaven, We­serstrasse 192, 26382 Wilhelmshaven



Vertretung:

  • Frau Wilma Fiedler-Hahn, Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshaven, We­serstrasse 192, 26382 Wilhelmshaven







Beschlussvorschlag:

Frau Roswita Niemeyer und Frau Petra Meyer-Machtemes werden als sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.

Frau Wilma Fiedler-Hahn wird als stellvertretende sozial erfahrene Dritte nach § 116 SGB XII benannt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss