Begründung:
Auf Basis des ab 1. November 2011 in Kraft tretenden Nds. Kommunalverfassungsgesetzes wurde auch die Satzung über die Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige überarbeitet. Eine Neufassung ist beigefügt; auf die ab 1. Januar 2012 in Kraft tretende Anhebung der Entschädigung für die Leitung des Kreismedienzentrums (der KT hat am 10. Oktober 2011 darüber beschlossen) wird textlich hingewiesen.
Anlage:
Neufassung der AE-Satzung für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Neufassung der Satzung über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige wird zugestimmt.
Anlagen:
Entwurf der Neufassung