Frau Werker, Jever, stellt die Frage, wieso 40 m³ Öl austreten konnten.


Landrat Ambrosy beantwortet die Frage dahingehend, dass auf diese Fragestellung im Verlauf der Sitzung eingegangen wird.




Kreistagsabgeordneter Damm stellt zu Beginn der Aussprache die Frage, wieso erst am heutigen Tage eine Umweltausschusssitzung stattfindet.


Landrat Ambrosy weist darauf hin, dass unmittelbar nach dem Unfall die erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden sind, die Vorrang vor allen anderen Aktivitäten hatten. Einen Tag nach dem Austreten des Öls hat die 1. Kreisrätin den Kreisausschuss informiert und damit über das Protokoll auch alle anderen Kreistagsabgeordneten. Er bittet um Verständnis, dass die erforderlichen Maßnahmen Vorrang hatten. Eine Umweltausschusssitzung ist von Anfang an geplant gewesen. Die Gefahrenabwehr hatte jedoch Vorrang. Hintergrund war auch, ein Konzept für die erforderliche Sanierung der Gewässer und der betroffenen Flächen zu erarbeiten, um es dem Fachausschuss vorzustellen und darüber zu beschließen.


Herr von Polenz dankt den ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr und THW sowie den Mitarbeitern der beiden Kreisverwaltungen für ihre Bemühungen um die Beseitigung des Öls sowie die Sanierung der betroffenen Flächen und Gewässer.


Herrn Conrad (MW) informiert über den Ölunfall. Weiter informiert er über die ergriffenen Maßnahmen sowie die vom MW und dem nachgelagerten LBEG ergriffenen Vorkehrungen.


Herr Schmidt (untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund) informiert im Detail über den Ölunfall, über das Vorgehen des Landkreises Wittmund und die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung des Öls sowie die durchgeführten und noch vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an Flächen und Gewässern. Zu den Details verweist er auf die Ausführungen in der Vorlage. Er erläutert die noch erforderlichen Arbeiten zur Sanierung der Gewässer. Die laufenden Beweissicherungen werden weiter durchgeführt. Die nach der Sanierung notwendigen Beweissicherungen sowie die gewässerökologische Beprobung werden noch festgelegt. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss weist er darauf hin, dass keine Bindemittel zur Beseitigung des Öls in den Gewässern eingesetzt wurden.


Herr Funk (Landkreis Friesland) berichtet ebenfalls im Detail über die durchgeführten Maßnahmen zur Ölbekämpfung und insbesondere über die Sanierung im Bereich des Friedeburger Tiefs. Er trägt vor, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Belastungen im Gewässer Friedeburger Tief mehr nachweisbar sind. Dreiviertel der Böschungen des Friedeburger Tiefs sind inzwischen saniert worden. In den nächsten Tagen ist mit dem Abschluss der Böschungssanierung des Friedeburger Tiefs sowie des Gewässers Schiffsbalje im Landkreis Wittmund zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass Öl nur in sehr geringem Umfange auf den Grund der Gewässer abgesunken ist. Das Beprobungsverfahren zur Beprobung des Sediments und des Benthos im Friedeburger Tief wird zur Zeit geprüft. Vorgesehen ist, auch im Bereich der Gewässersohle Proben zu nehmen und zu analysieren. Im zeitigen Frühjahr 2014 ist dann die Vergabe des gewässerökologischen Gutachtens geplant.


Aus dem Ausschuss wird nachgefragt, ob langfristige Schäden an den Gewässern entstanden sind. Nach Aussage von Herrn Funk ist vorgesehen, das Monitoring von Böden sowie Oberflächengewässer weiterzuführen um diese Fragestellung beantworten zu können.

Herr Funk bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung durch die Feuerwehr, das THW sowie durch die IVG für die Unterstützung bei der Beseitigung des Öls sowie der anschließenden Sanierung.


Herr Dr. Heising (Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser) trägt zu den Aspekten Tierschutzrecht und Lebensmittelsicherheit vor. Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Ölunfalls alle Tiere im Nahbereich der betroffenen Gewässer aufgestallt waren. Es wurden bisher nur zwei ölverschmutzte Vögel (Schwäne) festgestellt. Die Auswilderungs- und Pflegestation für Rastede war informiert und stand bereit, Tiere aufzunehmen. Dies ist auch über die Presse bekanntgegeben worden. Es wurden in Rastede jedoch keine Tiere abgegeben. Es ist auch vorgesehen die Fischfauna zu untersuchen, um eine Aussage treffen zu können, ob Fischeaud en betroffenen Gewässern noch zum Verzehr geeignet sind. Die Vegetation der Grünlandflächen im Nahbereich der Gewässer, die durch die Arbeiten tangiert wurden oder die zu dem Zeitraum, auf dem sich Öl auf dem Wasser befand, beeinträchtigt werden konnten, soll ebenfalls untersucht werden.


Herr Menke fragt nach, wie das Material aus dem Bereich des Friedeburger Tiefs entsorgt werden soll.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgetragen, dass Böden, Schlamm, Wasser sowie der im Rahmen der Sanierung beseitigte Bewuchs Abfälle nach den abfallrechtlichen Bestimmungen sind, die entsprechend entsorgt werden müssen. Die Entsorgung wird überwacht. Das Öl-Wasser-Gemisch wird bei der IVG durch eine entsprechend geeignete Anlage separiert. Das Baggergut wird über die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfälle (NGS) entsorgt. Dies gilt ebenfalls für den Bewuchs der bereits abgemäht wurde bzw. in den nächsten Tagen noch aus dem Bereich des Friedeburger Tiefs entfernt wird.


Herr Neugebauer dankt ebenfalls für die Unterstüzung bei der Beseitigung des Öls sowie der Sanierung der Gewässer. Er stellt die Frage, wie lange auf dem Verteilerplatz 10 das Ventil, aus dem das Öl ausgetreten ist, geöffnet war bzw. unter Druck stand. Weiterhin stellt er die Frage, wie die Überwachung des Verteilerplatzes geregelt war.

Herr Conrads, MW, beantwortet die Fragen dahingehend, dass das Ventil bzw. die Leitung dauerhaft unter Druck standen. Zu den Unfallursachen liegen nach seinen Aussagen noch keine Erkenntnisse vor. Das Ventil war nach seinem Kenntnisstand etwa zu etwa 10 % geöffnet. Die letzte Sichtkontrolle des Verteilerplatzes 10 fand Mittags vor dem Unfall statt. Die Anlagen werden entsprechend den Auflagen der IVG 1 x täglich kontrolliert. Die Kontrollen werden protokolliert.


Herr Jens Damm bedankt sich ebenfalls bei allen Helfern. Er erläutert, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung von Seiten der CDU-Fraktion zugestimmt wird.


Herr von Polenz begrüßt den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung. Er verweist auf den vorgelegten Fragen- und Forderungskatalog der Rot-Grünen Kreistagsruppe Friesland. Die SPD sowie die Grünen Kreistagsfraktion werden dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung zustimmen.

Landrat Ambrosy erläutert, dass der Fachbereich Umwelt des Landkreises Friesland die Aufgaben der Boden-, Wasser- und Naturschutzbehörde wahrnimmt und die Kompetenzen in diesem Fachbereich gebündelt sind. Er weist insbesondere darauf hin, dass mit der Betroffenheit des Friedeburger Tiefs ein FFH-Gebiet beeinträchtigt worden ist. Die Folgesanierung wird nach seinen Aussagen die Aufgabe der nächsten Zeit darstellen. Ein ökologisches Gesamtuntersuchungsprogramm, das Boden und Wasser sowie Flora und Fauna beinhaltet, wird erarbeitet. Dies wird zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund abgestimmt. Er schlägt vor, dass der Runde Tisch Naturschutz Friesland über das Sanierungskonzept sowie das Monitoring von Gewässern und Böden informiert wird.

Er sagt zu, dass Kreisausschuss und Umweltausschuss regelmäßig über und die weiteren Maßnahmen sowie die Ergebnisse des Monitoring informiert werden.

Er appelliert weiterhin an die Unternehmen im Landkreis Friesland die mit Gefahrstoffen umgehen, ihre Anlagen und Standorte nach ihren Möglichkeiten auch über die gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um vergleichbare Unfälle zu verhindern.

Weiterhin hält er es für erforderlich, dass die Katastrophenschutz- und Einsatzplanungen im Hinblick auf den Ölunfall Etzel überprüft werden. Er spricht seinen Dank an die Mitarbeiter des Landkreises Friesland für die gute Zusammenarbeit.



Herr von Polenz trägt die Beschlussvorlage vor.




Die Sitzung wird um 19.00 Uhr unterbrochen. Es folgt eine Podiumsdiskussion unter Einbeziehung der anwesenden Bürger aus den Landkreisen Wittmund und Friesland.




Podiumsdiskussion

Es folgt eine Zusammenfassung der im Verlaufe der Podiumsdiskussion vorgetragen Wortmeldungen:


Es wird Kritik am LBEG hinsichtlich der mehrfacher Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den zur Zeit laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde geäußert.


Es wird die Forderung zur Änderung des Bergrechts erhoben.


Es wird erhebliche Kritik an den Bestimmungen der Störfallverordnung vorgetragen, nach der nicht alle Anlagen der IVG diesen Bestimmungen unterliegen.


Es wird gefordert keine weiteren Kavernen im Raum Etzel zuzulassen.


Es wird gefordert den Unfallhergang vollständigen aufzuklären.


Es werden Zweifel an der Höhe der Haftpflichtversicherung der IVK geäußert, um die Kosten der Sanierung und des notwendigen Monitorings zu begleichen.


Es wird gefordert die Alarm- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gelände der IVG, insbesondere im Bereich der Verteilerplätze, zu verbessern.


Die Landräte Ambrosy und Köring machen deutlich, dass das Vertrauen gegenüber dem Unternehmen IVG durch die Vorfälle im Zusammenhang mit dem Ölunfall Etzel erheblich gelitten hat.


Es wird erhebliche Kritik geäußert an der durch das LBEG ergangenen Freigabe des Verteilerplatzes 10, von dem der Ölunfall ausgegangen ist. Es wird gefordert, diese Freigabe wieder zurückzunehmen bis alle Zusammenhänge um den Ölunfall Etzel vollständig aufgeklärt sind. Dies gilt insbesondere, bis entsprechende Sicherungs- und Alarmmaßnahmen getroffen worden sind.




Die Sitzung wird um 20.35 Uhr wieder eröffnet.


Herr Neugebauer stellt die Frage, welche Sicherungsmaßnahmen konkret getroffen wurden.

Herr Wohlers, IVG, trägt vor, dass alle Rohölleitungen verschlossen worden sind. Die Sicherungs- und Warnanlagen sind verstärkt und verbessert so worden, dass bei Ölaustritt sofort Alarm ausgelöst wird.


Landrat Ambrosy bittet, dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung zuzustimmen, damit die Verwaltung entsprechend tätig werden kann.


Es besteht Einvernehmen, dass die Anregungen der Bürger, die in der Podiumsdiskussion vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen werden.