Beschluss: zur Kenntnis genommen

Begründung:


Das Jobcenter Friesland verwaltet im Jahr 2014 ein voraussichtliches Gesamtbudget von ca. 40,1 Mio. Euro. Dabei fällt mit ca. 32,8 Mio. Euro ein Großteil der Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an (Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung usw.). Die restlichen 7,3 Mio. entstehen für die Ausgaben im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ca. 2,2 Mio. Euro) sowie bei den Verwaltungskosten (ca. 5,1 Mio. Euro).


Die genaue Planung für die einzelnen Haushaltspositionen ist in der Anlage zu TOP 4.5 dargestellt und erläutert.



Frau Vogelbusch verweist auf die übersandten detaillierten Unterlagen.

Herr Bruns erläutert, dass es sich bei den Zahlen zum Haushalt 2014 um Planzahlen handelt und nicht um Ist-Werte.

Die zusätzlichen 685.000 € bei der ALG II-Regelleistung resultieren aus der gesetzlich beschlossenen Regelsatzerhöhung ab 01.01.2014.

Die im Vergleich zu 2013 um 200.000 € höher eingeplanten Kosten der Unterkunft (KdU) resultieren aus der Anhebung des Bundesheizkostenspiegels sowie einem voraussichtlich vorzunehmenden 10%igen Aufschlag auf die Werte gem. § 12 WoGG, weil eine entsprechende Entscheidung des Bundessozialgerichts zu erwarten ist (Anm.: Die betreffende Entscheidung ist im vorgenannten Sinne am 12.12.2013 ergangen und die Umsetzung im Jobcenter erfolgt).

Auf Nachfrage erklärt Herr Bruns, dass sich die für 2014 geplante Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten in Höhe von 585.000 € im normalen Rahmen bewegt und im Vergleich zu anderen Jobcentern niedrig angesetzt ist.

Für 2013 waren 627.000 € als Umschichtungsbetrag geplant, tatsächlich wurden 425.000 € umgeschichtet.

KTA Wilken fragt, ob es gesetzliche Vorgaben vom Bund gibt, in denen die Umschichtung geregelt ist.

Hierzu erklärt Herr Bruns, dass dies nicht der Fall ist, lediglich Höchstgrenzen für abrechenbaren Personalkosten bestehen, das Jobcenter aber auch in diesem Punkt sehr sparsam wirtschaftet.

KTA Neugebauer fragt, wie die Kosten der Unterkunft berechnet werden.

Hierzu erklärt Frau Giss, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Tabellenwerte gem. § 12 WoGG zur Berechnung der Unterkunftskosten genutzt werden, wenn kein örtlicher Mietspiegelvorhanden ist.

KTA Zielke fragt, ob eine hohe Fluktuation von Friesland nach Wilhelmshaven zu verzeichnen ist, da dort günstiger Wohnraum zur Verfügung steht und ob den Kunden des Jobcenters Friesland zu einem Umzug nach Wilhelmshaven geraten wird.

Hierzu erklärt Frau Giss, dass den Kunden des Jobcenters Friesland keinesfalls ein Umzug nach Wilhelmshaven nahegelegt wird. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass auch eine umgekehrte Bewegung von Wilhelmshaven nach Friesland stattfindet, was keineswegs ungewöhnlich ist.

KTA Böcker fragt, wie sich die Zahlen für die Haushaltsplanung 2014 ergeben und ob die Ansätze höher sind, als für 2013.

Hierzu erklärt Frau Giss, dass lediglich die Kosten der Unterkunft aus den genannten Gründen höher geplant sind, als im letzten Jahr.

Frau Giss informiert den Ausschuss, dass das Eingliederungsbudget bis Ende  2013 zu 98 % ausgeschöpft wird und dankt Herrn Bruns für die hervorragende Planung im laufenden Jahr.

Im Ausschuss ergeben sich keine weiteren Fragen zur Haushaltsplanung 2014.

Die Ausführungen zur Planung für den Haushalt 2014 des Jobcenters werden zur Kenntnis genommen.