Nachtrag: 29.10.2007 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:


Dem Kreisausschuss wird vorgeschlagen, den Antrag von Frau KTA Kindo/Das Linksbündnis Friesland zur Kenntnis zu nehmen und eine Nichtbefassung zu beschließen, da eine inhaltliche Beschlussfassung zu den 4 Antragsteilen aus den dargestellten rechtlichen Gründen nicht möglich ist.




Auf das übersandte Antragsschreiben der Kreistagsabgeordneten Frau Kindo vom 20.9.2007 sowie die Ausführungen unter Ziff. 10.1 der öffentlichen Kreistagssitzung vom 26.09.2007 wird verwiesen.


Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag von Frau KTA Kindo, Das Linksbündnis Friesland, wie folgt Stellung:


Zu 1.) Solidaritätsbekundungen mit den Mitgliedern des DGB zur Einführung bundesweiter Mindestlohnregelungen sind keine Angelegenheit des Landkreises Friesland, zumal auch der Landkreis Friesland als Arbeitgeber dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen (KAV) angehört.


Zu 2.) Der Landkreis Friesland kann sich nicht dafür aussprechen, dass in der Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindliche Mindestlöhne von 8,- €/Stunde festgesetzt werden, weil es keine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft ist (§ 3 NLO – eigener Wirkungskreis) und insofern keine Einwirkungsmöglichkeiten zur Durchsetzung bundesweiter Mindestlohnregelungen bestehen. Die Festsetzung eines Mindestlohnes für bestimmte Berufsgruppen liegt in der Zuständigkeit des Bundes (wie z.B. das Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz)


Zu 3.) Dem Landkreis steht es nicht zu, die Löhne und Gehälter für die Kreisbediensteten selbst festzulegen, denn der Landkreis ist tarifgebunden und hat den TVöD mit seinem kompletten Inhalt anzuwenden. Die inhaltliche Ausgestaltung des TVöD ist eine Angelegenheit der Tarifvertragsparteien, auf die der Landkreis Friesland ebenfalls keine Einflussnahmemöglichkeiten hat. So ist die Stundenvergütung in der niedrigsten Entgeltgruppe 1, Stufe 2 mit 7,68 €/Stunde für die ersten 4 Beschäftigungsjahre tarifvertraglich festgesetzt. Eine Abweichung hiervon wäre tarifvertraglich nicht zulässig.


Zu 4.) Die Auftragsvergabe bei „Freihändiger Vergabe“ unterliegt auch den Grundsätzen sparsamer Haushaltswirtschaft, so dass die Forderung nach einem Mindestlohn von 8,- €/Stunde als zusätzliches Zuschlagskriterium i.d.R. zu höheren Kosten führen würde und diese aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zulässig wären.


Im Übrigen trifft es auf die Bieter auch zu, dass regelmäßig branchenspezifische Tarifverträge angewendet werden und auch hier die Tarifvertragsparteien das Lohngefüge/Stundenlohn festgelegt haben, so dass ebenfalls tarifvertraglich eine Abweichung seitens der Bieter nicht möglich wäre. Im Rahmen der Vergabe wird darauf geachtet, dass branchenspezifische Tarifverträge angewendet werden.



Landrat Ambrosy und die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Kreistagsabgeordnete Sabine Haltern, wiesen darauf hin, dass sich der Landkreis bei der Anwendung der tariflichen Voraussetzungen im Öffentlichen Dienst, der Berücksichtigung der tariflichen Mindestleistungen bei nicht-tarifgebundenen Arbeitsplätzen und bei der Abfrage von tariflichen Mindestleistungen im Rahmen einzukaufender Leistungen vorbildlich verhalte. Zudem werde ab 2008 durch eine 3%ige Lohnerhöhung in der niedrigsten Lohngruppe ein Stundenlohn von 7,91 € gezahlt, der dem Vorschlag von 8,00 € Mindestlohn im Antrag der KTA Kindo sehr nahe komme.


Der Ausschuss nahm Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:


mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung