Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 3

Kreistagsabgeordneter Just führte aus, die Gemeinde Wangerland habe ein Gutachten in Auftrag zur Frage „Strandgebühr“ in Auftrag gegeben. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass es aus mehreren Gründen für eine Strandgebühr keine Rechtsgrundlage gebe (Wegerecht / Baden und Wattwandern muss frei sein / Der Strandzugang muss erleichtert werden.).


Die BfB-Fraktion vermute, dass daraufhin im Wangerland nun über Änderungen nachgedacht werde. Der Vorstoß von BfB ziele darauf ab, im Fachausschuss eine Diskussion darüber zu führen, welche Folgen sich aus dem Gutachten ziehen ließen. Denn demnach ergebe sich, dass der Landkreis als Vertreter seiner Bürger und als Aufsichtsbehörde verpflichtet sei, den gewohnheitsrechtlich freien Zugang zu schaffen, das Baden und Wattwandern frei zu geben und den Zugang zu den Stränden zu erleichtern.


Wenn das Wangerland einerseits berechtigt sei, einen Tageskurbeitrag zu erheben, andererseits aber gewährleistet sein solle, dass es in angemessenem Umfang einen entgeltfreien Strandzugang im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gebe, müsse eine Kompromisslösung gefunden werde. Der Landkreis sollte sich in diese Kompromissfindung einschalten. Die BfB-Fraktion bitte um eine zeitnahe Sitzung des Umweltausschusses, damit man noch in die Diskussion eingreifen und mit dem Wangerland zu einer sachgerechten Lösung gelangen könne.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke erläuterte die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens: Nach seiner Auffassung handele es sich bei dem Inhalt des Antrages um eine reine Angelegenheit der Gemeinde Wangerland, für die der Kreistag nicht zuständig sei. Demnach käme lt. Geschäftsordnung ein Antrag auf Nichtbefassung in Betracht.


Alternativ könnte eine Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen erfolgen, da nicht Belange des Umweltausschusses betroffen seien, sondern es um Tourismusangelegenheiten gehe.


Er stelle gemäß Geschäftsordnung den Antrag auf Nichtbefassung wegen Nichtzuständigkeit von Kreistag bzw. Landkreis.


Der Kreistag folgte dem Antrag auf Nichtbefassung mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltung.