Beschluss:





TOP 6.1

Antrag des Kreiselternrates auf Aufnahme der Geschwisterkindregelung in die Schulbezirkssatzung des Landkreises Friesland


Herr Thöle berichtet, dass der Kreiselternrat mit Schreiben vom 17.02.2014 beantragt hat, dass für die Oberschule am Falkenweg Sande und die IGS Friesland-Nord eine sogenannte Geschwisterkinderregelung Bestand der Schulbezirkssatzung wird.


Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 06.11.2013 u. a. beschlossen, dass die Schülerinnen/Schüler aus dem Ortsteil Sillenstede ab dem Schuljahr 2014/2015 die Oberschule in Jever besuchen müssen, bislang war der Besuch der Oberschule Sande vorgesehen.


Ferner wurde in der Schulbezirkssatzung verfügt, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 die Schülerinnen/Schüler, die aus dem Südkreis eine IGS besuchen wollen, dieses bei der neuen IGS Friesland-Süd in Zetel absolvieren müssen.


Seitens der Verwaltung wird eine Ergänzung der Schulbezirkssatzung nicht für notwendig erachtet, da die Geschwisterkindregelung im Schulgesetz verankert ist.


Wie im Jahr 2008 bei der Errichtung der IGS Friesland-Nord in Schortens können im Rahmen der sogenannten Geschwisterkinderregelung unbürokratisch und unkompliziert Anträge auf Härtefallregelung gemäß §§ 59 a, 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes gestellt werden; sie werden genehmigt. Dies gilt auch für Stiefgeschwister. Der Kreiselternrat wird dementsprechend informiert.


In diesem Zusammenhang erklärt Herr Thöle, dass seitens des Kreiselternrates, des Kreisschülerrates und der Gemeinden und Städte keine Bedenken gegen die 3. Änderung der Schulbezirkssatzung vorgebracht worden sind. Lediglich die Stadt Jever hat angeregt den Bezirk der Elisa-Kauffeld-Oberschule noch weiter zu erweitern oder zumindest eine Wahlmöglichkeit zwischen der Oberschule Sande oder der Elisa-Kauffeld-Oberschule einzuführen.


Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.



TOP 6.2

Beauftragte für die Niederdeutsche Sprache; hier: Mitteilung, dass Herr Georg Schwiiters ab Mitte 2014 von seiner Aufgabe entbunden werden möchte


Herr Thöle teilt mit, dass der Beauftragte für die Niederdeutsche Sprache, Herr Georg Schwitters, ab Mitte 2014 von seiner Aufgabe entbunden werden möchte.



Der Kreistag des Landkreises Friesland hat beschlossen, die Herren Wolfgang Busch und Georg Schwitters als Beauftragte für die Niederdeutsche Sprache für die Dauer der Wahlperiode vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2016 zu beauftragen.

Herr Schwitters möchte sein Amt gerne Mitte 2014 aufgeben.


Herr Busch erklärte, dass er weiter machen möchte, er bat aber darum, dass die Stelle von Herrn Schwitters neu besetzt werden soll.


Die Herren Busch und Schwitters wurden im Jahr 2008 durch eine öffentliche Ausschreibung “gewonnen”.


Es wird vorgeschlagen, die hälftige Stelle für den Nordkreis Friesland als Plattdeutschbeauftragter in nächster Zeit in den hiesigen Tageszeitungen auszuschreiben.


Im Jahr 2014 findet zudem die 4. Plattdeutschwoche in Friesland statt, Zeitraum: Freitag, 26.09.2014 (“Sprachentag”) bis 05.10.2014, Auftaktveranstaltung am 27.09.2014, voraussichtlich in Neuenburg.


Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.




TOP 6.3

Bundesfreiwilligendienst


Herr Thöle berichtet, dass in den kreiseigenen Schulen zurzeit knapp 10 Bundesfreiwilligendienstleistende beschäftigt sind, weit überwiegend im Rahmen der Ganztagsschulkonzepte.


Der Einsatz hat sich bewährt, die Dienstleistenden sind eine enorme Hilfe für die Schulen, der Einsatz soll ausgeweitet werden, grundsätzlich ist eine Kostenneutralität gegeben (durch ein Konzept für die Übernahme der pädagogischen Begleitung).


Das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben hat mit Schreiben vom 23.01.2014 mitgeteilt, dass wegen der großen Nachfrage bis einschließlich August 2014 keine neuen Vereinbarungen mehr abgeschlossen werden.


Für die Monate September bis Dezember 2014 können nur Vereinbarungen für Freiwillige abgeschlossen werden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses über den Einsatz der Bundesfreiwilligendienstleistenden berichten.


Herr Ambrosy ergänzt, dass die Beschränkung auf eine Altersgrenze wohl aufgehoben werden soll.


TOP 6.4

Einrichtung eines Studienseminars für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Sonderpädagogik im Landkreis Friesland


Wie berichtet hat der Landkreis Friesland beim MK den Antrag gestellt, dass im Landkreis Friesland ein Studienseminar für die o. a. Lehrämter eingerichtet werden soll.


Herr Thöle berichtet, dass der Landkreis Friesland sich nach der ersten Ablehnung des Antrages erneut für eine solche Einrichtung stark gemacht hat.


Das MK teilte nun mit Schreiben vom 09.01.2014 mit, dass es bei der Nichteinrichtung des Studienseminars im Landkreis Friesland verbleibt.


Es gäbe jedoch erste Überlegungen, ob die Einrichtung einer Außenstelle des Studienseminars Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik am Studienseminar Aurich für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen möglich wäre.


Für den Fortgang dieses neuen Standorts für die Ausbildung im Bereich des Lehramts für Sonderpädagogik wird das MK informieren.


Herr Ambrosy ergänzt, dass er auch noch einen dritten Versuch für die Einrichtung des o.g. Studienseminars im Landkreis Friesland beim MK starten will.




TOP 6.5

IGS Friesland-Süd; hier: Genehmigung


Herr Thöle berichtet, dass der Antrag auf Genehmigung einer 4-zügigen IGS Friesland-Süd in Zetel ab dem Schuljahr 2014/2015 unmittelbar nach der Kreistagssitzung am 06.11.2013 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Osnabrück gestellt wurde.


Zwischenzeitlich gab es diverse Rückfragen/Nachfragen, die allesamt beantwortet wurden.


Auf Nachfrage teilte die Landesschulbehörde mit, dass die schulrechtliche und schulfachliche Überprüfung ergeben hätten, dass die IGS Friesland-Süd genehmigungsfähig ist.


Mit der Genehmigung ist in nächster Zeit zu rechnen.


Hierzu teilte am 12.02.2014 die Landesschulbehörde mit, dass in nächster Zeit eine Planungsgruppe eingerichtet wird, zu der u. a. auch der Schulträger der IGS Friesland-Süd gehören wird.





TOP 6.6

IGS Friesland-Nord; hier: Antrag des Sekundarbereiches II


Herr Thöle berichtet, dass aufgrund des Kreistagsbeschlusses aus März 2013 damals umgehend der Antrag auf Genehmigung des Sekundarbereiches II bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt wurde.


Es wurde darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Planungssicherheit für die Eltern so schnell wie möglich die Oberstufe genehmigt wird.


In einem Telefonat vom 23.01.2014 teilte die Niedersächsische Landesschulbehörde mit, dass sie wegen der Genehmigung erst noch die Anmeldezahlen bei der 5.Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2014/2015 im Juni 2014 abwarten wolle.


Dieses hat der Landkreis Friesland abgelehnt.


In einer ergänzenden Begründung vom 27.01.2014 wurde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung bis zu den Osterferien 2014 vorliegen müsse, damit den Eltern auf den Infoabenden nach den Osterferien 2014 mitgeteilt werden könne, dass an der IGS Friesland-Nord die allgemeine Hochschulreife erlangt werden könne.


Daraufhin teilte die Landesschulbehörde mit, dass mit einer Genehmigung in nächster Zeit zu rechnen sei.


Auch der Schulelternrat der IGS Friesland hat sich mit Schreiben vom 05.02.2014 an das Niedersächsische MK für eine unverzügliche Genehmigung des Sekundarbereiches II verwendet.