Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:



Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.



Gemäß §§ 97 Abs. 2 Satz 2, 91 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Schulgesetzes wird der Kreiselternrat für zwei Schuljahre gewählt.


Die Neubildung des Kreiselternrates für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 erfolgte am 09.12.2013.


Am 13.01.2014 fand die konstituierende Sitzung des neugewählten Kreiselternrates statt.


Der Vorstand wurde wie folgt gewählt:


Vorsitzende:


Frau Wiebke Schröder


Frau Schröder vertritt die HS/RS Zetel (Realschule)


stellvertretender Vorsitzender:


Herr Henning Wieting

Herr Wieting vertritt das Lothar-Meyer-Gymnasium


Beisitzer:


Herr Dieter Niewelt (Oberschule Sande), Herr Detlef Vogt (Grundschule Schlossplatz Varel), Frau Martina Esser (IGS Friesland-Nord).


Nach § 110 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes muss u. a. jedem Schulausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter der Eltern angehören.


Gemäß § 110 Abs 4 Satz 1 beruft die Vertretung des Schulträgers die Mitglieder nach

§ 110 Abs. 2 Satz 3 des Nds.Schulgesetzes auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Die Vorschläge sind bindend.


Der Kreiselternrat hatte beschlossen, Frau Martina Esser als Vertreterin der Eltern für den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur vorzuschlagen. Siehe hierzu TOP 14 (Ausschuss für Schule, Sport und Kultur; Berufung hinzugewählter Mitglieder – Feststellungsbeschluss) aus der Niederschrift über die konstituierende Kreistagssitzung am 02.11.2011 wonach Frau Esser als Vertreterin des Kreiselternrates berufen wurde.


In dieser Sitzung wurde ferner beschlossen, dass als Ersatzmitglied Herr Meinen und Frau Koring berufen werden. Da Herr Meinen und Frau Koring als Ersatzmitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen, hat der Kreiselternrat in seiner Sitzung am 10.02.2014 beschlossen, als Stellvertreterin Frau Wiebke Schröder in den Schulausschuss zu entsenden.


Es wird somit vorgeschlagen, Frau Wiebke Schröder als stellvertretendes Mitglied des Kreiselternrates für den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur zu berufen.


Die Elternvertreter werden gemäß § 6 Abs 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die Kommunalen Schulausschüsse für die Dauer der vollen Wahlperiode der Vertretungskörperschaft des Schulträgers berufen.



Frau Bödecker stellt die Vorlage vor.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig