Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der vorläufigen Umsetzung des Netzkonzeptes in Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens) zum 01.05.2014 und den damit einhergehenden Umstufungsverfügungen wird zugestimmt.


Darüber hinaus werden die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.





Bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 09.12.2013 wurde unter TOP 6 „Mitteilungen der Verwaltung“ berichtet, dass aktuell Unterlagen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgelegt wurden hinsichtlich einer vorläufigen Umsetzung des Netzkonzeptes im Zusammenhang mit der B 210 (OU Schortens). Dieses war notwendig geworden, weil das bereits vor einigen Jahren zwischen den Beteiligten abgestimmte Netzkonzept, das diverse Umstufungen von Straßen beinhaltet, auch die Verlegung der K 95 (Plaggestraße) berücksichtigt, diese aber bislang bekanntlich nicht realisiert werden konnte, der Bund aber grundsätzlich bereits zum 01.01.2014 die Abstufung der alten Bundesstraßenabschnitte verfügen wollte.


In den anschließenden Gesprächen wurde zum einen der Umstufungstermin sinnvollerweise hinter die Winterdienstperiode (also 01.05.2014) verlegt, zum anderen wurden aber auch Lösungen gefunden, in welchem Umfang noch Leistungen des alten Straßenbaulastträgers zur Thematik „unterlassene Unterhaltung“ vorzunehmen sind. Diese abgestimmten Leistungen werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil der Umstufungsvereinbarung wird.


Desweiteren hat der Landkreis in den früheren Verhandlungen über die Umstufungen der Straßen bereits verankert, dass die Vereinbarungspartner übereinkommen, dass zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt überprüft wird, wie sich insgesamt (also großräumig) die Verkehrsströme verlagert haben und ggf. die Umstufungsvereinbarung entsprechend der dann festgestellten Verlagerung der Verkehrsströme und der daraus folgenden Verkehrsbedeutung anzupassen ist -diese Formulierung wurde vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des JadeWeserPorts und der damit einhergehenden prognostizierten Verkehrsveränderungen vorgenommen, so dass mit dem Land -sofern diese Veränderungen noch eintreten- diese weiträumige Verkehrsuntersuchung vorgenommen werden kann.


Zur Zeit geht es aber im Vorgriff auf die Umsetzung des ursprünglich abgestimmten (endgültigen) Netzkonzeptes (siehe Anlagen 3 und 4), das mit Verlegung der K 95 (Plaggestraße) greifen wird, also evtl. zum Sommer 2015, um dessen vorläufige Umsetzung (siehe Anlagen 1 und 2, auch bereits im Zusammenhang mit dem Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 09.12.2013 versandt).


Erkennbar ist, dass das endgültige Netzkonzept beinhaltet, dass der Landkreis Friesland künftig eine „Mehrlänge“ der Kreisstraßen in Höhe von 1,611 km bekommt. Wesentliche Veränderungen sind die Übernahme der L 807 (zwischen B 210alt/Famila und Anschlussstelle Jever-Ost) mit +1,719 km, die Übernahme des Nordfrost-Ringes mit +0,971 km sowie das Teilstück zwischen Kreisverkehr und Auffahrt Schortens mit +0,520 km (Verlegung der K 95 ergibt +0,425 km, dagegen Abstufung der Plaggestraße zwischen B 210alt und Nordfrost-Ring mit -0,350 km).


Die vorläufige Umsetzung ergibt eine Mehrlänge von zunächst 1,547 km; der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die o.g. Veränderungen der Verlegung der K 95 (Plaggestraße) sowie die Übernahme des Nordfrost-Ringes selbstverständlich noch keine Berücksichtigung finden (können), aber der Landkreis (vorübergehend) das Teilstück der B 210alt zwischen Kreisverkehr und Einmündung Nordfrost-Ring als Kreisstraße übernimmt (siehe oben, bis zur Realisierung der Verlegung der K 95).


Aktuell wird die (bauliche) Abbindung der B 210alt im Bereich Ostiem (Höhe Nordfrost-Ring) diskutiert: Das abgestimmte Netzkonzept sieht hier eine Einziehung der Straße vor (siehe Übersichtsplan), d.h. eine Abbindung. Allerdings besteht Einigkeit, dass auf jeden Fall die Belange des Rettungsdienstes Berücksichtigung finden müssen (somit erfolgt auf keinen Fall eine Einziehung, sprich Entsiegelung). Nach erfolgter Verlegung der Plaggestraße (und in dem Zusammenhang Abbindung der K 95 in Ostiem) muss eine Verkehrserhebung vorgenommen werden, auf deren Grundlage Diskussionen (unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligter) und Beschlüsse über die Abbindung erfolgen werden; erst dann kann endgültig beurteilt werden, wie stark dann noch der Verkehr auf der früheren B 210 ist und ob verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen überhaupt notwendig sind. Hiervon losgelöst sind die nunmehr seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgestellten Planungen für den Rückbau der B 210alt im Bereich Ostiem zu sehen, sind diese doch Ausfluss des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der B 210 und somit allenfalls mittelbar mit der Frage der künftigen Abbindung zu sehen.



Herr Hinrichs sowie Herr Buchholz erklärten auf Nachfrage den Umfang des geplanten Rückbaus auf der B 210 alt (Rückbau der Fahrbahnbreite sowie der Bushaltestellen, Schaffung des Charakters einer Dorfdurchfahrt), der noch dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der B 210 zuzuordnen ist.


Landrat Ambrosy und Herr Hinrichs betonten, dass die Thematik der Abbindung der alten B 210 nicht unmittelbar mit dem Rückbau zu tun hat, sondern nach Verlegung der

K 95 (Plaggestraße) unter Zugrundelegung einer dann erforderlichen Verkehrserhebung mit allen Beteiligten erörtert werden müsse. Inwieweit ein Umbau des Einmündungsbereiches mit dem Nordfrostring erforderlich sei, könne auch erst in diesem Zusammenhang abgestimmt werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig