Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird vorgeschlagen die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Land Niedersachsen die im Entwurf beigefügte Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von möglichen Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf den Inseln Mellum und Minsener Oog abzuschliessen.



Bei den Inseln Mellum und Minsener Oog handelt es sich um sogenannte “ursprünglich gemeindefreie Gebiete”, also um Flächen, die nicht inkommunalisiert sind. Dies bedeutet, sie gehören zu keiner Gemeinde, zu keinem Landkreis und sind auch nicht gemeindefreies Gebiet.


Für diese Flächen sind die Aufgaben des Brandschutzes weder einer Gemeinde noch einem Landkreis zugeordnet. Gemäß § 5 Abs. 6 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegen dem Land die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen in diesen Gebieten.


Das Fachministerium kann Aufgaben durch Vereinbarung den Kommunen übertragen.


Nachdem am 17. Juni 2009 auf der Insel Mellum ein Flächenbrand ausgebrochen ist, und es aufgrund der nicht klaren Zuständigkeit Irritationen bei der Brandbekämpfung gab, war die Notwendigkeit einer klareren Regelung gegeben. Seinerzeit wurde die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch für Mellum angenommen und die Brandbekämpfung durch die Kreisfeuerwehr Wesermarsch durchgeführt. Logistisch wurde dieser Einsatz über den Hafen Hooksiel abgewickelt (!).


Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Oldenburg, hat mit den betroffenen Landkreisen besprochen, wie die Brandbekämpfung und Hilfeleistung zukünftig erfolgen kann.


Diese Gespräche haben ergeben, dass es sinvoll ist, dem Landkreis Friesland die Durchführung der dem Land Niedersachsen obliegenden Aufgaben für die Inseln Mellum und Minsener Oog zu übertragen. Die Inseln in der Wesermündung (Langlütjen I und II) werden dem Landkreis Wesermarsch übertragen. Die entsprechende Bereitschaft hierzu wurde bereits kurz nach dem Flächenbrand auf Mellum von beiden Landkreisen signalisiert.


Nunmehr liegt der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung (sh. Anlage) vor, dem aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.


Als wichtigste Voraussetzung für eine Übertragung der Aufgaben, ist seitens der Landkreise die Notwendigkeit der Erstattung der möglichen Einsatzkosten durch das Land gefordert worden. Dies ist im Entwurf der Vereinbarung entsprechend festgeschrieben.



Die Verwaltung und Kreisbrandmeister Zunken erläuterten nochmals kurz die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung für die beiden genannten Inseln. So kann zukünftig rasch und koordiniert Hilfe auf den Inseln geleistet werden. Zur Vorbereitung solcher Einsätze ist ein entsprechender Einsatzplan erarbeitet worden, der Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen wird.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig