Beschluss: Verweisung an den zuständigen Fachausschuss

KTA Schlieper erklärte, man wolle mit diesem Gütesiegel einen Anreiz schaffen. Man sei gespannt auf das mit der Kreisverwaltung zu erarbeitende Ergebnis. Nachdem eine ausreichende Anzahl an Plätzen geschaffen worden sei, wolle man jetzt eine Qualitätsoffensive starten und sich auch auf diesem Gebiet für eine Stärkung der Bildung einsetzen. Man erhoffe, dass ein entsprechendes Signal positive Resonanz finde und das Gütesiegel von den jeweiligen Einrichtungen auch angestrebt werde.


KTA Harms begrüßte die Idee grundsätzlich. Es müsse aber bedacht werden, dass es auch um Geld gehe. Kommunale, private und kirchliche Kinderbetreuungseinrichtungen verfügten über in Ausstattung und Lage sehr unterschiedliche Immobilien und unterschiedlich starke Personalausstattung. Vor diesem Hintergrund müsse darauf geachtet werden, diese Unterschiede im Auge zu behalten und eine Übervorteilung eher finanzschwacher Einrichtungen zu vermeiden. Im Grunde aber sei ein Gütesiegel als Anreiz zur qualitativen Verbesserung von Kinderbetreuung positiv.


Die CDU-Fraktion, so KTA Vehoff, halte das Gütesiegel für völlig überflüssig. Die Städte und Gemeinden leisteten bereits alles Machbare, um eine gute Kinderbetreuung sicherzustellen. Es bedürfe keiner weiteren Vorschriften von außen und auch keines weiteren Hebels, um die Kommunen zu weiteren Investitionen in diesem Bereich zu veranlassen. Sie seien sich der Erfüllung der Ansprüche ihrer Bürger und deren Kinder durchaus bewusst. Der Landkreis habe keine Zuständigkeit, „von oben“ weitere Auflagen für ein Gütesiegel zu erheben. - Denkbar wäre es, ggf. Nachholbedarf in den Städten und Gemeinden zu prüfen und ggf. finanzielle Unterstützung zu leisten, damit das Gleichgewicht zwischen allen Einrichtungen hergestellt sei, wie von Herrn Harms angesprochen. - Mit einem Gütesiegel werde betroffenen Eltern eine unterschiedliche Wertigkeit der Kinderbetreuungseinrichtungen suggeriert; ein solcher Zwist könne nicht gewollt sein.


Auf Vorschlag des Kreistagsvorsitzenden Pauluschke beschloss der Kreistag einstimmig die Verweisung der Angelegenheit an den zuständigen Jugendhilfeausschuss.