Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Erlass der Verordnung zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen „Hecken um Driefel“ in der Gemeinde Zetel wird beschlossen.





Der Landkreis Friesland beabsichtigt einen Teil der zur Zeit rechtskräftigen Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 23. Dezember 1937, die die sog. Hecken um Driefel betreffen, aus folgenden Gründen durch eine Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile nach den aktuell gültigen Bestimmungen des Naturschutzrechts zu ersetzen:

  1. Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist nach dem Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) die angemessene Schutzform für kleinräumige Schutzobjekte. Ein Landschaftsschutzgebiet ist für großräumige Landschaftseinheiten vorgesehen.

  2. Die Verordnung von 1937 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung.

  3. Mit der geplanten Verordnung lassen sich der Geltungsbereich und der Schutzzweck genau festlegen und formulieren. So haben der Verordnungsgeber und die betroffenen Grundstückseigentümer die erforderliche Rechtssicherheit. Die alte Verordnung gibt z. B. als Geltungsbereich „den mit roter Farbe eingetragenen Landschaftsbestandteil“ an. Dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Auch ist der Verbotstatbestand „Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten“ zu allgemein formuliert. Demnach dürften auf den geschützten Flächen keinerlei Maßnahmen ohne eine Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.

Die neue Verordnung schützt hingegen lediglich die für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wichtigen Gehölzstrukturen und Wiesenbereiche. Zudem sind im § 4 der Verordnung diverse Tätigkeiten bereits freigestellt.

Die Aufhebung der Verordnung vom 23.12.1937 geschieht durch den Erlass der geplanten Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile.

Das Verfahren gem. § 14 NAGBNatSchG wurde durchgeführt. Es sind die betroffenen Behörden und die Gemeinde sowie die anerkannten Naturschutzverbände um Stellungnahme gebeten worden. Außerdem sind alle betroffenen Grundstückseigentümer beteiligt worden.

Eine öffentliche Auslegung ist gem. § 14 (3) NAGBNatSchG nicht erforderlich.

Stellungnahmen wurden von der Gemeinde Zetel, der Sielacht Bockhorn-Friedeburg und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie von drei betroffenen Grundstückseigentümern abgegeben.

Von den anerkannten Naturschutzverbände haben der Naturschutzbund Deutschland und der Niedersächsische Heimatbund Stellungnahmen abgegeben.

Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht. Es wurden Hinweise zu den in der Karte eingetragenen Heckenbereichen gegeben.

Die Hinweise wurden, wie in Anlage 1 dargestellt, in die Verordnung eingearbeitet. Die Verordnung ist zusätzlich redaktionell überarbeitet worden um die aktuellen Veränderungen im Naturschutzrecht zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig ohne Enthaltungen.