Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen

Beschluss:


Die Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts werden zur Kenntnis genommen. Sie werden nach erneuter Beratung in das Abfallwirtschaftskonzept eingearbeitet.

Der Tagungsordnungspunkt wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Es besteht noch Beratungsbedarf insbesondere zu den Pkt. „Einführung des Identsystems“ und „haushaltsnahe Altkleidersammlung“.



I.


Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Niedersächsisches Abfallgesetzes (NAbfG) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger jeweils für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. Dieses Konzept soll unter Beachtung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz genannten Abfallhierarchie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen als Planungsgrundlage für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus enthalten.


Der Landkreis Friesland hat daher ein Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2014 - 2018 durch das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, erstellen lassen. Nach § 5 Abs. 2
Satz 2 NAbfG hat das in der Entwurfsfassung vorliegende Abfallwirtschaftskonzept für einen Zeitraum von zwei Wochen öffentlich ausgelegen, um Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern danach im Konzept zu berücksichtigen.

Die der Vorlage beigefügten Anlage 1 listet die Stellungnahmen und ihre Auswertung auf; Einzelheiten zu den Stellungnahmen/Anregungen und Bedenken können den Original-Unterlagen 1-11 (TÖBs) und 1-12 (BürgerInnen) entnommen werden.



Zusammenfassend lassen sich aus der Gesamtheit der Stellungnahmen folgende Kernaussagen treffen:

1. Die Einführung eines ( gebührenscharfen) Identsystems wird aufgrund der möglichen Kosten, des Aufwandes seitens der Kommunen und der daraus befürchteten Folgen, z.B. der „ Vermüllung“, kritisch betrachtet.

2. Das Volumen der Biotonne wird mit 240 l als Standard angesehen, ebenso ein Abfuhrrhythmus von 2 - 4 Wochen aus hygienischen Gründen und aufgrund der Größe der Grundstücke im Landkreis und des daher anfallenden Grün- und Strauchschnitts.

3. Die Höhe der Müllmenge bei Rest- und Biomüll wird nicht negativ beurteilt, allerdings würde ein Anreiz auf Reduzierung des Müllaufkommens durch Änderung der Behälter-Volumengröße auf einzelnen Antrag begrüßt.

4. Die Gebühren der Abfallbeseitigung sollen sich nicht erhöhen und bei gleichen Leistungen stabil bleiben.

Die Gebühren für die Biotonne sollte sich in der Höhe auf Grundstücke nicht auf das Volumen des Restmülls beziehen.


5. Die haushaltsnahe Altkleidersammlung über die blaue Tonne wird in Bezug auf die Erlössituation von den karitativen Verbänden kritisch gesehen.




II.


Zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken, die unter I. zusammengefasst dargestellt sind sollte wie folgt entschieden werden:



zu 1:

Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen sieht die Einführung des Identsystems optional vor, so dass der Zeitraum der Umsetzung noch wählbar ist. Eine Entscheidung wird frühestens nach der Beendigung des Bieterverfahrens und der Auswertung aller Angebote in Form einer überschlägigen Kalkulation der Kosten für die Kommunen und der finanziellen Auswirkung auf die Gebührenhöhe im Herbst 2014 durch die zuständigen Gremien erfolgen. Dann wird auch über den „gebührenscharfen“ Einsatz entschieden.

Eine gleiche Ausgestaltung der technischen Arbeitsmittel über die langfristige Nutzung des SAP-Buchungsprogrammes durch alle Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland ist Voraussetzung für die Anschaffung und Inbetriebnahme eines „scharf-geschalteten“ Identsystems. Bis dahin kann die Abrechnung über die Gebührenmarken erfolgen. So wird der Verwaltungsaufwand bis zur endgültigen Entscheidung gering gehalten.


Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wird die Einführung des Identsystems zum 01.01.2017 im Grundsatz beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt nach der Vergabe aller jetzt ausgeschriebenen Leistungen der Abfallbeseitigung ein Konzept zu erarbeiten, dass die Nutzung des Identsystems

a) zur Führung eines Behälterkatasters und

b) zur gebührenscharfen Abrechnung nach Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne zu erarbeiten.

Dabei sind Vor- und Nachteile bei der Einführung und Nutzung eingehend darzustellen und Lösungen zur Beseitigung von Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit den kreisangehörigen Gemeinden, aufzuzeigen. Die Erfahrungen anderer Kommunen mit dem Identsystems sind zu berücksichtigen.



Zu 2 und 3:

Die Größe der Biotonne soll grundsätzlich 240 l betragen. Auf Antrag soll eine Behälter-Volumengröße von 120 l angeboten und dieser Tatbestand durch eine Änderung der entsprechenden Satzung geregelt werden.

Die Behälter-Volumengröße 160 l wird nicht angeboten. Es soll daher bei den bisherigen Behältergrößen verbleiben, die jedoch in der Menge auf entsprechenden Antrag reduziert werden können.




Zu 4:

Eine Neuberechnung der Gebühren ist erforderlich. Die Veranlagungsgebühr für Biotonnen soll sich auf die Grundstücksgröße beziehen.


Zu 5:

Über die haushaltsnahe Altkleidersammlung mit der sog. Blauen Tonne wird derzeit nicht entschieden. Sie ist als Alternativposten im derzeitigen Ausschreibungsverfahren enthalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt als „Pilotprojekt“ eingeführt werden. Bis dahin finden weitere Gespräche mit den karitativen Verbänden statt.


Die Stellungnahme der Stadt Jever, die am 24.03.2014 verspätet eingegangen ist, wird in ihren Kernaussagen vorgetragen.


Der Ausschuss wird darüber informiert, dass Allen, die Bedenken oder Anregungen vorgetragen haben, Gelegenheit zur Erörterung gegeben wurde.


Die Stadt Varel hat darum gebeten, die Möglichkeiten der Anlieferung von Abfall beim Wertstoffhof in Varel-Hohenberge zu erweitern. Der Stadt ist daraufhin mitgeteilt worden, dass die zuständigen Gremien des Kreistages sich bereits wiederholt mit diesem Anliegen befasst haben. Eine Erweiterung wurde im Hinblick auf die Kosten nicht durchgeführt.

Im Verlauf der Aussprache zu diesem Thema wurden Vergleiche bei der privaten Anlieferung von Abfällen in den benachbarten Landkreisen präsentiert, die ermittelten Kosten für einen Umbau bzw. eine Erweiterung des Wertstoffhofs sowie eine Aufstellung der Abfallfraktionen in beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels bzw. in Varel-Hohenberge angeliefert werden können (sh.Anlage). Die Anlieferungsstatistik liegt vor. Danach werden nur 2 % der Anlieferer abgewiesen; dies entspricht 36 Bürgern, die pro Monat nach Wiefels fahren müssen.

Es wird in diesem Zusammenhang angeregt in Wiefels die Anlieferer nach PLZ zu erfassen sowie in der geplanten Broschüre mit den Abfuhrterminen auch aufzuzeigen, wo Abfälle außerhalb der regulären Abfuhrtermine und der Sperrmüllabfuhr entsorgt werden können. Die Einführung einer sog. App wird ebenfalls angeregt.


Es wird darum gebeten, die Menge des von Varel-Hohenberge nach Wiefels transportierten Strauchschnitts zu ermitteln. Diese Information wird auf der nächsten Sitzung des Umweltausschusses präsentiert.


Landrat Ambrosy weist zur Thematik des Einsammelns von Alttextilien mit der blauen Tonne darauf hin, dass diese Absicht keinesfalls als Behinderung der Arbeit der karitativen Verbände im Landkreis Friesland verstanden werden darf. Das Protokoll des Gesprächs vom 26.02.2014 mit den karitativen Verbänden wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.


Die Verwaltung informiert hinsichtlich der modellhaften Gebührenberechnungen, dass hierfür u.a. erst die Angebote der z. Zt. laufenden Ausschreibung der Abfallbeseitigung ab dem 01.01.2015 abgewartet werden muss.