Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.




Nachdem am Sonntag, den 17.11.2013 auf dem Gelände der IVG durch ein offen stehendes Ventil Rohöl in geschätztem Umfang von ca. 40.000 l ausgelaufen war, gelangte das Rohöl in die Gewässer Schiffsbalje und Friedeburger Tief. Durch den Einsatz des Technischen Hilfswerkes und der Feuerwehr gelang es in der folgenden Woche bis zum 23.11.2013 das auf der Oberfläche der Gewässer aufschwimmende und in den Uferbereichen sich ansammelnde Rohöl fast vollständig abzusaugen und zurückzugewinnen. Nach diesen Sofortmaßnahmen wurde in den darauf folgenden Wochen bis zum 18.12.2013 durch Abmähen der Uferstreifen die in der Ufervegetation gebundenen Restölmengen aus dem Gewässersystem entfernt. Die mit technischen vertretbaren Mitteln durchführbare Reinigung der Gewässer war damit abgeschlossen.


Bereits nach dem Schadensereignis wurden umfangreiche Beprobungen des Grundwassers der Gewässer Schiffsbalje und Friedeburger Tief bis zum Schöpfwerk Ellenserdamm durchgeführt. Die Beprobungen wurden in regelmäßigen Abständen mehrmals pro Woche und an mehreren Stationen durchgeführt. Die Oberflächenwasseranalysen ergaben zunächst geringe Belastungen, aber nach Beendigungen der Sofortmaßnahmen ab der 2. Woche nach dem Schadenseintritt überwiegend nicht mehr nachweisbare Belastungen. Die ebenfalls durchgeführte Grundwasseranalyse ergab von Beginn an keine Verunreinigungen des Grundwassers.


Die Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasser wird nach einem vorgegebenen Beprobungsplan vorerst bis Mitte 2014 fortgesetzt.


Die weitere Bearbeitung des Ölunfalls hat zum Ziel, durch weitere Untersuchungen zu erfassen, ob durch die durchgeführten Sofortmaßnahmen nicht erreichbare Schadstoffe vorliegen und ob diese Schadstoffe mögliche Gefährdungen für die Pflanzen und Tierwelt bedeuten können. Die IVG Kaverns wurde durch Anordnung zur Durchführung umfangreicher umfangreicher Untersuchungsmaßnahmen verpflichtet. Diese beinhalten die Beprobung der Gewässersohlen, der Uferrandbereiche, der ufernahen Flächen und der Viehtränken an der Schiffsbalje und des Friedeburger Tiefs. Zusätzlich ist eine gewässerökologische Untersuchung durchzuführen, mit der die Schäden durch den Ölunfall für die Flora und Fauna abzuschätzen sind.


Auf Grundlage dieser Untersuchungen wird ermittelt, ob weitere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind oder ob gegebenenfalls nur noch geringe und tolerierbare Restkontaminationen vorliegen. Außerdem ist vorgesehen, die durch die das Abmähen der Ufervegetation gegebenenfalls nachteilige Veränderung der Gewässer naturschutzfachlich zu kompensieren.


Die Durchführung dieser Maßnahmen und die Vorlage dieser Berichte ist bis zum
3. Quartal 2014 vorgesehen.


Bei der Konzeption dieser Maßnahmen wurden eine Vielzahl von Behörden, darunter das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der Nds. Landesbetrieb für Wasser, Küsten und Naturschutz (NLWKN) sowie die Landwirtschaftskammer und andere Institutionen fachlich beteiligt.