Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Erlass einer Satzung des Landkreises Friesland über die Benutzung der Abfallumschlaganlage Wangerooge (Benutzungsordnung) wird beschlossen.




Die bisherige Benutzungsordnung muss der aktuellen Rechtslage angepasst werden.


Grundsätzlich ist die Anpassung der Gebühr von 5,00 € auf 7,00 € für einen Handwagen (500 Liter) zu ändern. Hier soll die Gebührenordnung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Wiefels als Maßstab angesetzt werden. Dort sind für kostenpflichtige Anlieferungen 7,00 € für eine Menge bis 500 Liter zu zahlen.


In Wangerooge soll dieses auch die minimale Menge bleiben mit der ortsüblichen Bezeichnung „ein Handwagen“.


Größere Mengen als Selbstanlieferung sollen nicht angenommen werden. Die Annahme auf Wangerooge kann durch den zusätzlichen Transport per Bahn und Schiff nicht kostendeckend dargestellt werden. Für größere Mengen, die im Regelfall nur bei größeren Umbauten oder gewerblichen Abfällen anfallen, werden durch den/die Unternehmer vor Ort Container angeboten. Zu den Entsorgungsgebühren für das AWZ Wiefels kommen verursacherbezogen die Transportkosten (Bahn, Schiff, LKW etc.) hinzu.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig ohne Enthaltungen.