Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine Deichvorlandsverordnung vorzubereiten und den Gremien des Landkreises Friesland zur Beratung vorzulegen.





Im Rahmen des Küstenschutzes ist sicherzustellen, dass u. a. das Gefahrenpotential für die Hauptdeiche minimal gehalten wird. Neben den baulichen Anpassungen der jeweiligen Deichbesticke gilt es auch, diese Deiche vor Beschädigungen zu schützen. Insofern gilt die Vereinbarung, das Deichvorland in der Sturmflutsaison (01.10. - 01.04.) von aufschwimmbaren Stoffen, Geräten und Anlagen freizuhalten. Diese Regelung basiert auf eine Vereinbarung zwischen den Trägern der Deicherhaltung, der Touristik (z.B. WTG) und dem Landkreis. Während das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) sowohl den Deich als auch eine Zone von 50 m landeinwärts des Deiches ausdrücklich schützt, regelt das Gesetz den Schutz des Deichvorlandes nicht konkret. Insofern entfaltet die bisherige Vereinbarung im Deichvorland keine gerichtlich überprüfbare juristische Konsequenz im Falle von Zuwiderhandlungen.


Vermehrt musste die untere Deichbehörde feststellen, dass innerhalb der Sturmflutsaison Plätze nicht ordnungsgemäß geräumt, Verkaufs- und Campingwagen aufgestellt und Baumaßnahmen regelungswidrig durchgeführt wurden. Eine ordnungsgemäße Beordnung dieser potentiellen Gefahrenquellen war bisher nur eingeschränkt möglich und nur dann, wenn die Betroffenen sich einsichtig zeigten. Diese sehr eingeschränkte Handlungsfähigkeit kann nicht im Interesse eines wirksamen Küstenschutzes liegen. Ebenso problematisch ist die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, da einsichtige durch uneinsichtige Nutzer übervorteilt werden könnten.


Vor den gleichen Problemen stehend, haben die umliegenden Landkreise deshalb bereits Deichvorlandsverordnungen nach § 21 NDG erlassen. Dort ist ein rechtlich belastbarer Vollzug zur Wahrung des wirksamen Küstenschutzes sinnvoll möglich. Zur Verbesserung des Küstenschutzes sollte deshalb auch im Landkreis Friesland das Deichvorland beordnet werden.


II. und III. Oldenburgischer Deichband haben sich in Gesprächen positiv zu dieser Absicht geäußert.




Abstimmungsergebnis:


Einstimmig bei einer Enthaltung.