Beschluss: zur Kenntnis genommen


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.




Die Gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu sichern. Dies bedeutet in der Konsequenz die Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet.


Der sog. Stapelermoorkomplex besteht aus den bereits ausgewiesenen Naturschutzgebieten (NSG) Lengener Meer in den Landkreisen Leer und Wittmund sowie mit einem kleinen Teil im Landkreis Friesland, dem Naturschutzgebiet Stapelermoor im Landkreis Leer, dem Naturschutzgebiet Stapelermoor-Süd ebenfalls im Landkreis Leer, dem Naturschutzgebiet Spolsener Moor im Landkreis Friesland sowie dem Naturschutzgebiet Herrenmoor (Baasenmeersmoor) in den Landkreisen Friesland und Ammerland (s. Karte 1)


Lediglich das Stapeler Moor-Süd ist vom damals zuständigen NLWKN als NSG gesichert worden. Diese Verordnung entspricht den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes in der zur Zeit geltenden novellierten Fassung. Die übrigen Verordnungen über die Naturschutzgebiete Herrenmoor, Spolsener Moor, Stapeler Moor sowie Lengener Meer müssen neu verordnet werden.


Die Landkreise Friesland, Wittmund, Ammerland und Leer haben vereinbart, eine gemeinsame Verordnung zu erlassen. Auf Grund des größten Flächenanteils hat der Landkreis Leer sich bereit erklärt, hier die Federführung zu übernehmen und einen entsprechenden Beschluss des Kreistages des Landkreises Leer herbeizuführen, dem die Kreistage der übrigen 3 Landkreise beitreten.


Die jeweiligen Landkreise sollen die Spezifika der in ihren Landkreisgebieten liegenden Schutzgebiete erarbeiten. Diese Details sollen in die Verordnung sowie in die Begründung einfließen. Dies gilt auch für die Abgrenzungen in den drei Landkreisen Wittmund, Ammerland und Friesland.