Beschluss: zur Kenntnis genommen




Herr Böcker erläutert zunächst, dass von mehreren Kreistagsabgeordneten der Wunsch geäußert wurde, in dieser Sitzung einen Bericht über den Stand der Angelegenheit – Aufhebung der Heranziehungssatzungen – seitens der Verwaltung zu hören. Daher sei die Tagesordnung anzupassen gewesen. Herr Böcker ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis, in dieser Angelegenheit sei der Sozial-ausschuss vor Beschluss des Kreistages im Dezember 2013 nicht beteiligt worden. Das wäre nicht richtig gewesen. Diese Kritik müsse die Verwaltung nunmehr hinnehmen. Es sei daher auch erforderlich, dass nunmehr eine ausführliche Aufklärung zum derzeitigen Sachstand erfolgt; ggf. ware eine weitere Sitzung des Sozialauschusses sinnvoll.


In einer Einführung erläutert Frau Vogelbusch den Hergang und die aktuelle Sachlage, insbesondere nach der Besprechung mit den Bürgermeistern und Sozialamtsleitern am Freitag, 16.05.2014. Aus der im Ergebnis sehr konstruktiven Besprechung haben sich letztlich die nachfolgend aufgeführten Varianten einer Bearbeitung der Themenkreise Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) erarbeiten lassen:


  • Es bleibt beim derzeitigen Status, d.h. die Heranziehungssatzungen SGB XII und AsylbLG bleiben bestehen. Hierzu wäre eine Aufhebung des entsprechenden Kreistagesbeschluss vom 16. Dezember 2013 erforderlich.

  • Der vorliegende Entwurf der Satzung „AsylbLG“ wird am 5. Juni 2014 verabschiedet; Details der Aufgabenwahrnehmung („Front-/Backoffice“) sind im Anschluss auf der Arbeitsebene zu klären.

  • Die Stadt Varel sowie die Gemeinden Bockhorn, Sande und Zetel bleiben im Rahmen eines Modellversuches wie bisher voll umfänglich herangezogen und nach einer Frist von 5 – 7 Jahren wird erneut überprüft, ob die Heranziehungen dauerhaft bleiben sollen.

  • Der Landkreis übernimmt alle Aufgaben und entbindet die Städte und Gemeinden vollständig. Diese theoretische Möglichkeit wird von allen Praktikern aber als die schlechteste betrachtet.


Auf verschiedene Nachfragen hinsichtlich der Ausgestaltungen auf der Arbeitsebene führte Frau Vogelbusch aus, dies müsse noch von den Fachleuten ausgearbeitet werden, man könne diesem jetzt nicht inhaltlich vorgreifen.


Herr Chmielewski bat darum, dass die Kreistagsabgeordneten über den Stand dieser Angelegenheit Zwischenberichte bekommen sollten. Insbesondere hinterfragte er, was nun konkret unter dem Begriff “Backoffice”, den der Landkreis wieder an sich ziehen möchte, zu verstehen ist.

Auch hier antwortete Frau Vogelbusch, zunächst müssten die Fachleute die Angelegenheit abschließend auf der Arbeitsebene klären.


Herr Wilken führte aus, dass die Bürger durch eine Änderung auf keinen Fall „schlechter“ gestellt werden dürften. Insbesondere ausländischen Mitbürgern, die kein Bankkonto hätten, dürften nicht zugemutet werden, sich ihre Geldleistungen nunmehr beim Landkreis und nicht mehr bei der Kasse der Städte und Gemeinde abzuholen.

Herr Rocker führte dazu aus, dass diese Probleme in der überwiegenden Mehrzahl nicht mehr bestehen dürften. Spätestens nach dem Wegfall des Gutscheinverfahrens im Leistungsrecht der Asylbewerber würde auch diesen Kunden recht problemlos ein Konto eingerichtet werden. Bislang konnte der Landkreis für die Asylbewerber aus dem Wangerland dies erreichen, bei einzelnen Problemen konnte auch immer bei den Banken vermittelt werden.


Auf Nachfrage von Frau Ralle, ob geplant sei, dass der Entwurf der Satzung in der nächsten Kreisausschusssitzung behandelt wird, antwortete Frau Vogelbusch, sofern die Fachleute die Angelegenheit abschließend bis dahin geklärt haben sollten, werde der Kreisausschuss selbstverständlich informiert werden; der TOP sei im Kreisausschuss bereits auf der Tagesordnung.


Auf Anfrage von Herrn Vehoff zum erforderlichen Personal und der Personalplanung, teilte Frau Vogelbusch mit, bislang seien noch keine Mitarbeiter beim Landkreis eingestellt worden. Eine Ausschreibung sei noch nicht erfolgt, man könne aber auf vorliegende Initiativbewerbungen zurückgreifen.


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.